Landkreis Nordwestmecklenburg: Planungsleistungen für das Ernst-Barlach-Gymnasium in 23923 Schönberg
Der Landkreis Nordwestmecklenburg plant für das Ernst-Barlach-Gymnasium in Schönberg die Erweiterung der Raumkapazitäten, da dringender Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen besteht. Der unter Denkmalschutz stehende Gebäudekomplex befinden sich auf dem 9.482 m² großen Flurstück 78/2 der Flur 1 von Schönberg und hat eine Gebäudegrundfläche von 1.160 m². Der avisierte Erweiterungsbau des Gymnasiums soll barrierefrei und auch für SuS mit Einschränkungen geeignet sein. Im Erdgeschoss wird eine flexible Nutzung mit verschiedenen Funktionsbereichen mit hoher Aufenthaltsqualität gewünscht. Es ist die Idee ein Forum mit Mensa zu schaffen, die einen zentralen Lern- und Begegnungsort darstellt. Durch intelligente Raumaufteilung und Möblierung soll die Anlage auch für Veranstaltungen, Vorträge und externe Gruppen nutzbar sein. Lern- und Ruhebereiche, individuelle Arbeitsplätze, Gruppen- und Teamarbeit sind erstrebenswert. Räume die dem Konzept folgen, Schule als einen sozialen Ort zu erleben - eine Raumgestaltung, die Kommunikation, Kooperation und soziales Miteinander fördert. Die Raumgrößen wurden nach dem Entwurf der Schulbauempfehlung M-V bestimmt (Raumprogramm siehe Anlage). Durch den Erweiterungsbau soll sich auch die Raumsituation im bestehenden Schulgebäude verbessern sowie ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden. Dazu sind folgende Maßnahmen im vorhandenen Schulgebäude erforderlich: - Schaffung einer Verbindung Erweiterungsbau und Bestandsgebäude - Umnutzung eines Klassenraumes im KG (45,20 m²) ggf. in ein Lehrerzimmer - Umnutzung des Speiseraumes im KG (45,10 m²) - Umnutzung des Chemieraumes im KG (59,30 m²) zum Klassenraum - Umnutzung eines Koordinatoren Raumes im EG für den Schulsozialarbeiter (13,95 m²) - Umnutzung des Biologieraumes im 2. Obergeschoss zum Klassenraum (41,88 m²) - Umnutzung des Kunstraumes im 2. Obergeschoss zum Physikraum (50,07 m²) - Umnutzung des Archives im Dachgeschoss für Koordinatoren (15,40 m²) - Umnutzung der Informatik-/Serverraum zum Lagerraum im Dachgeschoss (23,40 m²) - Umnutzung der Cafeteria im Erdgeschoss des Gebäudeanbaues zur Lehrküche auch für Veranstaltungen (23,47 m²) Im Rahmen der Bauvoranfrage liegen bereits die bauplanungsrechtliche, denkmalrechtliche und naturschutzrechtliche Stellungnahme für einen Erweiterungsbau vor. Ebenfalls wurde im Rahmen der Voranfrage die Stellungnahme der unteren Forstbehörde eingeholt. Die vorgenannten Stellungnahmen und die vorliegende Machbarkeitsstudie sind zu berücksichtigen. Zu diesem Los werden folgende Leistungen nachgefragt: Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume — Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 HOAI 2021 — Besondere Leistungen: - voraussichtlich: Zuarbeit für Nachhaltigkeitszertifizierung; Zusammen-stellen der Anforderungen aus Zertifizierungssystemen; Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems; Durchführen des Zertifizierungssystems - ggf weitere Besondere Leistungen, deren Inhalt und Umfang bisher nicht bekannt sind Maßgaben für alle Leistungsbilder Die Planungen haben an die Kubatur (Länge, Breite, Firsthöhe, Fassade, Raumprogramm) gemäß Vorbescheid incl Machbarkeitsstudie (ist dem Vorbescheid beigefügt) anzuknüp-fen Am bestehenden Altbau