Gegenstand des Rahmenvertrages sind die Durchführung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Bauwerksprüfungen umfassen folgenden Leistungsbereich: Leistungsbereich 01: Haupt-, Sonder- und Einfache Prüfungen . Die Leistungen können für die Verantwortungsbereiche folgender Außenstellen der Niederlassung Ost erbracht werden: - Dresden - Erfurt - Magdeburg . Die regionalen Verantwortungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1-3 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1-3 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile eines Leistungsbereiches umfassen, für den ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2025 und kann zwei Mal um 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2026 bzw. 31.12.2027 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Bauwerksprüfungen umfassen folgenden Leistungsbereich: Leistungsbereich 01: Haupt-, Sonder- und Einfache Prüfungen für das Gebiet/den Verantwortungsbereich der Außenstelle Dresden . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1-3 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt Zusätzliche Angaben sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt Kommunikation angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in den Leistungsbeschreibungen (Anlage 1-3 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile eines Leistungsbereiches umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2025 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoptionen am 31.12.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum31.12.2026 bzw. 31.12.2027 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Bauwerksprüfungen umfassen folgenden Leistungsbereich: Leistungsbereich 01: Haupt-, Sonder- und Einfache Prüfungen für das Gebiet/den Verantwortungsbereich der Außenstelle Erfurt . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1-3 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt Zusätzliche Angaben sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt Kommunikation angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in den Leistungsbeschreibungen (Anlage 1-3 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile eines Leistungsbereiches umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2025 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoptionen am 31.12.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum31.12.2026 bzw. 31.12.2027 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Bauwerksprüfungen umfassen folgenden Leistungsbereich: Leistungsbereich 01: Haupt-, Sonder- und Einfache Prüfungen für das Gebiet/den Verantwortungsbereich der Außenstelle Magdeburg . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1-3 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt Zusätzliche Angaben sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt Kommunikation angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in den Leistungsbeschreibungen (Anlage 1-3 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile eines Leistungsbereiches umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2025 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoptionen am 31.12.2025. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum31.12.2026 bzw. 31.12.2027 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
Rahmenvertrag_OHV_v1.7_NL Ost_ Bauwerksprüfungen.pdf
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Zulassungsformular Referenzangaben_OHV_v1.0_NL Ost BWP.pdf
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Zulassungsformular_OHV_v2.0_NL Ost_ Bauwerksprüfungen.pdf
PDF • 235.2 KB
Anlage 1_Leistungsbeschreibung NL Ost 2024 HP.pdf
PDF • 122.5 KB
Anlage 2_Leistungsbeschreibung NL Ost 2024 EP.pdf
PDF • 109.2 KB
Anlage 3_Leistungsbeschreibung NL Ost 2024 SP.pdf
PDF • 105.5 KB
Anlage 4 Zeitaufwand und Kostenermittlung.xlsx
XLSX • 29.1 KB
Anlage 5_Karte Verantwortungsbereiche der Außenstellen.pdf
PDF • 14.4 MB
Anlage Muster 30002 - Niederschrift Verpflichtung.pdf
PDF • 29.4 KB
Anschreiben OHV_v1.8_NL Ost_ Bauwerksprüfungen.pdf
PDF • 99.1 KB
DSI OHV 2024-12-05.pdf
PDF • 88.9 KB
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.