Der Gebäudebestand der zweizügigen Gerhart-Hauptmann-Grundschule im Stadtbezirk Aplerbeck, Ortsteil Schüren ist mit 198 Schülern intensiv ausgelastet. Die bisher als OGS ("Offene Ganztagsschule") genutzten Räumlichkeiten im Kellerbereich entsprechen nicht den Anforderungen und sind darüber hinaus nicht mehr ausreichend. Das Flächenangebot des Bestandsgebäudes ist insgesamt zu gering. Zudem besteht am Standort der Bedarf für einen dritten Schulzug. Der Neubau einer 3-zügigen Grundschule ergänzt mit zwei übereinander angeordneten Einfach-Sporthallen, soll gemäß der Schulbauleitlinie der Stadt Dortmund das Konzept Schule am Standort grundlegend erneuern. In Lernclustern werden die Lern- und Unterrichtsbereiche gemeinsam mit den zugehörigen Differenzierungs-, Aufenthalts- und Erholungsbereichen zu eindeutig identifizierbaren und überschaubaren Einheiten zusammengefasst. Die sich über 3 Geschosse erstreckende Pausenhalle mit Sitzstufenanlage und der Forums- und Mensabereich schaffen Flächen für Begegnung, Versammlung und Präsentation. Die Sporthallen sollen neben dem Schulbetrieb auch der Nutzung durch Sportvereine dienen. Der Neubau der Grundschule wird 3-geschossig nicht unterkellert und die Sporthallen 2- bzw. 4-geschossig mit Untergeschoss auf dem westlich der bestehenden Schule gelegenen Grundstück errichtet. Der vorhandene Schulhof mit geschütztem hochwertigen Platanenbestand wird in seiner Nutzung beibehalten. Die Neubauten werden voraussichtlich überwiegend in massiver Bauweise erstellt und mit einer Übergangsbrücke im ersten Obergeschoss miteinander verbunden. Das vorläufige und unverbindliche Freianlagenkonzept der Neubaumaßnahme ist als Anlage 3 beigefügt. Bei der Planung und Ausführung von Gebäuden und Freianlagen der Stadt Dortmund sind grundsätzlich die aktuellen Gesetze, gültigen Verordnungen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik anzuwenden. Daneben gelten die Dortmunder Immobilienstandards (DIS). In den DIS werden weitere bauliche Ausführungen beschrieben.
Auftragsgegenstand sind Grundleistungen und besondere Leistungen der Freianlagenplanung nach § 39 HOAI und Anlage 11 HOAI. Im Rahmen der baulichen Maßnahme sind die Verkehrs-, Spiel- und Grünflächen um die Gebäude herum herzustellen. Teilflächen der Pausenhofanlage der Bestandsschule werden zukünftig weiterhin für die Schule genutzt und sind nach dem Umzug der Schule in das neue Gebäude unter Berücksichtigung des geschützten Baumbestandes neu zu gestalten und mit geeigneten Spielgeräten auszustatten.
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.