werden nur geringe bauliche Veränderungen erfolgen müssen. Alle Fachräume — mit Ausnahme des Physik-Fachraums — sollen im neu anzubauenden Gebäudeteil geplant werden. Baustart soll voraussichtlich Ende 2028, spätestens Anfang 2029 sein. Es ist von einer Bauzeit von ca 2 Jahren auszugehen. Für alle Lose gilt: Hinzukommen können gegebenenfalls weitere Besondere Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Diese werden nach Stundensatz abgerechnet. Die Teilnahme an den regelmäßigen Planungs- und Baubesprechungen ist erforderlich.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg plant für das Ernst-Barlach-Gymnasium in Schönberg die Erweiterung der Raumkapazitäten, da dringender Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen besteht. Der unter Denkmalschutz stehende Gebäudekomplex befinden sich auf dem 9.482 m² großen Flurstück 78/2 der Flur 1 von Schönberg und hat eine Gebäudegrundfläche von 1.160 m². Der avisierte Erweiterungsbau des Gymnasiums soll barrierefrei und auch für SuS mit Einschränkungen geeignet sein. Im Erdgeschoss wird eine flexible Nutzung mit verschiedenen Funktionsbereichen mit hoher Aufenthaltsqualität gewünscht. Es ist die Idee ein Forum mit Mensa zu schaffen, die einen zentralen Lern- und Begegnungsort darstellt. Durch intelligente Raumaufteilung und Möblierung soll die Anlage auch für Veranstaltungen, Vorträge und externe Gruppen nutzbar sein. Lern- und Ruhebereiche, individuelle Arbeitsplätze, Gruppen- und Teamarbeit sind erstrebenswert. Räume die dem Konzept folgen, Schule als einen sozialen Ort zu erleben - eine Raumgestaltung, die Kommunikation, Kooperation und soziales Miteinander fördert. Die Raumgrößen wurden nach dem Entwurf der Schulbauempfehlung M-V bestimmt (Raumprogramm siehe Anlage). Durch den Erweiterungsbau soll sich auch die Raumsituation im bestehenden Schulgebäude verbessern sowie ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden. Dazu sind folgende Maßnahmen im vorhandenen Schulgebäude erforderlich: - Schaffung einer Verbindung Erweiterungsbau und Bestandsgebäude - Umnutzung eines Klassenraumes im KG (45,20 m²) ggf. in ein Lehrerzimmer - Umnutzung des Speiseraumes im KG (45,10 m²) - Umnutzung des Chemieraumes im KG (59,30 m²) zum Klassenraum - Umnutzung eines Koordinatoren Raumes im EG für den Schulsozialarbeiter (13,95 m²) - Umnutzung des Biologieraumes im 2. Obergeschoss zum Klassenraum (41,88 m²) - Umnutzung des Kunstraumes im 2. Obergeschoss zum Physikraum (50,07 m²) - Umnutzung des Archives im Dachgeschoss für Koordinatoren (15,40 m²) - Umnutzung der Informatik-/Serverraum zum Lagerraum im Dachgeschoss (23,40 m²) - Umnutzung der Cafeteria im Erdgeschoss des Gebäudeanbaues zur Lehrküche auch für Veranstaltungen (23,47 m²) Im Rahmen der Bauvoranfrage liegen bereits die bauplanungsrechtliche, denkmalrechtliche und naturschutzrechtliche Stellungnahme für einen Erweiterungsbau vor. Ebenfalls wurde im Rahmen der Voranfrage die Stellungnahme der unteren Forstbehörde eingeholt. Die vorgenannten Stellungnahmen und die vorliegende Machbarkeitsstudie sind zu berücksichtigen. Zu diesem Los werden folgende Leistungen nachgefragt: Los 2: Tragwerksplanung — Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 gemäß § 51 HOAI 2021 — Besondere Leistungen: - voraussichtlich: Zuarbeit für Nachhaltigkeitszertifizierung - Es werden voraussichtlich die Besonderen