Verwertung organischer Abfälle (Bioabfall und Grüngut) aus dem Stadtgebiet Nürnberg - Übernahme der organischen Abfälle an einer geeigneten Übernahmestelle, - Transport zur Verwertung, - ordnungsgemäße Behandlung der organischen Abfälle und Herstellung hochwertiger Erzeugnisse, - Verwertung / Vermarktung der Erzeugnisse, - ordnungsgemäße Entsorgung aller anfallenden Reststoffe.
Der Auftragnehmer hat eine Übernahmestelle ordnungsgemäß und genehmigungskonform zu betreiben, an der er den Bioabfall aus der Erfassung des Auftraggebers übernimmt. Die Übernahmestelle kann auch gleichzeitig die Verwertungsanlage sein. Die Übernahmestelle muss innerhalb einer maximalen Entfernung von 20 km einfacher Wegstrecke vom Be-triebsgebäude (Pfm. 27) des Auftraggebers liegen. (zur Berechnung siehe Pkt. 5 Zu-schlagskriterien) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Behandlungsanlage(n) für Bioabfall nach den Erfor-dernissen und der Sorgfalt eines Entsorgungsfachbetriebs nach § 56 KrWG zu betreiben. Die Bioabfälle sind einer geschlossenen Kompostierung oder Vergärung – anaerobe Behandlung – zuzuführen. Eine Kompostierung mit offener Haupt-/Intensivrotte ist unzulässig. Eine Behandlung der Bioabfälle durch eine Vergärung – anaerobe Behandlung – in einem kontinuierlichen Verfahren (kein Batchbetrieb) unter Gewinnung von Gas und Verwertung dieses Gases („Verstromung“ oder Einspeisung in ein Heizgasnetz) sowie unter Gewinnung von Prozesswärme und Verwertung dieser Wärme („Wärmesenke“) wird im Rahmen der Wertung des Angebots positiv berücksichtigt (vgl. Ziff. 1.5.1).
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
Auftragsbekanntmachung.pdf
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Vergabeunterlagen.pdf
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LV -05-ASN2026-Verwertung von organischen Abfällen 2027ff_Rev0.pdf
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Anlage 01 Los 01 - Bioabfall.xlsx
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Anlage 02 Los 02 - Grüngut.xlsx
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Anlage_3 - Ergänzungen zu den Bewerbungsbedingungen.pdf
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Anlage_4 - Checkliste zur Angebotsabgabe.pdf
PDF • 147.7 KB
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.