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Projekt-ID: #4 2025

Transformationsplanung Nahwaermenetz VS Villingen 22.01.2026

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11.06.25 Frist

Projektbeschreibung

Das Wärmeplanungsgesetz – (WPG) fordert gem. § 32 von den Wärmenetzbetreibern einen Wärmenetzausbau- und - Dekarbonisierungsfahrplan bis 31. Dezember 2026. Sollte ein Transformationsplan (BEW Modul 1, Antrag bis 31.12.2025) erstellt werden, entfällt diese Pflicht und es wird eine zusätzliche Förderung gewährt. Um der Verpflichtung nach § 32 WPG zuvorzukommen und um weiter Förderung zu erlangen wird dieser Transformationsplan bzw. diese Machbarkeitsstudie beauftragt.

Lose

1 Los

Das Wärmeplanungsgesetz – (WPG) fordert gem. § 32 von den Wärmenetzbetreibern einen Wär-menetzausbau- und - Dekarbonisierungsfahrplan bis 31. Dezember 2026. Sollte ein Transformati-onsplan (BEW Modul 1, Antrag bis 31.12.2025) erstellt werden, entfällt diese Pflicht und es wird eine zusätzliche Förderung gewährt. Um der Verpflichtung nach § 32 WPG zuvorzukommen und um wei-ter Förderung zu erlangen wird dieser Transformationsplan bzw. diese Machbarkeitsstudie beauf-tragt.

Vertragslaufzeit bis 21.01.2026

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