Leistungen des konstruktiven Brandschutzes ab LPh 4 beauftragt werden (diese sind in den LPhen 1-3 Teil der Grundleistungen). - ggf weitere Besondere Leistungen, deren Inhalt und Umfang bisher nicht bekannt sind Maßgaben für alle Leistungsbilder Die Planungen haben an die Kubatur (Länge, Breite, Firsthöhe, Fassade, Raumprogramm) gemäß Vorbescheid incl Machbarkeitsstudie (ist dem Vorbescheid beigefügt) anzuknüp-fen Am bestehenden Altbau werden nur geringe bauliche Veränderungen erfolgen müssen. Alle Fachräume — mit Ausnahme des Physik-Fachraums — sollen im neu anzubauenden Gebäudeteil geplant werden. Baustart soll voraussichtlich Ende 2028, spätestens Anfang 2029 sein. Es ist von einer Bauzeit von ca 2 Jahren auszugehen. Für alle Lose gilt: Hinzukommen können gegebenenfalls weitere Besondere Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Diese werden nach Stundensatz abgerechnet. Die Teilnahme an den regelmäßigen Planungs- und Baubesprechungen ist erforderlich.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg plant für das Ernst-Barlach-Gymnasium in Schönberg die Erweiterung der Raumkapazitäten, da dringender Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen besteht. Der unter Denkmalschutz stehende Gebäudekomplex befinden sich auf dem 9.482 m² großen Flurstück 78/2 der Flur 1 von Schönberg und hat eine Gebäudegrundfläche von 1.160 m². Der avisierte Erweiterungsbau des Gymnasiums soll barrierefrei und auch für SuS mit Einschränkungen geeignet sein. Im Erdgeschoss wird eine flexible Nutzung mit verschiedenen Funktionsbereichen mit hoher Aufenthaltsqualität gewünscht. Es ist die Idee ein Forum mit Mensa zu schaffen, die einen zentralen Lern- und Begegnungsort darstellt. Durch intelligente Raumaufteilung und Möblierung soll die Anlage auch für Veranstaltungen, Vorträge und externe Gruppen nutzbar sein. Lern- und Ruhebereiche, individuelle Arbeitsplätze, Gruppen- und Teamarbeit sind erstrebenswert. Räume die dem Konzept folgen, Schule als einen sozialen Ort zu erleben - eine Raumgestaltung, die Kommunikation, Kooperation und soziales Miteinander fördert. Die Raumgrößen wurden nach dem Entwurf der Schulbauempfehlung M-V bestimmt (Raumprogramm siehe Anlage). Durch den Erweiterungsbau soll sich auch die Raumsituation im bestehenden Schulgebäude verbessern sowie ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden. Dazu sind folgende Maßnahmen im vorhandenen Schulgebäude erforderlich: - Schaffung einer Verbindung Erweiterungsbau und Bestandsgebäude - Umnutzung eines Klassenraumes im KG (45,20 m²) ggf. in ein Lehrerzimmer - Umnutzung des Speiseraumes im KG (45,10 m²) - Umnutzung des Chemieraumes im KG (59,30 m²) zum Klassenraum - Umnutzung eines Koordinatoren Raumes im EG für den Schulsozialarbeiter (13,95 m²) - Umnutzung des Biologieraumes im 2. Obergeschoss zum Klassenraum (41,88 m²) - Umnutzung des Kunstraumes im 2. Obergeschoss zum Physikraum (50,07 m²) - Umnutzung des Archives im Dachgeschoss für Koordinatoren (15,40 m²) - Umnutzung der Informatik-/Serverraum zum Lagerraum im Dachgeschoss (23,40 m²) - Umnutzung der Cafeteria im Erdgeschoss des Gebäudeanbaues zur Lehrküche auch für Veranstaltungen (23,47 m²) Im Rahmen der Bauvoranfrage liegen bereits die bauplanungsrechtliche, denkmalrechtliche und naturschutzrechtliche Stellungnahme für einen Erweiterungsbau vor. Ebenfalls wurde im Rahmen der