Projektsteuerungsleistungen pauschal Typenschule mit dem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" (GE)
Die Projektsteuerungsleistungen werden pauschal ausgeschrieben. Der Umfang der Leistungen ist der Anlage 1 "Allgemeine und spezifische Leistungspflichten des Projektsteuerers" zu entnehmen. Sie umfassen die Realisierung von mindestens 3 Standorten mit der Option für 3 weitere Standorte. Mit den Bedarfsunterlagen liegt ein Typenamtsentwurf für das Programm der Schulen mit dem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" (GE) vor, bei dem sich die BGF auf ca. 14.000 m2 und der BRI auf ca. 43.000 m3 beläuft. Die Kostenobergrenze beträgt 57,5 Mio EUR je Standort. Der Rahmenvertrag wird zunächst mit einer Grundbeauftragung für die Phase A1 geschlossen. In den 4 Jahren Laufzeit können sowohl die stufenweisen Weiterbeauftragungen für die Typenphase (A2-A4), als auch die standortweisen Einzelabrufe auf Grundlage des Rahmenvertrages abgerufen werden. Zu den Planungsbeteiligten gehören der Generalplaner, sowie Sonderfachleute, Gutachter und Sachverständige.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.