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Projekt-ID: #04513-4/2(2025)

Prüfung des dem Bund zum Stichtag 30.06.2025, inkl. Abrechnung zum Stichtag 31.12.2024, und 30.06.2026, inkl. Abrechnung zum Stichtag 31.12.2025, in Rechnung gestellten Saldos des Verrechnungskontos sowie der in Rechnung gestellten vom Bund übernommenen Ausfallhaftung zum erweiterten Antragstellerkreis zum Eigenmittelprogramm „Studienkredit“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

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25.03.25 Frist

Projektbeschreibung

Aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation Studierender wurde mit Vereinbarungen zwischen BMBF und KfW die vorübergehende Ausgestaltung des bestehenden KfW-Studienkredit-Programms zu einer Nothilfe zugunsten von notleidenden Studierenden angepasst. Nach Ziffer 3.2 der Vereinbarung vom 04.05./05.05.2020 sowie der Vereinbarung vom 28.05.2020/04.06.2020 trägt der Bund für die vorübergehende Erweiterung des Antragstellerkreises (ausländische Studierende) des Studienkredites sämtliche Risiken, Kosten und sonstige Nachteile der Erweiterung einschließlich der Kosten aus der Verfolgung von Ansprüchen für die gesamte Laufzeit der Darlehen (Haftungsübernahme und Kostenerstattung). Notleidende Kredite für diesen Personenkreis werden durch die KfW über ein Verrechnungskonto gemäß Ziffer 5.3 der Vereinbarung vom 28.05./04.06.2020 jeweils zum 30.06. und 31.12. mit dem Bund abgerechnet. Für die rechnerische und sachliche Feststellung der Richtigkeit der Rechnungen der KfW im Rahmen der in den Vereinbarungen geregelten Abrechnung der Ausfallhaftung für den vorübergehend erweiterten Antragstellerkreis um zusätzliche ausländische Studierende ist die Beauftragung eines externen Wirtschaftsprüfers geboten, der in Kredittransaktionen entspre-chend qualifiziert ist.

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Aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation Studierender wurde mit Vereinbarungen zwischen BMBF und KfW die vorübergehende Ausgestaltung des bestehenden KfW-Studienkredit-Programms zu einer Nothilfe zugunsten von notleidenden Studierenden angepasst. Nach Ziffer 3.2 der Vereinbarung vom 04.05./05.05.2020 sowie der Vereinbarung vom 28.05.2020/04.06.2020 trägt der Bund für die vorübergehende Erweiterung des Antragstellerkreises (ausländische Studierende) des Studienkredites sämtliche Risiken, Kosten und sonstige Nachteile der Erweiterung einschließlich der Kosten aus der Verfolgung von Ansprüchen für die gesamte Laufzeit der Darlehen (Haftungsübernahme und Kostenerstattung). Notleidende Kredite für diesen Personenkreis werden durch die KfW über ein Verrechnungskonto gemäß Ziffer 5.3 der Vereinbarung vom 28.05./04.06.2020 jeweils zum 30.06. und 31.12. mit dem Bund abgerechnet. Für die rechnerische und sachliche Feststellung der Richtigkeit der Rechnungen der KfW im Rahmen der in den Vereinbarungen geregelten Abrechnung der Ausfallhaftung für den vorübergehend erweiterten Antragstellerkreis um zusätzliche ausländische Studierende ist die Beauftragung eines externen Wirtschaftsprüfers geboten, der in Kredittransaktionen entspre-chend qualifiziert ist.

Vertragslaufzeit 31.05.2025 – 30.05.2027

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