Voranfrage die Stellungnahme der unteren Forstbehörde eingeholt. Die vorgenannten Stellungnahmen und die vorliegende Machbarkeitsstudie sind zu berücksichtigen. Zu diesem Los werden folgende Leistungen nachgefragt: Los 3: Technische Ausrüstung Heizung/ Lüftung/ Sanitär (HLS) für folgende Anlagengruppen: • Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen • Wärmeversorgungsanlagen • Lufttechnische Anlagen • Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen (KG 470): - Fachraumplanung - Ausgabeküche — Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß § 55 HOAI 2021 — Besondere Leistungen: - voraussichtlich: Zuarbeit für Nachhaltigkeitszertifizierung - ggf weitere Besondere Leistungen, deren Inhalt und Umfang bisher nicht bekannt sind Maßgaben für alle Leistungsbilder Die Planungen haben an die Kubatur (Länge, Breite, Firsthöhe, Fassade, Raumprogramm) gemäß Vorbescheid incl Machbarkeitsstudie (ist dem Vorbescheid beigefügt) anzuknüpfen Am bestehenden Altbau werden nur geringe bauliche Veränderungen erfolgen müssen. Alle Fachräume — mit Ausnahme des Physik-Fachraums — sollen im neu anzubauenden Gebäudeteil geplant werden. Baustart soll voraussichtlich Ende 2028, spätestens Anfang 2029 sein. Es ist von einer Bauzeit von ca 2 Jahren auszugehen. Für alle Lose gilt: Hinzukommen können gegebenenfalls weitere Besondere Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Diese werden nach Stundensatz abgerechnet. Die Teilnahme an den regelmäßigen Planungs- und Baubesprechungen ist erforderlich.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg plant für das Ernst-Barlach-Gymnasium in Schönberg die Erweiterung der Raumkapazitäten, da dringender Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen besteht. Der unter Denkmalschutz stehende Gebäudekomplex befinden sich auf dem 9.482 m² großen Flurstück 78/2 der Flur 1 von Schönberg und hat eine Gebäudegrundfläche von 1.160 m². Der avisierte Erweiterungsbau des Gymnasiums soll barrierefrei und auch für SuS mit Einschränkungen geeignet sein. Im Erdgeschoss wird eine flexible Nutzung mit verschiedenen Funktionsbereichen mit hoher Aufenthaltsqualität gewünscht. Es ist die Idee ein Forum mit Mensa zu schaffen, die einen zentralen Lern- und Begegnungsort darstellt. Durch intelligente Raumaufteilung und Möblierung soll die Anlage auch für Veranstaltungen, Vorträge und externe Gruppen nutzbar sein. Lern- und Ruhebereiche, individuelle Arbeitsplätze, Gruppen- und Teamarbeit sind erstrebenswert. Räume die dem Konzept folgen, Schule als einen sozialen Ort zu erleben - eine Raumgestaltung, die Kommunikation, Kooperation und soziales Miteinander fördert. Die Raumgrößen wurden nach dem Entwurf der Schulbauempfehlung M-V bestimmt (Raumprogramm siehe Anlage). Durch den Erweiterungsbau soll sich auch die Raumsituation im bestehenden Schulgebäude verbessern sowie ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden. Dazu sind folgende Maßnahmen im vorhandenen Schulgebäude erforderlich: - Schaffung einer Verbindung Erweiterungsbau und Bestandsgebäude - Umnutzung eines Klassenraumes im KG (45,20 m²) ggf. in ein Lehrerzimmer - Umnutzung des Speiseraumes im KG (45,10 m²) - Umnutzung des Chemieraumes im KG (59,30 m²) zum Klassenraum - Umnutzung eines Koordinatoren Raumes im EG für den Schulsozialarbeiter (13,95 m²) - Umnutzung des Biologieraumes im 2. Obergeschoss zum