Die zu erbringende Leistung sind die Techniker und Hausmeisterdienste sowie die Urlaubs- und Krankheitsvertretung unseres eigenen Haustechnikers für das Verwaltungsgebäude Düs-seldorfer Str. 15, 47051 Duisburg für den Zeitraum 01.09.2025 bis 31.08.2027. Die Leistung ist Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu erbringen. Im Falle der Vertretung des Haustechnikers sind die Einsatzzeiten Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 14:30 Uhr. Im Einzelfall kann ein Abruf für zusätzliche Arbeiten erforderlich werden. Das Verwaltungsgebäude der VBG-Bezirksverwaltung Duisburg befindet sich in der Düsseldorfer Straße 15, 47051 Duisburg. Das Gebäude liegt in Zentrumsnähe von Duisburg. Unmittelbar vor dem Gebäude befinden sich Haltestellen der U-Bahn. Autobahnanschlüsse sind ebenfalls nicht weit entfernt. Das u-förmig aufgebaute Gebäude hat 6 Geschosse und eine Tiefgarage. Die Stockwerke sind nahezu identisch aufgebaut. Im Erdgeschoss befindet sich ein Bistro und ein komplett ausgestatteter Küchenbereich, welcher zurzeit nicht bewirtschaftet wird, ein Tagungsbereich sowie Büroflächen und ein Sanitärbereich mit Duschen. In jeder Etage befinden sich 3 bis 5 Sanitärbereiche, Teeküchen mit Küchenzeile, Kühlschrank und Spülmaschine und Putzmittelräume. Das Gebäude verfügt über 2 Gebäudeeingänge und 2 Treppenhäuser mit jeweils zwei Aufzügen, die durchgängig von der Tiefgarage bis zum obersten Geschoss führen. Darüber hinaus gibt es von der Tiefgarage bis zum Erdgeschoss einen Fahrradaufzug und einen Müllaufzug. Der Haupteingang mit einem Foyer befindet sich in der Düsseldorfer Straße 15, der Nebeneingang befindet sich in der Vom-Rath-Straße. Die Verwaltung ist montags bis freitags von 06.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Im Objekt befindet sich eine Einbruchmeldeanlage, die nach Dienstschluss scharfgeschaltet wird. In den Gebäudebereichen der AG arbeiten bis zu 180 Beschäftigte in der Zeit von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus ihrer Sicht eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation erforderlich ist, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen Umstände vorliegen könnten, die im Hinblick auf die Arbeitsorganisation eines Bieters zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnte. Es besteht die Möglichkeit, das Objekt (Düsseldorfer Straße 15, 47051 Duisburg) zwischen dem 25.06.2025 und dem 04.07.2025 zu besichtigen. Termine sind mit Herrn M. Kasper, Tel.: +49 (203) 3487-400, (E-Mail: markus.kasper@vbg.de) zu vereinbaren. Nachteile infolge einer versäumten Objektbesichtigung liegen im Risiko des Bieters; berechtigen insbesondere nicht zu Mehr- oder Ersatzansprüchen des Auftragnehmers und können keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsanpassung oder -auf-hebung begründen. Der AN ist verpflichtet, qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen, um ihren Pflichten jederzeit ordnungsgemäß und vollständig nachkommen zu können. - Der AN verpflichtet sich für diese verantwortungsvolle und vielseitige Tätigkeit eine fachkundige und zuverlässige technische/handwerklich begabte Hausmeisterkraft ein-zusetzen. Eine erfolgreich abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung ist erforderlich. Wünschenswert vorzugsweise im Bereich Gebäudetechnik, ist aber nicht zwingend notwendig. Die Hausmeisterkraft unterstützt durch aktive Maßnahmen den sicheren Arbeitsablauf der Verwaltung und verfügt über hohe Einsatzbereitschaft, ausgeprägte Serviceorien-tierung, Verantwortungsbewusstsein, flexibles Reagieren auf Kundenanforderungen und gute kommunikative Fähigkeiten in grammatikalisch exakter deutscher Sprache. Sie zeigt ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild. Die eingesetzte Arbeitskraft muss körperlich belastbar, durchsetzungsfähig, zuverlässig und flexibel sein. Der Umgang mit Beschäftigten der AG, sowie mit externen Fir-men hat in höflicher und stets in korrekter Form