Die Gemeinde Oberschleißheim beabsichtigt die Beschaffung von Dienstleistungen im Bestattungswesen auf rahmenvertraglicher Basis für vier (4) Jahre. Die Auftraggeberin ist Trägerin des städtischen Friedhofs. Die Auftraggeberin führt auf dem Friedhof die Bestattungen nach Maßgabe des Bestattungsgesetzes und der Bestattungsverordnung durch. Sie hat den Friedhof zu verwalten, zu unterhalten und zu pflegen. Die Benutzung des Friedhofs ist durch Friedhofssatzung, die Friedhofsgebührensatzung und die Friedhofsordnung geregelt. Gegenstand der Dienstleistungen sind Grab öffnen/schließen, Durchführung von Beerdigungen sowie sonstige Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Bestattungen anfallen (bspw. Leichenbeförderung innerhalb des Friedhofs etc.). Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in dem Dokument "Leistungsbeschreibung_Oberschleißheim_Bestattungs-DL".
Die Gemeinde Oberschleißheim beabsichtigt die Beschaffung von Dienstleistungen im Bestattungswesen auf rahmenvertraglicher Basis für vier (4) Jahre. Die Auftraggeberin ist Trägerin des städtischen Friedhofs. Die Auftraggeberin führt auf dem Friedhof die Bestattungen nach Maßgabe des Bestattungsgesetzes und der Bestattungsverordnung durch. Sie hat den Friedhof zu verwalten, zu unterhalten und zu pflegen. Die Benutzung des Friedhofs ist durch Friedhofssatzung, die Friedhofsgebührensatzung und die Friedhofsordnung geregelt. Gegenstand der Dienstleistungen sind Grab öffnen/schließen, Durchführung von Beerdigungen sowie sonstige Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Bestattungen anfallen (bspw. Leichenbeförderung innerhalb des Friedhofs etc.). Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in dem Dokument "Leistungsbeschreibung_Oberschleißheim_Bestattungs-DL".
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.