Projekt-ID: #15.Bar-VgV-2025.Sei

Los 2 - Technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3 LPH 5-9 - Neubau Ärztehaus 2.0 in der Hansenstraße in Barleben

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Projektbeschreibung

Los 2 - Technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3 LPH 5-9 - Neubau Ärztehaus 2.0 in der Hansenstraße in Barleben

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Die Gemeinde Barleben plant den Bau eines Ärztehauses, um die medizinische Versorgung in der Gemeinde zu erweitern. Das Gelände der ehemaligen Kita in der Hansenstraße 42 erwies sich als besonders geeignet. Die Gemeinde Barleben ist Eigentümerin dieses Grundstücks, und das Gebäude der alten Kita steht seit 2023 leer. Im Eigentum befinden sich die Flurstücke 38/10, 38/8, 1048/38, 2099 und 1928. Um einen Lückenschluss zu ermöglichen und das Areal gegebenenfalls zu erweitern, bemüht sich die Gemeinde derzeit, die zwischenliegenden Grundstücke 1049/38 und 41/3 zu erwerben. Auf dem Gelände des ehemaligen Kindergartens befinden sich an der Straße das Hauptgebäude, dahinter ein umgebauter Stall sowie später errichtete Zwischen- und Anbauten, die überwiegend als Grenzbebauung zum Nachbargrundstück Hansenstraße 43 dienen. Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §53-56 der HOAI für die Leistungsphasen 5 bis 9 in den ALG 1 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, ALG 2 Wärmeversorgungsanlagen und ALG 3 Lufttechnische Anlagen. Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 15 HOAI. Es gelten der Vertrag, die HOAI in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem damit verbundenen Wirkungsbereich und das BGB (in vorstehender Rang- und Reihenfolge) sowie das Haushaltrecht öffentlicher Körperschaften /Einrichtungen /Institutionen die Fördermittelbestimmungen des beanspruchten Förderprogramms und die allgemeinen Vertragsbedingungen für freiberuflich Tätige. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Bei der Beauftragung von Nachunternehmern sind diese, mit den durch sie zu erbringenden Leistungen im Bewerbungsbogen aufzuführen. Auflagen und Hinweise aus der beantragten Baugenehmigung sind nach Erteilung in vollem Umfang umzusetzen. Als Projektsprache während des gesamten Bauvorhabens gilt ausschließlich Deutsch in Wort und Schrift. Anspruch auf eine zusätzliche Honorarberechnung für Leistungen der Leistungsphase 8, bei einer über die vertraglich vereinbarte Regelbauzeit (gegebenenfalls gegliedert nach Bauabschnitten) hinausgehende Bauzeitverlängerung von bis zu 6 Monaten, besteht nicht. Der Auftragnehmer übernimmt die Planungsergebnisse zur weiteren Verarbeitung ohne jedwede Einschränkung der aus dem zu Stande kommenden Vertrag gegenüber dem Auftraggeber geschuldeten Leistung. Die eingereichten Unterlagen und Erklärungen im Vergabeverfahren werden Vertragsbestandteil. Die Leistungserbringung soll unmittelbar nach Auftragserteilung erfolgen. Projektmeilensteine: ▪ Auftragserteilung/Ausführungsbeginn: 02/2026 ▪ Vorlage Ausführungsplanung: 03/2026 ▪ Vorlage Ausschreibung Rohbau: 04/2026 ▪ Baubeginn: 06/2026 ▪ Bauende: 10/2027 ▪ Gewährleistungsende 10/2031

Vertragslaufzeit 08.02.2026 – 29.10.2031

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