Projekt-ID: #VGV_BJW_Degerloch_ELT

Neubau AWS Betriebshof im Bruno-Jacoby-Weg Stuttgart - Planung Technische Ausrüstung - Elektrotechnik

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Projektbeschreibung

Gegenstand & Ziel des Verfahrens: Grundlage für den Neubau des AWS-Betriebshofs Bruno-Jacoby-Weg 5 ist das Verlagerungskonzept der AWS von 2022. Das Konzept sieht die Verlagerung der bestehenden AWS-Betriebsstellen Liebknechtstraße, Heßbrühlstraße, Teile der Betriebsstelle in der Türlenstraße und 6 Fahrzeuge der DRK-Bereitschaft Degerloch an den zukünftigen Standort im Bruno-Jacoby-Weg 5 (Flurstück Nr. 3477/1) in Stuttgart Degerloch vor. Derzeit befinden sich auf dem Flurstück die Gebäude der Feuer- und Rettungswache 5. Diese sind für die Nutzung der AWS unbrauchbar und sollen rückgebaut werden. In der Umgebung des Grundstücks befindet sich Gewerbe-, aber auch Wohnnutzung. Daher sind besondere Vorkehrungen zum Immissionsschutz erforderlich. Auf Basis einer vorhergehenden Machbarkeitsstudie wurden bereits eine schalltechnische Untersuchung durch das Ingenieurbüro SoundPLAN GmbH und eine Geruchsimmissionsprognose durch das Ingenieurbüro Müller-BBM GmbH erstellt. Die Erkenntnisse der Gutachten sind zu berücksichtigen. Bei der Überplanung des neuen Standorts im Bruno-Jacoby-Weg müssen sowohl die bestehenden und künftig benötigten Betriebseinrichtungen der AWS berücksichtigt werden. Das vorliegende Raumprogramm ist den Anforderungen an die Organisationseinheiten der AWS angepasst, um die betrieblichen Abläufe dauerhaft gewährleisten zu können. Ein Verwaltungs-Neubau für ca. 214 Mitarbeiter soll Büroflächen, Lager, und Technik sowie eine Kantine mit Aufwärmküche beinhalten. Außerdem ist die DRK-Bereitschaft mit zusätzlichen 60 Mitarbeitern und 6 Fahrzeugen unterzubringen. Auf dem Grundstück ist ebenfalls der Neubau einer voll umhausten Fahrzeughalle für 37 LKW-Stellplätze (Betriebsfahrzeuge), 28 Transporter-Stellplätze, ca. 49 PKW Stellplätze und Lagerflächen vorgesehen. Im Erdgeschoss sollen alle Betriebsfahrzeuge (Abfallsammelfahrzeuge, Schneeräumfahrzeuge) nach dem Münchner Modell abgestellt werden. Die Nutzflächen des AWS-Betriebshofs wie Fahrzeughalle und weitere angrenzende Lager- und Logistikflächen sind überwiegend ebenerdig zu realisieren. Auf dem Betriebsgelände ist ebenfalls ein freistehendes Salzsilo vorzusehen. Um die Nutzung des ehemaligen Geländes für den geplanten Neubau des AWS Betriebshofs realisieren zu können, muss ein neuer Bebauungsplan erstellt werden. Dieser befindet sich derzeit in Aufstellung auf Grundlage der zuvor erstellten Machbarkeitsstudie. Die Baukosten werden mit ca. 970.000 Euro netto (Kostengruppe 440) und 882.000 Euro netto (Kostengruppe 450) veranschlagt. Für das Leistungsbild Elektrotechnik sucht die Landeshauptstadt Stuttgart nun im Rahmen eines VgV-Verfahrens ein geeignetes Büro. Auftragsgegenstand: Der Bietende, welcher nach Wertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht, soll mit der Weiterplanung und Ausführung nach HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 2, § 55 Technische Ausrüstung Elektrotechnik, Leistungsphase 1 bis 9 beauftragt werden. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügtem Mustervertrag zu entnehmen. Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmende ist verpflichtet alle Leistungen vollumfänglich zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungen besteht nicht.

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1. Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags ist jedoch ausreichend. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b) Erstangebotsphase: Die max. fünf geeigneten Bewerber erhalten entsprechende Unterlagen zur Erstellung je eines Erstangebots. c) Bietergespräch Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Bietergespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Für die Zuschlagskriterien 1., 2., 3. und 4. müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. 2. Beauftragung Die Beauftragung erfolgt stufenweise in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart. Jede Stufe steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber die Stufe schriftlich abruft. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller oder einzelner Stufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen einer Stufe unverzüglich auszuführen, wenn der Auftraggeber den Auftrag für die Stufe erteilt. Näheres regelt der Vertrag bzw. die allgemeinen Vertragsbestimmungen der Landeshauptstadt Stuttgart (AVBS).

Vertragslaufzeit 29.06.2026 – 29.03.2035

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