Klassenraum (41,88 m²) - Umnutzung des Kunstraumes im 2. Obergeschoss zum Physikraum (50,07 m²) - Umnutzung des Archives im Dachgeschoss für Koordinatoren (15,40 m²) - Umnutzung der Informatik-/Serverraum zum Lagerraum im Dachgeschoss (23,40 m²) - Umnutzung der Cafeteria im Erdgeschoss des Gebäudeanbaues zur Lehrküche auch für Veranstaltungen (23,47 m²) Im Rahmen der Bauvoranfrage liegen bereits die bauplanungsrechtliche, denkmalrechtliche und naturschutzrechtliche Stellungnahme für einen Erweiterungsbau vor. Ebenfalls wurde im Rahmen der Voranfrage die Stellungnahme der unteren Forstbehörde eingeholt. Die vorgenannten Stellungnahmen und die vorliegende Machbarkeitsstudie sind zu berücksichtigen. Zu diesem Los werden folgende Leistungen nachgefragt: Los 4: Technische Ausrüstung Elektro für folgende Anlagengruppen: • Starkstromanlagen (KG 440) • Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen (KG 450) • Förderanlagen (KG 460) • Gebäude- und Anlagenautomation (KG 480) — Grundleistungen der Leistungsphasen 1-8 gemäß § 55 HOAI 2021 — Besondere Leistungen: - Lichtkonzept - Photovoltaikanlage - voraussichtlich: Zuarbeit für Nachhaltigkeitszertifizierung - ggf weitere Besondere Leistungen, deren Inhalt und Umfang bisher nicht bekannt sind Maßgaben für alle Leistungsbilder Die Planungen haben an die Kubatur (Länge, Breite, Firsthöhe, Fassade, Raumprogramm) gemäß Vorbescheid incl Machbarkeitsstudie (ist dem Vorbescheid beigefügt) anzuknüp-fen Am bestehenden Altbau werden nur geringe bauliche Veränderungen erfolgen müssen. Alle Fachräume — mit Ausnahme des Physik-Fachraums — sollen im neu anzubauenden Gebäudeteil geplant werden. Baustart soll voraussichtlich Ende 2028, spätestens Anfang 2029 sein. Es ist von einer Bauzeit von ca 2 Jahren auszugehen. Für alle Lose gilt: Hinzukommen können gegebenenfalls weitere Besondere Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Diese werden nach Stundensatz abgerechnet. Die Teilnahme an den regelmäßigen Planungs- und Baubesprechungen ist erforderlich.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg plant für das Ernst-Barlach-Gymnasium in Schönberg die Erweiterung der Raumkapazitäten, da dringender Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen besteht. Der unter Denkmalschutz stehende Gebäudekomplex befinden sich auf dem 9.482 m² großen Flurstück 78/2 der Flur 1 von Schönberg und hat eine Gebäudegrundfläche von 1.160 m². Der avisierte Erweiterungsbau des Gymnasiums soll barrierefrei und auch für SuS mit Einschränkungen geeignet sein. Im Erdgeschoss wird eine flexible Nutzung mit verschiedenen Funktionsbereichen mit hoher Aufenthaltsqualität gewünscht. Es ist die Idee ein Forum mit Mensa zu schaffen, die einen zentralen Lern- und Begegnungsort darstellt. Durch intelligente Raumaufteilung und Möblierung soll die Anlage auch für Veranstaltungen, Vorträge und externe Gruppen nutzbar sein. Lern- und Ruhebereiche, individuelle Arbeitsplätze, Gruppen- und Teamarbeit sind erstrebenswert. Räume die dem Konzept folgen, Schule als einen sozialen Ort zu erleben - eine Raumgestaltung, die Kommunikation, Kooperation und soziales Miteinander fördert. Die Raumgrößen wurden nach dem Entwurf der Schulbauempfehlung M-V bestimmt (Raumprogramm siehe Anlage). Durch den Erweiterungsbau soll sich auch die Raumsituation im bestehenden Schulgebäude verbessern sowie ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden. Dazu sind folgende Maßnahmen im vorhandenen Schulgebäude erforderlich: - Schaffung einer Verbindung Erweiterungsbau und Bestandsgebäude - Umnutzung eines Klassenraumes im KG (45,20 m²) ggf. in ein Lehrerzimmer - Umnutzung des Speiseraumes im KG (45,10 m²) - Umnutzung des Chemieraumes im KG (59,30 m²) zum Klassenraum - Umnutzung eines Koordinatoren Raumes im EG für den Schulsozialarbeiter (13,95 m²) - Umnutzung des Biologieraumes im 2. Obergeschoss zum Klassenraum (41,88 m²) - Umnutzung des Kunstraumes im 2. Obergeschoss zum Physikraum (50,07 m²) - Umnutzung des Archives im Dachgeschoss für Koordinatoren (15,40 m²) - Umnutzung der Informatik-/Serverraum zum Lagerraum im Dachgeschoss (23,40 m²) - Umnutzung der Cafeteria im Erdgeschoss des Gebäudeanbaues zur Lehrküche auch für Veranstaltungen (23,47 m²) Im Rahmen der Bauvoranfrage liegen bereits die bauplanungsrechtliche, denkmalrechtliche und naturschutzrechtliche Stellungnahme für einen Erweiterungsbau vor. Ebenfalls wurde im Rahmen der Voranfrage die Stellungnahme der unteren Forstbehörde eingeholt. Die vorgenannten Stellungnahmen und die vorliegende Machbarkeitsstudie sind zu berücksichtigen. Zu diesem Los werden folgende Leistungen nachgefragt: Los 5: Brandschutzplanung — Grundleistungen der Leistungsphasen 2-5 und 8 gemäß AHO-Heft 17 („Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz“), 4. Auflage (Stand: Dezember 2022) — Besondere Leistungen: - Flucht- und Rettungswegepläne mit Feuerwehr-Aufstellplan - ggf weitere Besondere Leistungen, deren Inhalt und Umfang bisher nicht bekannt sind Maßgaben für alle Leistungsbilder Die Planungen haben an die Kubatur (Länge, Breite, Firsthöhe, Fassade, Raumprogramm) gemäß Vorbescheid incl Machbarkeitsstudie (ist dem Vorbescheid beigefügt) anzuknüpfen Am bestehenden Altbau werden nur geringe bauliche Veränderungen erfolgen müssen. Alle Fachräume — mit Ausnahme des Physik-Fachraums — sollen im neu anzubauenden Gebäudeteil geplant werden. Baustart soll voraussichtlich Ende 2028, spätestens Anfang 2029 sein. Es ist von einer Bauzeit von ca 2 Jahren auszugehen. Für alle Lose gilt: Hinzukommen können gegebenenfalls weitere Besondere Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Diese werden nach Stundensatz abgerechnet. Die Teilnahme an den regelmäßigen Planungs- und Baubesprechungen ist erforderlich.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg plant für das Ernst-Barlach-Gymnasium in Schönberg die Erweiterung der Raumkapazitäten, da dringender Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen besteht. Der unter Denkmalschutz stehende Gebäudekomplex befinden sich auf dem 9.482 m² großen Flurstück 78/2 der Flur 1 von Schönberg und hat eine Gebäudegrundfläche von 1.160 m². Der avisierte Erweiterungsbau des Gymnasiums soll barrierefrei und auch für SuS mit Einschränkungen geeignet sein. Im Erdgeschoss wird eine flexible Nutzung mit verschiedenen Funktionsbereichen mit hoher Aufenthaltsqualität gewünscht. Es ist die Idee ein Forum mit Mensa zu schaffen, die einen zentralen Lern- und Begegnungsort darstellt. Durch intelligente Raumaufteilung und Möblierung soll die Anlage auch für Veranstaltungen, Vorträge und externe Gruppen nutzbar sein. Lern- und Ruhebereiche, individuelle Arbeitsplätze, Gruppen- und Teamarbeit sind erstrebenswert. Räume die dem Konzept