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Projekt-ID: #60-11-10-25-2025

Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für Mitarbeitende der Stadt Braunschweig

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07.05.25 Frist

Projektbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings. Leasingnehmerin ist die Stadt Braunschweig, die den Mitarbeitenden die Fahrräder zur dienstlichen und privaten Nutzung überlässt. Grundlage bildet der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst” (TV-Fahrradleasing) bzw. § 3 Abs. 3 NBesG. Um möglichst viele der unterschiedlichen Bedürfnisse abzudecken, ist sicherzustellen, dass über das Fahrradleasing eine breite Auswahl an den gängigen und markttypischen Fahrrädern sowie dem möglichen leasingfähigen Zubehör über das Fachhandel-Netzwerk bezogen wer-den können. Die Auswahl an Fahrrädern soll sowohl eine hohe Anzahl von Herstellern über Premium und Standard bis hin zur Masse beinhalten, wie auch eine hohe Anzahl an diversen Fahrradtypen, wie z. B. Stadträder, Trekkingräder, Rennräder, Pedelecs (bis 25 km/h), Lastenräder etc.

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Die Stadt Braunschweig möchte klimafreundliche Mobilität weiter in der öffentlichen Verwaltung verankern und den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung ein Fahrradleasing anbieten. Das Fahrradfahren dient zudem der körperlichen Fitness, die Förderung stellt damit einen Beitrag zur Gesundheitsförderung der Mitarbeitenden dar. Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings. Leasingnehmerin ist die Stadt Braunschweig, die den Mit-arbeitenden die Fahrräder zur dienstlichen und privaten Nutzung überlässt. Zwingender Bestandteil jedes Einzel-Leasingvertrages sind ein Wartungs- /Service und ein Versicherungs-vertrag. Es soll daher ein einheitliches Angebot gefunden werden, welches das Leasing eines Fahrrades, ein Wartungs-/Servicepaket sowie eine Versicherung umfasst. Grundlage bildet der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst” (TV-Fahrradleasing) bzw. § 3 Abs. 3 NBesG. Es wird von etwa 600 Nutzenden ausgegangen, hierbei handelt es sich jedoch um eine rein rechnerische Größe, eine Abnahmeverpflichtung durch die Stadt Braunschweig besteht nicht. Es muss jedoch eine größere Anzahl Nutzender abgedeckt werden können. Die Höchstmenge der Nutzenden beträgt 5000. Die Auswahl an Fahrrädern soll sowohl eine hohe Anzahl von Herstellern über Premium und Standard bis hin zur Masse beinhalten, wie auch eine hohe Anzahl an diversen Fahrradtypen, wie z. B. Stadträder, Trekkingräder, Rennräder, Pedelecs (bis 25 km/h), Lastenräder etc.

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Vergabeunterlagen

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234_Erklärung Bietergemeinschaft_VHB 234.pdf

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236_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen_VHB 236.pdf

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235_Verzeichnis_Leistungen_Kapazitäten anderer Unternehmen.pdf

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10_Information Datenschutz der ZVS (Stand November 2023).pdf

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9_60-Eigenerklärung zur Unternehmesgröße und nationalen Identifikation.pdf

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8_Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket.pdf

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7_Zusätzliche Vertragsbedingungen.pdf

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6_Eigenerklärung Umsätze_Leistungen.pdf

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5a_Erklärung_Tariftreue__4_NTVergG_ab 2024 .pdf

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5_Ergänzende Vertragsbedingungen Mindestentgelte nach § 4 NTVergG.pdf

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4_Bewerbungsbedingungen_VgV_Februar 2023.pdf

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3e_201025_TV-Fahrradleasing_Lesefassung.pdf

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3d_Übersicht Fahrradhandlungen.xlsx

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3c_Zuschlags-Bewertungskriterien_ausfüllbar.pdf

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3b_Preisblatt.xlsx

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3a_Leistungsverzeichnis.pdf

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3_60-LB Seite 1 VgV_Stand Februar 2025.pdf

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2_Angebotsschreiben.pdf

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1_Aufforderungsschreiben VgV.pdf

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