Auf Basis bereits bestehender Infrastruktur planen die beteiligten Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den Gemarkungsgebieten gemäß Anlage Aufgabenbeschreibung. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden.
Los 1 umfasst die Städte und Gemeinden Leinzell, Stödtlen, Tannhausen, Bopfingen, Neresheim, Unterschneidheim Auftraggeber ist die Breitband Ostalb KAöR. Die Breitband Ostalb KAöR ist eine gemeinsame kommunale Anstalt des Kreises sowie der insgesamt 42 Städte und Gemeinden des Ostalbkreises. Aufgabe der Breitband Ostalb KAöR ist es, im Ostalbkreis einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Auf Basis bereits bestehender Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2027 bis 2030. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, , in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Netzbetriebs- und Pachtvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 1 – Cluster Ost GFP 2.0: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 2.896 Gebäudeanschlusspunkte mit 4.136 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 3.186 Gebäudeanschlusspunkte mit 4.426 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 2.230 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Auftraggeber ist die Breitband Ostalb KAöR. Die Breitband Ostalb KAöR ist eine gemeinsame kommunale Anstalt des Kreises sowie der insgesamt 42 Städte und Gemeinden des Ostalbkreises. Aufgabe der Breitband Ostalb KAöR ist es, im Ostalbkreis einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Auf Basis bereits bestehender Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2027 bis 2030. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, , in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Netzbetriebs- und Pachtvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 2 – Bopfingen GFP 1.0: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 1.193 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.497 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 1.312 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.616 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 656 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Fassung vom 26.04.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten
Auftraggeber ist die Breitband Ostalb KAöR. Die Breitband Ostalb KAöR ist eine gemeinsame kommunale Anstalt des Kreises sowie der insgesamt 42 Städte und Gemeinden des Ostalbkreises. Aufgabe der Breitband Ostalb KAöR ist es, im Ostalbkreis einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Auf Basis bereits bestehender Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2027 bis 2030. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, , in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Netzbetriebs- und Pachtvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 3 – Neresheim GFP 1.0: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 1.203 Gebäudeanschlusspunkte mit 2.135 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 1.323 Gebäudeanschlusspunkte mit 2.255 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 1.058 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Fassung vom 26.04.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
260331_Informationen-zu-Vorleistungspreisen.pdf
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220916_01BW21309_vZWB_Bewilligung.pdf
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Neresheim Bewilligungsbescheid Landesförderung 7-8433 5-76 - GF KoFi 06.12.2022.pdf
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Neresheim HGF AZ 832.6-10_22_01BW21309_Änderungsbescheid.pdf
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Cluster Ost_03BW20177_vZWB_BeMO_Bewilligung.pdf
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Cluster Ost_03BW20177_Änderungsbescheid Cluster Ost.pdf
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Cluster Ost_ZWB Ko-Fi 4-8433-6-12 vom 01.03.2024.pdf
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251118_22_01BW21609_Änderungsbescheid.pdf
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Bopfingen_Bund ZWB_01BW21609_vZWB Bund GB-RL.pdf
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Bopfingen_GFP_ZWB Land Kofi.pdf
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Anlage Kundenpotenzial_OAK Cluster Ost Bopfingen Neresheim.xlsx
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OAK_Ausschr. NB_OAK Gebiet Ost_Anlage Versorgungsgebiet Los 3.pdf
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OAK_Ausschr. NB_OAK Gebiet Ost_Anlage Versorgungsgebiet Los 1 Nordost.pdf
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OAK_Ausschr. NB_OAK Gebiet Ost_Anlage Versorgungsgebiet Los 1 Südost.pdf
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OAK_Ausschr. NB_OAK Gebiet Ost_Anlage Versorgungsgebiet Los 1 Übersicht.pdf
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OAK_Ausschr. NB_OAK Gebiet Ost_Anlage Versorgungsgebiet Los 1 West.pdf
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OAK_Ausschr. NB_OAK Gebiet Ost_Anlage Versorgungsgebiet Los 2.pdf
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Anlage Aufgabenbeschreibung OAK Cluster Ost Bopfingen Neresheim_Netzbetrieb.pdf
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Netzbetriebs- und Pachtvertrag Los 3 – Neresheim GFP 1.0.pdf
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Netzbetriebs- und Pachtvertrag Los 2 – Bopfingen GFP 1.0.pdf
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Netzbetriebs- und Pachtvertrag Los 1 Cluster Ost GFP 2.0 - Leinzell, Stödtlen, Tannhausen, Bopfi.PDF
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Anlage Zuschlagskriterien_OAK Cluster Ost Bopfingen Neresheim_Netzbetrieb.pdf
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Eigenerklärungen zur Eignung OAK Cluster Ost Bopfingen Neresheim_Netzbetrieb beschreibbar.pdf
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Aufforderung zur Bewerbung OAK Cluster Ost Bopfingen Neresheim_Netzbetrieb.pdf
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.