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Projekt-ID: #BEK-2025-0018

Markterkundung stationäre Fahrausweisautomaten

OFFEN
goods

Projektbeschreibung

1. Auftraggeber: Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Anstalt des öffentlichen Rechts, sind der federführende Anbieter von ÖPNV-Dienstleistungen im Ballungsraum Berlin. 2. Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Markterkundung mit Showcase von Fahrausweisautomaten für den BVG-Geschäftsbereich VVM-V. 3. Kurze Beschreibung der Art der Dienstleistungen: Für die Nutzung des Berliner ÖPNV ist es erforderlich, dass Fahrgäste vor Fahrtantritt einen Fahrausweis erwerben. Im U-Bahnbereich und an ausgewählten Standorten der Oberfläche bietet die BVG die Möglichkeit zum Erwerb von Fahrausweisen im Vorverkauf. Die aktuell eingesetzten stationären Automaten erfüllen die Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nicht oder nur eingeschränkt. Die BVG sucht Lösungskonzepte insbesondere zur Umsetzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen des BFSG, die im Rahmen einer Markterkundung ermittelt und geprüft werden. Folgende wesentliche Rahmenbedingungen müssen dabei eingehalten werden: • Der potenzielle Teilnehmer muss einen Prototypen oder ein Mockup sowie ein Lösungskonzept liefern, wie die Anforderungen an einen stationären Fahrausweisautomaten und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt werden. •Folgende grundsätzliche Funktionen müssen die stationären Fahrausweisautomaten erfüllen: o Es muss eine Bedienerführung gezeigt werden, die dem BFSG entspricht und nach Möglichkeit zertifiziert ist. o Erfüllung sämtlichen Anforderungen an das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) • Im Prototyp oder dem MockUp muss nachvollziehbar dargestellt werden, wie der Fahrausweisautomat mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen bedient werden kann. • Bedienelemente müssen grundsätzlich nachvollziehbar angeordnet und taktil erkennbar sein. • Die Verkaufsoberfläche muss individuell gestaltbar und schnell anpassbar sein. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit und insbesondere die Anforderungen an die unterschiedlichen sensorischen Kanäle müssen zu jeder Zeit sichergestellt werden. • Die Prototypen oder der Mock-Up müssen jeweils den gültigen Rechtsvorschriften / Normen / Richtlinien / Empfehlungen für den Betrieb erfüllen. Es ist kein öffentlicher Betrieb vorgesehen, allerdings wird im Rahmen der Test eine Bedienung durch fachunkundiges Personal erfolgen • Der Prototyp bzw. das Mockup müssen offline verkaufen können • Die Aufstellung und der Anschluss der Automaten erfolgt durch den Hersteller oder einen von ihm benannten Vertreter. • Der Anschluss erfolgt über jeweils eine P-RCDS-Leitung (wird von BVG gestellt) über Schuko-Stecker (ausreichend Steckdosen verfügbar); ein anderer Anschluss ist nicht realisierbar • Nach dem Aufbau und dem Anschluss wird die BVG eine DGUV-V3-Prüfung durchführen. Dies wird in Absprache mit der Herstellerfirma erfolgen. • Der Boden des Ausstellungsraumes ist mit Teppich ausgelegt und es kann nichts angebohrt werden. Die Automaten müssen standsicher auf einer geeigneten Unterlage angeliefert und aufgestellt werden. (Ggf. Euro-Palette) • Die Automaten müssen mit einer geeigneten Abdeckung geliefert werden, die den Automaten vollständig umhüllt. Die Abdeckung muss neutral sein und darf keine Rückschlüsse auf den Hersteller zulassen. Die Teilnehmer, erhalten die Möglichkeit, die verfügbaren und vorgesehenen technischen Möglichkeiten im Rahmen eines technisch funktionierenden Prototyps oder einem Mockup begleitet von einem Lösungskonzept zu Demonstrations- und Anschauungszwecken zu liefern. Dieser Prototyp wird für den Zeitraum von circa 1 Woche in einer Liegenschaft der BVG aufgestellt und von Mitarbeitern der BVG sowie weiteren externen Stakeholdern wie z.B. Behindertenverbänden begutachtet. Es ist ausgeschlossen, dass die teilnehmenden Unternehmen vor Ort im Rahmen des Showcase präsent sind. Alle an der Besichtigung teilnehmenden Personen unterschreiben eine NDA zur Geheimhaltung. Der geplante Zeitraum für den Showcase ist KW 28 / 2025. Die Anlieferung sowie der Aufbau sind für die KW 27 / 2025 geplant, die Abholung für die KW 29 / 2025. Lieferort ist: BVG Betriebshof Usedomer Straße / Usedomer Straße 24 / 13355 Berlin. Zusätzliche Angaben: Die Veröffentlichung dient einzig der Markterkundung mit Modellversuch 4. Frist für den Eingang der Interessenbekundung: Die Interessenbekundung zur Teilnahme an der Markterkundung mit Modellversuch mit Showcase ist formlos per Email bis spätestens 15.06.2025 bei der unter Ziffer 6 genannten Kontaktstelle einzureichen. Im Rahmen ihrer Interessenbekundung haben die Unternehmen sich kurz vorzustellen. Weiterhin ist die NDA und der Ausstellervertrag ausgefüllt zuzusenden. 5. Sonstige Informationen: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der vorliegenden Markterkundung (§ 26 SektVO) nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags. Bei Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens besteht zudem kein Anspruch der Teilnehmer an der Markterkundung auf Teilnahme. Ein eventuelles förmliches Vergabeverfahren wird sich nach den geltenden Vergaberechtlichen Standards richten. Sämtliche im Zuge des Markterkundungsverfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse sollen bei der BVG verbleiben und werden vollumfänglich in dem etwaigen förmlichen Vergabeverfahren zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um eine freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Durchführung eines Markterkundungsverfahrens mit Showcase. Die BVG behält sich ausdrücklich vor, bei Durchführung eines etwaigen späteren Vergabeverfahrens die in dem Markterkundungsverfahren aufgestellten Anforderungen zu ändern. 6. Kontaktstelle für den Eingang von Interessenbekundungen sowie für die Erteilung von weiteren Auskünften: Berliner Verkehrsbetriebe AöR Einkauf/Materialwirtschaft Holzmarktstraße 15-17 10179 Berlin E-Mail: Einkauf.itd1@bvg.de