zu erfolgen. Die eingesetzte Arbeitskraft muss den Umgang mit einem PC und dem MS-Office-Paket (Word, Excel und Outlook) gut beherrschen und fähig sein den Umgang mit an-derer Software (z. B. CAFM, usw.) zu erlernen. Die eingesetzte Arbeitskraft muss im Besitz eines Führerscheins Klasse B / III sein. Erforderlich ist eine Ausbildung als Erst- und Brandschutzhelfer. Gewünscht ist die Qualifikation zum Sicherheitsbeauftragten. Die letztere ist jedoch keine zwingende Voraussetzung. Die eingesetzte Arbeitskraft wird im Auftrag der AG zur beauftragten Person für Auf-zugsanlagen ausgebildet und unterstützt im Notfall bei der Personenbefreiung aus den Aufzügen. Außerdem fungiert sie bei Anwesenheit als Räumungshelfer im Evakuie-rungsfall. (Eingesetzte Vertretungen des AN sind hiervon ausgenommen!). Der AN ist verpflichtet, einen Stellvertreter für Urlaubs- und Krankheitsfälle sowie sonstige Ausfälle einzuarbeiten und der AG vor Leistungsbeginn schriftlich zu benennen. Für die Stellvertretung gelten die gleichen Eignungsvoraussetzungen wie für die regelmäßig eingesetzte Arbeitskraft. Das Sicherheitspersonal der AG kann den Zugang verweigern, sofern die eingesetzte Arbeitskraft die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt oder gegen die Hausordnung der AG verstößt. Für die Sicherstellung der Aufgaben des Personals ist die kurzfristige Ersatzgestellung ausfallenden Personals durch ein Springersystem zu gewährleisten. Der AN darf zur Erbringung seiner Leistungen nur Personal mit gültiger Sozialversicherungsnummer bzw. Arbeitskräfte mit gültigen Arbeits- und Aufenthaltspapieren einsetzen. Die Nachweise müssen auf Anforderung erbracht werden. Die eingesetzten Arbeitnehmer müssen der deutschen Sprache mächtig sein. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen - insbesondere der Leistungsbeschreibung - zu entnehmen.
Art und Umfang der Leistung sind wie folgt gegliedert: 1. Allgemeine/Technische Hausmeisterdienste als Vertretung: - Der Hausmeister erfüllt zum einen Aufgaben aus dem Bereich des Infrastrukturellen als auch aus dem Bereich des Technischen Gebäudemanagements.- Der Hausmeister ist der Liegenschaft fest zugeordnet. Eine weitgehende Konstanz beim eingesetzten Personal ist zu gewährleisten. Der eingesetzte Hausmeister ist dem Auftraggeber (AG) schriftlich zu benennen. Für jeden Hausmeister ist ein Vertreter zu benennen, der ebenfalls über Objekt- und Anlagenkenntnisse verfügen muss. Änderungen des Hausmeister-Personals sind dem AG unverzüglich anzuzeigen. - Die Anwesenheitszeiten des Hausmeisters sind in der Urlaubs- und Krankheitsvertretung in den Hauptnutzungszeiten Montag bis Freitag für die Dauer von 8 Stunden täglich sicherzustellen. Die Urlaubsvertretung erfolgt in der Regel für 30 Tage. Da die Vertretung im Krankheitsfall nicht voraussehbar ist, sollte diese umgehend, spätestens aber am dritten Arbeitstag der Anforderung sichergestellt werden.- Der Hausmeister ist eine wichtige Schnittstelle und Kontaktperson zwischen Gebäudenutzern und Eigentümer. Die Gebäudenutzer können sich bei Wünschen, Störungen und Beschwerden an das Hausmeisterpersonal wenden, welches dann die weitere Bearbeitung der Anliegen übernimmt. Der Auftragnehmer (AN) stellt eine service-orientierte Einstellung der von ihm eingesetzten Mitarbeitenden sicher. 2 Allgemeine Aufgaben bei der Überwachung und Wartung der baulichen An-lagen und technischen Einrichtungen: - Allgemeine Überwachung durch tägliche regelmäßige Kontrollgänge auf ordnungsgemäßen und sauberen sowie sicheren Zustand des Objektes und Einhaltung der Hausordnung.- Überwachung der Ausführung von Reinigung der Allgemeinflächen, Winterdienst und der Pflege der Außenanlagen, Kontrolle der Parkflächen auf ordnungsgemäßes Par-ken, Kontrolle von Abgrenzungs- und Zaunanlagen, Kontrolle der Freiflächen auf ord-nungsgemäßen Zustand.