Die Leistungen umfassen sämtliche Maßnahmen für den sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen, umweltschonenden Betrieb der Gebäude und technischen Anlagen der o.g. Liegenschaften, und die Sicherstellung der Betreiberpflichten durch den AN. Alle Leistungen des AN sind grundsätzlich bedarfsabhängig zu jeder Zeit, 24 Stunden am Tag und 365/366 Tage im Jahr zu erbringen. Die uneingeschränkte Nutzung der Gebäude und technischen Anlagen mit möglichst geringfügigen Störungen und Unterbrechungen des Dienstbetriebes ist anzustreben. -- Der AN ist u.a. für die zyklische, termingerechte Wartung und Inspektion für Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276: 300, 330, 340, 360, 410, 420, 430, 440, 450, 460, 470, 480, 540 verantwortlich. Er hält alle vertragsgegenständlichen Anlagen/Systeme nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen sowie unter Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung vorausschauend und funktional nachhaltig instand. -- Weitere Leistungen sind: -Optimierung -Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen -Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft und Anlagenverantwortliche -Störungsmanagement -Dokumentieren, Berichten -Entsorgung -ggf. Gewährleistungsüberwachung -Energie-, Stillstandsmanagement/-wartung -Kommunikationsmanagement -Nutzung eines CAFM-Systems. Dabei sind zu beachten: -VDI 3810 Betreiben/Instandhalten mit Betreiberverantwortung -DIN EN 13460 Dokumente für Instandhaltung -DIN EN 15628 Qualifikation/Sachkunde des Instandhaltungspersonals -DIN EN 15221 Facility Management -GEFMA 190 Richtlinien FM -DGUV V4 ortsveränderlich/ortsfest -VDI 2035 Vermeidung Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen -VDI 2052 RLT für Küchen -VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen -VDI 6023 Trinkwasser-/Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid-/Chlorat-Messung -Trinkwasserverordnung 2023 -TRBS 1201 Prüfungen Arbeitsmittel/überwachungsbedürftiger Anlagen -TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln -TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen -Betriebssicherheitsverordnung -42. Bundesimmisionsschutzverordnung -technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes -ASR Arbeitsstättenrichtlinien -DIN 11799 Anforderungen an Lagerung/Benutzung von Archivgut. Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes und Herstellervorgaben sind zu berücksichtigen. -- Der Auftragnehmer setzt für die Leistungserbringung einen Objektleiter und vier Haustechniker, jeweils zwei je Liegenschaft ein. Für jede Person ist ein Vertreter vorzusehen. Je Liegenschaft ist ein Haustechniker des Gewerkes Elektrotechnik oder vergleichbar und ein Haustechniker des Gewerkes Versorgungstechnik (Heizung/Lüftung/Klima/Sanitär) oder vergleichbar einzusetzen. -- Der AN gewährleistet 24 Stunden täglich, an 365/366 Tagen/Jahr, einen Störungsdienst. Er richtet eine zum Zeitpunkt bei Übernahme der Liegenschaften verfügbare und funktionsfähige Zentrale ein oder nutzt eine vorhandene. Außerhalb des Dienstbetriebes ist an 365/366 Tagen/Jahr ein Bereitschaftsdienst zu betreiben, bei dem Havarie- oder Notfallmeldungen (Kultur- und Archivgut oder Gebäude/ Anlagen betreffend) der AG, der Wache, sowie automatisierte Meldungen der GLT (SMS) auflaufen können. -- Gesetzliche Anforderungen an Reaktionszeiten sind für den AN grundsätzlich bindend. Sicherzustellen sind Reaktionszeiten für Aufzugs- und sicherheitsrelevante Anlagen (Energieversorgung, NEA, USV, Kommunikationsanlagen etc.) von maximal 30 min. Bei innerhalb der vereinbarten Anwesenheit des AN auftretenden Störungen, deren Beseitigung nicht unter "Kleinreparatur" fällt, sind Störungsbeseitigungen unverzüglich nach Rücksprache mit der AG zu beginnen. Außerhalb der vereinbarten Anwesenheit auftretenden Störungen sowie bei Störungen, deren Beseitigung nicht unter "Kleinreparatur" fällt, hat der AN unverzüglich, spätestens jedoch 60 Minuten nach Eingang der Störmeldung beim AN mit der Störungsbeseitigung zu beginnen. Mehr Angaben s. Ziffer 5.1.