Lose

1 Los

Bekanntmachung über Durchführung einer Markterkundung mit Showcase Deutschland-Berlin: Konzept zur Barrierefreiheit von Fahrausweisautomaten. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein Vergabeverfahren handelt. Die Durchführung der Markterkundung unterliegt intern getroffenen Sicherheitsmaßnahmen zur Wahrung von vertraulichen Informationen, welche durch eine Vertraulichkeitserklärung (NDA) und einen Ausstellervertrag sichergestellt wird. Beides wird durch die Aussteller unterzeichnet eingereicht. Vertraulichen Informationen werden nur mit dem Vorhaben befasste Organmitglieder und Mitarbeiter geteilt. Auch diese müssen vor Ort, bei Besichtigung, ein NDA unterzeichnen. Ein offenlege gegenüber Dritten ist ausgeschlossen. Die An- und Ablieferung der Aussteller wird seperat getrennt voneinander stattfinden. Die Protoypen müssen daher mit einer Abdeckung geliefert werden, sodass kein Dritter die Prototypen sehen kann. Zudem versichert der Aussteller durch den Ausstellervertrag, dass alle ausgestellten Produkte, Designs, Marken und sonstigen Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Es dürfen keine wettbewerbsrelevanten Informationen an andere Aussteller weitergegeben werden. Die gewonnenen Erkenntnisse aus der Markterkundung diesen zur Informationsgewinnung für eine Folgeausschreibung. Die BVG behält sich ausdrücklich vor, bei Durchführung eines etwaigen späteren Vergabeverfahrens die in dem Markterkundungsverfahren aufgestellten Anforderungen zu ändern. Es werden in der Folgeausschreibung nur Erkenntnisse aufgenommen, ohne Geschäftsgeheimnisse der Teilnehmer preiszugeben oder zu verletzen.

Vertragslaufzeit 29.06.2025 – 19.07.2025

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