Eine bislang ungenutzte Freifläche im Siedlungsgebiet der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten, neben dem Schulzentrum, soll als Erweiterungs- oder Ersatzstandort für das sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum Hardtwaldschule herangezogen werden. Die Fläche wurde bereits im integrierten Gemeindeentwicklungskonzept aus dem Jahr 2018 als potenzielle Erweiterungsfläche für Bildungs- und Betreuungsangebote herausgearbeitet. Sie bietet neben einer Vollverlegung der Hardtwaldschule ebenfalls Platz für eine Kindertagesstätte. Als verbindendes Element ist zwischen den beiden Bildungseinrichtungen ein Bürgerpark geplant. Die Etablierung eines Parks bildet einen Naherholungspunkt für die Nutzerinnen und Nutzer sowie die Nachbarschaft und hat einen positiven Effekt auf das Lokalklima. Die geplanten Nutzungen runden damit zum einen aufgrund der Nachbarschaft zum Schulzentrum Linkenheim-Hochstetten den Schulstandort ab und bilden zum anderen den Lückenschluss der Potenzialfläche im Innenbereich der Gemeinde. Somit wird ebenfalls dem bundesweiten Ziel eines schonenden Umgangs mit Grund und Boden, dem Ziel der Innen- vor Außenentwicklung sowie dem Leitbild der Gemeinde der kurzen Wege aufgrund der zentralen Lage nachgegangen. Da der ausgewählte Bereich für die Schulerweiterung in einem bislang ungeplanten Außenbereich im Innenbereich liegt und das geplante Vorhaben sich nicht nach § 35 BauGB realisieren lässt, ist die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Nach § 1 Abs. 3 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Das städtebauliche Erfordernis ergibt sich in diesem Falle aus der Notwendigkeit eines neuen Standortes für die Hardtwaldschule sowie der Erweiterung des Kindertagesstätten Angebotes in Linkenheim-Hochstetten, um eine angemessene Sicherung der Daseinsvorsorge in der Gemeinde sowie für den näheren Umkreis zu ermöglichen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Verfahren nach § 13a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes „Virchowstraße Ost“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Schulstandortes sowie der Kindertagesstätte zu schaffen und somit das Angebot an Bildungs- und Betreuungsangeboten in Linkenheim-Hochstetten entsprechend zu erweitern.
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