Projekt-ID: #SGA_Maybach_Frei_25

Leistungen der freiraumplanerischen Leistungen nach §§ 38-40 HOAI (LPh 1-8) mit besonderen Leistungen: Freianlagen Sportplatz Maybachufer - Qualifizierung der Potenzialflächen, Pflügerstr. 42-46, 12045 Berlin

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Projektbeschreibung

Der Auftrag beinhaltet Objektplanungsleistungen für Freianlagen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 2 Freianlagen. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPh) 1 bis 8 gemäß § 38 HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Das Planungsgebiet Sportplatz Maybachufer mit einer Gesamtfläche von 16.200 m² befindet sich in Berlin-Neukölln in direkter Nähe zum Ufer des Kanals im Bereich der Lohmühlenbrücke. Es sollen in einem ersten Realisierungsabschnitt zunächst die aktuell nicht genutzten und teilweise belasteten Flächen vor allem entlang der Pflügerstraße und entlang der westlichen Nachbargrundstücke für den Vereins-, Breiten- und Schulsport entwickelt werden und das Gesamtareal neugestaltet werden.

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Der Auftrag beinhaltet Objektplanungsleistungen für Freianlagen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 2 Freianlagen. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPh) 1 bis 8 gemäß § 38 HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Es wird beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen. Mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß § 39 HOAI beauftragt. Das Planungsgebiet Sportplatz Maybachufer befindet sich in Berlin-Neukölln in direkter Nähe zum Ufer des Kanals im Bereich der Lohmühlenbrücke. Das Bearbeitungsgebiet mit einer Gesamtfläche von 16.200 m² (dies entspricht der Gesamtfläche der Sportanlage exkl. Bestandspielfeld und Gebäude) befindet sich im Eigentum des Landes Berlin. Entsprechend der Entwicklungsvariante 2 des Grobkonzepts (Anlage 3) beabsichtigt der Bedarfsträger, das Schul- und Sportamt Neukölln, im zentralen Bereich des Sportareals die im Grobkonzept dargestellten zwei Fußballspielfelder zu realisieren. Es ist jedoch davon auszugehen, dass dies frühestens in 10 Jahren in Angriff genommen werden kann. Das im mittleren Bereich des Sportareals gelegene Großspielfeld wird 2026 noch einmal in bestehender Form instandgesetzt (Erneuerung des Kunstrasens). Ebenso ist der weiterhin vorgesehene Neubau der Sporthalle nur langfristig realisierbar. Hingegen sollen in einem ersten Realisierungsabschnitt zunächst die aktuell nicht genutzten und teilweise belasteten Flächen vor allem entlang der Pflügerstraße und entlang der westlichen Nachbargrundstücke für den Vereins-, Breiten- und Schulsport entwickelt werden und das Gesamtareal neugestaltet werden. Für die Planung, den Bau der Sportanlagen und die ergänzenden Gestaltungsmaßnahmen wurden Mittel der Städtebauförderung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und Stadterneuerungsmittel des Bezirks bewilligt. Für Planung und Bau ist daher ein verbindlicher Rahmenterminplan auf Grundlage der in den kommenden Jahren bereitgestellten Kassenmittelraten zu einzuhalten. Die Finanzierungsmittel stehen für den Zeitraum 2025 bis 2028 zur Verfügung. Auf Grundlage der bevorzugten Entwicklungsvariante des Grobkonzepts für das gesamte Sportplatzareal sollen die zu beplanenden Entwicklungsflächen in Größe und Abgrenzung zunächst festgelegt werden. Dabei ist der Übergang zu den im Bestand umgebenden Flächen ebenso zu berücksichtigen wie die langfristigen Planungen. Das Areal, auf dem heute die Funktionsgebäude und die kleinere Gymnastikhalle stehen, ist nicht Planungsgegenstand. Die im Grobkonzept dargestellten Hochbaumaßnahmen und Überdachungen sind bis auf weiteres durch den Bezirk nicht umsetzbar und auch nicht finanziert. Sie sollen daher im Rahmen der Planung nicht weiterverfolgt werden. Für die im Grobkonzept ausgewiesenen Vorhalteflächen für die Sporthalle sind hingegen provisorisch als Zwischennutzung einfach gestaltete Sportflächen vorzusehen. Die im Grobkonzept dargestellten Sportanlagen/-angebote sind nur als Templates vorgeschlagen worden und somit nicht verbindliche Planungsvorgabe. Auch die Positionierung und Organisation der Sportanlagen auf dem Sportareal sind zu überprüfen. Es wird im Hinblick auf den Breiten- und Individualsport eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, die vom Auftragnehmer/dem ausgewählten Planungsbüro nicht organisatorisch, jedoch fachlich eng zu begleiten und auszuwerten ist. Im Rahmen der Beteiligung sind Gestaltungskonzepte zu erörtern und weitere Bedarfe zu ermitteln, welche in die Planung einfließen sollen. Der Umbau des Sportplatzes soll als Inklusionssportanlage erfolgen. Die Erschließung und Nutzung der Sportanlage soll künftig weitgehend barrierefrei möglich sein. Bei der Durchführung einer Baumaßnahme sind alle im Land Berlin geltenden Vorgaben und Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung entsprechend der Tiefe der Planungsphase beachtet werden. Das sind u.a.: - Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau) - „Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt“ (VwVBU) - Leitfaden der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung „Ökologisches Bauen - Anforderungen an Baumaßnahmen“ von 2007 - zusätzlich zu den geltenden Rechtsgrundlagen werden als weiterer Vertragsinhalt die Verpflichtungen zur Einhaltung der Standards der Handbücher vereinbart: - Anleitung zum Konzept „Barrierefrei - Öffentlich zugängliche Gebäude" - Handbuch „Berlin - Design for all - Öffentlich zugängliche Gebäude" - Handbuch „Berlin - Design for all - Öffentlicher Freiraum" Für die Baumaßnahme sind Gesamtkosten nach DIN 276 in Höhe von rund 1.45 Mio. € netto vorgegeben. Für die anrechenbaren Kosten werden folgende Kostengruppen herangezogen: KG 500 Die Honorarzone wird mit HZ IV eingeschätzt. Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 600 F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Freianlagen einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/). Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.

Vertragslaufzeit 30.11.2025 – 30.11.2028

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