Fortsetzung aus Ziffer 2.1 Der AN verfügt stellt eine zeitgemäße CAFM-Software für die Planung, Ausführung und Dokumentation von Wartungs- und Instandsetzungsleistungen an Gebäuden und technischen Anlagen, die den webbasierten Zugriff ermöglicht, zur Verfügung. -- Sonstige Leistungen: -Start-Up-Phase/Vertragsauslaufphase -Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst -Stellung des erforderlichen Personals -Selbstständige Erstellung und Vorlage von Angeboten zu Leistungen/zur Mängelbeseitigung -- Die Start-Up-Phase beginnt mit Zuschlag, spätestens am 01.05.2026. Der Regelbetrieb beginnt am 01.06.2026. Der AN hat sich in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der AG einzuarbeiten. Für die Übernahme der Liegenschaft stellt der AN in ausreichendem Umfang Personal (Start-Up-Team) bereit, dem der vorgesehene Objektleiter und ein mit Liegenschaftsübernahmen erfahrener Projektleiter angehören. -- In der Vertragsauslaufphase erfolgen die Objektrückgabe bzw. -übergabe mit allen Anlagen, technischen Systemen bzw. Baugruppen sowie Räumen und Lagermöglichkeiten an die AG oder einen neuen Dienstleister. Auf Wunsch der AG sind auch Hersteller, Sachverständige und/oder Fachfirmen zur Übergabe einzubeziehen. -- Der AN hat sein Personal mit einheitlicher Arbeitskleidung mit angebrachten Firmenlogo und Namensschild auszustatten. -- Der AN sorgt eigenverantwortlich für ausreichend Reservepersonal und meldet dieses Personal liegenschaftsgebunden an. -- Die Präsenzzeit des Objektleiters von 8 Stunden arbeitstäglich (Montag – Freitag) ist zu gewährleisten. Die vertragsgegenständlichen Leistungen der HT sind arbeitstäglich (Montag – Freitag) 8 Stunden im Präsenzzeitraum von 06:30 bis 15:30 Uhr zu erbringen. Zum Nachweis ist vom AN (möglichst) ein webbasiertes Zeiterfassungssystem einzurichten und zu führen. Die ständige Erreichbarkeit des Objektleiters und der Haustechniker vor Ort ist innerhalb der festgelegten Anwesenheitszeit zu gewährleisten. -- Anforderungen an das Personal sind den Eignungskriterien, Aufgaben der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. -- Der AN verpflichtet sich, zusätzliche Leistungen/ Auftragsleistungen zu übernehmen. Dazu können Bau- und Dienstleistungen gehören. Für unterschiedliche Kostenbereiche ist die Angebotsunterbreitung bzw. -einholung geregelt, siehe Leistungsbeschreibung. Bei Fremdleistungen kann der AN einen Managementzuschlag erheben: 5 % größer/gleich 10.000 €, 7,5% größer/gleich 3.000 €, 10 % kleiner 3.000 € (Nettogesamtbetrag/Auftrag). --- Dem AN stehen Räumlichkeiten (Büro, sanitäre Einrichtung, Werkstatt, Umkleide, Lager) für die Vertragserfüllung unentgeltlich zur Verfügung. Für IT-und Netzwerkanbindung muss der AN einen eigenen Vertrag mit dem Anbieter auf seine Kosten abschließen. -- Die AG stellt Fernwärme, Wasser und Elektroenergie kostenlos zur Verfügung. Arbeitshilfen, wie z.B. Aufzüge, können benutzt werden. Alle erforderlichen Werkzeuge, Diagnosegeräte, Messmittel o.ä. zur Erbringung der Leistungen sind durch den AN zu stellen und vorzuhalten. -- Der AN verwaltet und beschafft alle Kleinteile, Verbrauchs- und Verschleißteile, Verbrauchs- und Verschleißstoffe, Materialien und Betriebsmittel, die für die Durchführung der Leistung erforderlich sind. -- Der AN hat für die Entsorgung der Abfälle eigene Entsorgungseinrichtungen (Container, Tonnen etc.) bereitzustellen. -- Der AN gewährleistet die Verschwiegenheit seines Personals (s. Anlage C-06).
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.