folgen, Schule als einen sozialen Ort zu erleben - eine Raumgestaltung, die Kommunikation, Kooperation und soziales Miteinander fördert. Die Raumgrößen wurden nach dem Entwurf der Schulbauempfehlung M-V bestimmt (Raumprogramm siehe Anlage). Durch den Erweiterungsbau soll sich auch die Raumsituation im bestehenden Schulgebäude verbessern sowie ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden. Dazu sind folgende Maßnahmen im vorhandenen Schulgebäude erforderlich: - Schaffung einer Verbindung Erweiterungsbau und Bestandsgebäude - Umnutzung eines Klassenraumes im KG (45,20 m²) ggf. in ein Lehrerzimmer - Umnutzung des Speiseraumes im KG (45,10 m²) - Umnutzung des Chemieraumes im KG (59,30 m²) zum Klassenraum - Umnutzung eines Koordinatoren Raumes im EG für den Schulsozialarbeiter (13,95 m²) - Umnutzung des Biologieraumes im 2. Obergeschoss zum Klassenraum (41,88 m²) - Umnutzung des Kunstraumes im 2. Obergeschoss zum Physikraum (50,07 m²) - Umnutzung des Archives im Dachgeschoss für Koordinatoren (15,40 m²) - Umnutzung der Informatik-/Serverraum zum Lagerraum im Dachgeschoss (23,40 m²) - Umnutzung der Cafeteria im Erdgeschoss des Gebäudeanbaues zur Lehrküche auch für Veranstaltungen (23,47 m²) Im Rahmen der Bauvoranfrage liegen bereits die bauplanungsrechtliche, denkmalrechtliche und naturschutzrechtliche Stellungnahme für einen Erweiterungsbau vor. Ebenfalls wurde im Rahmen der Voranfrage die Stellungnahme der unteren Forstbehörde eingeholt. Die vorgenannten Stellungnahmen und die vorliegende Machbarkeitsstudie sind zu berücksichtigen. Zu diesem Los werden folgende Leistungen nachgefragt: Los 6: Objektplanung Freianlagen — Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß § 39 HOAI 2021 einschließlich planerischer Erfassung der Verbindungsleitungen der zu den Hausanschlüssen auf dem Grundstück (Trassierung in Freiflächen, Koordination mit Außenanlagen) (KG 540), — Besondere Leistungen: - voraussichtlich: Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung in LPH 1 - Waldumwandlungsverfahren nach LWaldG M-V: Es ist ein Waldumwandlungsverfahren umzusetzen. Die Zustimmung der Forstbehörde liegt vor. Der Planer hat die angeordneten Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen (nach dem LWaldG M-V: Ersatzaufforstung und/oder andere Pflege-, Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen) zu planen. Soweit dies nicht durch Grundleistungen abgedeckt ist, werden sie als Besondere Leistungen vergütet. - ggf weitere Besondere Leistungen, deren Inhalt und Umfang bisher nicht bekannt sind Maßgaben für alle Leistungsbilder Die Planungen haben an die Kubatur (Länge, Breite, Firsthöhe, Fassade, Raumprogramm) gemäß Vorbescheid incl Machbarkeitsstudie (ist dem Vorbescheid beigefügt) anzuknüpfen Am bestehenden Altbau werden nur geringe bauliche Veränderungen erfolgen müssen. Alle Fachräume — mit Ausnahme des Physik-Fachraums — sollen im neu anzubauenden Gebäudeteil geplant werden. Baustart soll voraussichtlich Ende 2028, spätestens Anfang 2029 sein. Es ist von einer Bauzeit von ca 2 Jahren auszugehen. Für alle Lose gilt: Hinzukommen können gegebenenfalls weitere Besondere Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen. Diese werden nach Stundensatz abgerechnet. Die Teilnahme an den regelmäßigen Planungs- und Baubesprechungen ist erforderlich.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.