Heizung + Kälte I - Zentralen, Installation, Verrohrung, Heizkörper, Fußbodenheizung, etc.
Im Zuge des Neubaus des Gebäudekomplexes des Landratsamt Karlsruhe soll die Heizungs- und Kältetechnik ab Mitte Juli 2025 für das gesamte Gebäude hergestellt werden. Dies beinhaltet die Ausführung der Zentrale im Untergeschoss 01 und die gesamte Leitungsführung sowohl für den Flachbau als auch das Hochhaus. Der Auftragsumfang beinhaltet für das Gewerk "Heizung/Kälte I" folgenden wesentlichen Leistungsumfang: - 1x Wasser-Wasser-Wärmepumpe (~ 400 kW) - 1x Fernwärmeübergabestation - 2x Sole-Wasser-Kältemaschine (~530 kW) - 2x Doppelblock-V-Rückkühler - 2x Tischrückkühler - 2x Schichtpufferspeicher je 4.000 L - 2x Druckstufen - 4x Verteiler - 8x Wärmeübertrager - 2x Frischwasserstation - 2x Pufferspeicher je 3.000 L - ca. 116x Pumpen - ca. 30.000m Rohrleitungen - ca. 11.600 Stk. Armaturen Nachhaltigkeits-Anforderungen nach LNB (Leitfaden für Nachhaltiges Bauen) Stand 20.11.2023 1. Ökologische Anforderungen an die Materialwahl Das Neubauvorhaben wird von Beginn der Planung bis zur Fertigstellung durch ein Fachbüro bauökologisch begleitet. Im Rahmen dieser Prozessbegleitung nach dem "LNB - Leitfaden für nachhaltiges Bauen" spielen Nachhaltigkeitsanforderungen an die einzusetzenden Bauprodukte eine wichtige Rolle. Bereits in der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung erfolgte eine Beratung für eine ökologisch optimierte Materialwahl. Im Rahmen der Ausschreibungen der Gewerke werden bei allen Gewerken ökologische Anforderungen an die Materialwahl als zusätzliche technische Vertragsbedingungen vorgegeben. Bei der Wahl der Bauprodukte durch den AN sind damit die ÖkoBauKriterien gemäß der Plattform "baubook ökologisch ausschreiben (www.baubook.info/oea)" einzuhalten. Die Anforderungen gemäß der Anlage "Ökologische Kriterien zur Materialwahl (Modell: Kriterienkatalog 2020)" im jeweiligen Gewerk sind Muss-Anforderungen und vom Auftragnehmer bei der Erbringung seiner Leistungen einzuhalten. Dies hat der AN bei der Angebotserstellung und -kalkulation zu berücksichtigen. 2. Weiteres Vorgehen nach Auftragserteilung: Produktdeklaration durch den Auftragnehmer/ökologische Fachbauaufsicht Im Rahmen der ökologischen Prozessbegleitung hat der AG eine Fachplanung "Nachhaltigkeit" (FPN) zur Überwachung/ Einhaltung der ökologischen Anforderungen beauftragt. Die FPN wird den AN auffordern, in Abhängigkeit des Bauzeitenplans - jedoch nicht kürzer als binnen 14 Tagen ab Aufforderung - eine Produkt-Deklarationsliste inklusive der geforderten Nachweise, wie Produktbeschreibungen, chemischen Sicherheitsdatenblätter und Herstellerbestätigungen über alle verwendeten Produkte oder einen Nachweis der Listung auf www.baubook.info/oea (Einhaltung aller benannten bauökologischen Anforderungen) vorzulegen. Die FPN stellt hierfür eine entsprechend auszufüllende Vorlage zur Verfügung. Geringwertige Einzelkomponenten (z.B. Dichtungen, Zahnräder etc.) und Systembauteile können von diesen Anforderungen ausgenommen werden. Ist aus vom AN nachzuweisenden technischen und/oder funktionalen Gründen (d.h. in Ermangelung eines funktional gleichwertigen Produktes oder einer Konstruktionsalternative, welche die Anforderungen erfüllt) eine der genannten Produktanforderungen nicht umsetzbar, werden Ausnahmen von den ökologischen Anforderungen zugelassen. Die Abweichung von den Anforderungen muss vom AN unter Angabe des Produktes, der technischen Anwendung und der eingesetzten Menge dokumentiert und begründet werden und ist kostenneutral von dem Auftragnehmer auszuführen. Produktausnahmen aus rein ästhetischen Gründen werden nicht zugelassen. Durch die FPN erfolgt auch eine Unterstützung des AN bei der Produktdeklaration. Ein "Handwerker-Infoabend" wird beabsichtigt. Bei der Bauausführung wird eine "Ökologische Fachbauaufsicht" die Einhaltung der Anforderungen in der Umsetzung auf der Baustelle überwachen.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.