Die TK ermöglicht ihren Versicherten, private Kranken- und Pflegeversicherungen mit einem Kooperationspartner abzuschließen (§ 28 der Satzung der TK und § 14 der Satzung der TK-Pflegeversicherung), um den Versicherungsschutz individuell anpassen zu können. Die gesetzlichen Rechtsgrundlagen hierfür sind § 194 Abs. 1a SGB V und § 47 Abs. 2 SGB XI. Hierfür sucht die TK einen privaten Krankenversicherer als Kooperationspartner, der Tarife für Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte anbietet. Ziel der Kooperation ist die Ergänzung des bestehenden Krankenversicherungsschutzes der TK-Versicherten durch qualitativ hochwertige, wirtschaftliche und serviceorientierte Zusatzversicherungsprodukte, ausgerichtet nach den Kundenbedürfnissen sowie der Produktportfoliostrategie der TK. In jedem Fall muss der Kooperationspartner mindestens folgende Kerntarifsparten anbieten: - Auslandsreisekrankenversicherung, - Zahnzusatzversicherung, - stationären Zusatzversicherung und - Pflegezusatzversicherung. Weitere Angaben können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.