Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen für die Gesamtorganisation und Durchführung des Weihnachtsmarktes im Ehrenhof (nördlichen Teil) in Düsseldorf (Fläche um den Brunnen, nicht auf Rasenflächen)Die Weihnachtsmärkte finden vrsl. ab Donnerstag vor Totensonntag bis 30.12 eines jeden Jahres statt. Montags, am Totensonntag, am 24.12. und am 1. Weihnachtsfeiertag bleibt der Markt geschlossen. Die Öffnungszeiten sind dienstags bis sonntags von 11:00 bis 20:00 Uhr (gastronomische Auslaufzeit bis 22:00 Uhr). Die Weihnachtsmärkte werden als Spezialmarkt nach § 68 und § 69 Gewerbeordnung angesehen. Die Laufzeit der Konzession soll inklusive Verlängerungsoption fünf Jahre betragen. Der Weihnachtsmarkt Kunstpalast soll ein einheitliches Erscheinungsbild aufweisen und einen eindeutigen Bezug zur Winter- und Weihnachtszeit haben. Zudem soll in 1-2 Ständen eine popkulturelle Themensetzung umgesetzt werden. Der Fokus des Gesamtkonzeptes soll auf die Zielgruppe "Familien" gesetzt werden. Zudem soll die Stiftung Museum Kunstpalast die Möglichkeit haben, bei Bedarf eine Hütte zu bespielen. Angestrebt ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen kulturellem Angebot, Gastronomie und Sachartikelhandel bzw. Kunsthandwerk. Im Sinne eines lokalen Bezugs sollen auch Düsseldorfer Anbieter eingebunden werden. Die im Bereich Gastronomie ausgegebenen Trinkbehältnisse sowie Teller müssen zu 100% aus Mehrwegmaterialien sein, darüber hinaus besteht ein Einwegplastik-Verbot. Dem Konzessionsnehmer obliegt neben der Gestaltung der Fläche und Organisation der Stände und Betriebe auch die Sicherheit und die logistische Ver- und Entsorgung auf dem Gelände, sowie in Abstimmung mit dem Konzessionsgeber und Veranstalter die Bewerbung des Weihnachtsmarktes im Rahmen der Vorgaben des Konzessionsgebers. Eine Radwegeumleitung ist nicht erforderlich.
Die Konzession soll zeitnah vergeben werden und umfasst bereits die Organisation des Weihnachtsmarktes 2025. Die Konzession hat eine Grundlaufzeit von 3 Jahren mit der Verlängerungsoption um zwei weitere Jahre. Auf Wunsch des Konzessionärs stimmt der Konzessionsgeber einer Verschiebung des Vertragsbeginns um 1 Jahr zu, wenn diese innerhalb von zwei Wochen ab Zuschlag gegenüber dem Konzessionsgeber mitgeteilt wird. Die Vergabe erfolgt nach den Vorgaben von GWB und KonzVgV. Die Zuordnung zur VgV in der Vergabeplattform und im Amtsblatt der EU (TED) beruht auf technischen Einschränkungen und ist daher nicht maßgeblich.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.