- Kontrolle der Abfallentsorgung durch die Entsorgungsuntem-ehmen, Bereitstellen der Abfallcontainer und -behäl-ter für die Entsorgung an den dafür bestimmten Wochentagen, Abfallboxen 1x wö. auskehren und sauber halten.- Veranlassung von Sonderabfallentsorgung gemäß den Anforderungen des Objektes bei Bedarf.- Monatliche Kontrolle der Schließanlagen an Türen und Fenster im Allgemeinbereich des Gebäudes. 3. Überwachung haustechnischer Anlagen:- Tägliche Kontrolle der Feuermelder auf Funktionsfähigkeit und äußere Beschädigungen. Überprüfen der Betriebssicherheit von Feuerlöschern und Hydranten im Allgemein-bereich.- Tägliche Kontrolle von Wasserstand und Betriebsdrücken; Test der Überwachungseinrich-tungen, Pumpen, Strömungsmeldern, der Auffüll- und Nachspeiseeinrichtungen gem. Hersteller-vorschriften; Führen der Betriebshandbücher. - Tägliche Überwachung der Dichtigkeit von Druckleitungen, Hähnen, Ventilen und Wasser- bzw. Abwasserleitungen. - Tägliche Überwachung von Regen-, Fall- und Grundleitungen sowie Schlammeimern, Fangkörben und Sieben; Überprüfen der Abwasserentsorgung (Hebeanlagen, Pumpen Fettabscheider).- Tägliches Überprüfen von Wasseraufbereitungs- und Druckerhöhungsanlagen; Wechseln von Filtern.- Tägliche Sichtkontrollen in den Allgemeinbereichen des Gebäudes: an Decken, Wänden und Fassaden, an Türen und Fenstern; Kontrolle von Briefkasten-, Werbeschild- und Klingeltableauanlagen; Anzeige von Beschädigungen und Zerstörungen.- Tägliche Kontrolle der Beleuchtung in Treppenhäusern, Fluren, Keller- und Funktions-räumen und der Außenbeleuchtung.- Tägliche manuelle oder automatische Kontrolle der Netzersatzbatterie gemäß der VDE-0108.- Übernahme von Aufzugswärterpflichten (Personenbefreiung).- Monatliches Erfassen der Zählerstände (für Gas, Wasser, Heizung und andere Medien) an Haupt- und Nebenzählern.- Nach Bedarf Bedienen von Heizung-, Lüftungs- und Klimaanlagen nach den technischen Vorschriften des Herstellers; Beobachtung von Thermometern, Manometern; Prüfung von Brennstoff und Verbrauchsstoff-vorräten.4. Instandsetzungsarbeiten:- Bei Kleinreparaturen, die nicht durch den Hausmeister ausgeführt werden können, ist der Auftragnehmer berechtigt, Instandsetzungsaufträge an Fachfirmen zu erteilen.- Tägliche Kontrolle der Leuchtmittel und bei Bedarf Wechsel im Bereich der Allgemein-flächen (innen und außen), in Hauseingängen und Nutzungsräumen, an den Zugängen und Zufahrten des Objektes.- Tägliche Kontrolle der Fluchtwege und Treppenhäuser auf Einhaltung bestehender Vorschriften und Auflagen (Warnschilder, Beleuchtung); Kontrolle von Kellerschächten und Kelleraußentreppen, Überprüfung der freien Zugänglichkeit von Rettungswegen.- Einleiten von Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahrenquellen, Havarien und Störungen.- Regelmäßiges führen eines Logbuches.- Erstellen von Ereignisberichten; Übergabe von Wochen- bzw. Monatsberichten an den Auftraggeber. Führung der gesetzlich vorgeschriebenen Betriebstagebücher.- Terminierung und Abruf von beauftragten Leistungen nach Vorgabe des AG, insbesondere bei Wartung und Instandhaltung. 5. Überwachung und Pflege der Außenanlagen: 6. Elektro-, Sanitär-, Schlosser-, Tischler-, Malerarbeiten:- Erforderliche Arbeiten sind von der Hausmeistervertretung in Absprache mit dem AG, ggf. in Koordination mit einer Fachfirma, zu beauftragen.7. Sonstige Arbeiten:- Hilfestellung im Falle von Havarien und einer Evakuierung des Objektes. Veranlassung von Schädlingsbekämpfung im Bedarfsfall (Nach Absprache mit dem AG). Reinigung von Keller- und Technikräumen.- Die tägliche Ausgabe von Büromaterial an Beschäftigte der VBG aus dem hauseigenen Materiallager ist während der Vertretungszeit sicherzustellen. Bestellungen, wel-che dem Auffüllen des Lagerbestandes dienen, sind in Absprache mit dem AG zu fertigen. 8.Fremddienstleistungen:- Terminierung und Abruf von beauftragten Leistungen nach Vorgabe des AG, insbesondere bei Intervallleistungen. Weitere Information in der Leistungsbeschreibung.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.