Im Sommer 2017 wurde durch den Verwaltungsausschuss des Gemeinderats die Einrichtung einer Ganztagsgrundschule in Wahlform an der Grundschule Heumaden beschlossen. Der Einrichtungserlass des Landes Baden-Württemberg ist im Frühjahr 2019 erfolgt und der Ganztagsbetrieb ist zum Schuljahr 2019/ 2020 sukzessive mit den Klassenstufen 1 und 2 gestartet. Aus dem Modellraumprogramm des Landes für Grundschulen sowie dem städtischen Raumstandard für Ganztagsgrundschulen ergibt sich ein Soll-Bedarf für eine 3-zügige Ganztagsgrundschule von 1.857 m² bis 2.104 m². Der vorhandene Raumbestand liegt bei rund 2.700 m² Programmfläche. Somit ergibt sich zwar kein rechnerischer Raumfehlbedarf, jedoch ein konkreter Umstrukturierungsbedarf am Schulstandort. Die Gebäude sind in einem gut bis befriedigend erhaltenen Zustand. Die Fassaden und Dächer wurden bereits saniert. Die Innenausbauten und Oberflächen sind in weiten Teilen noch bauzeitlich – hier besteht erheblicher Sanierungsbedarf. Im Zuge der anstehenden Umstrukturierung zur Ganztagesschule ist eine umfassende Sanierung erforderlich und vorgesehen. Die Mensa soll als Erweiterungsbau auf der Fläche der heute bestehenden Pavillons im östlichen Grundstücksbereich realisiert werden. Ein weiteres Ziel der Planung ist die Herstellung einer witterungsgeschützten Verbindung aller Gebäude, die optimalerweise die Barrierefreiheit am Schulstandort unterstützt. Dies betrifft sowohl die Bestandsgebäude, wie auch den Erweiterungsbau der Mensa. Für die Baukosten werden 1,5 Mio. Euro netto (Kostengruppen 440) veranschlagt. Für das Leistungsbild Elektrotechnik des Vorhabens „Grundschule Heumaden“ sucht die Landeshauptstadt Stuttgart nun im Rahmen eines VgV-Verfahrens ein geeignetes Büro.
1. Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 2 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags ist jedoch ausreichend. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b) Erstangebotsphase: Die max. fünf geeigneten Bewerber erhalten entsprechende Unterlagen zur Erstellung je eines Erstangebots. c) Bietergespräch Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Bietergespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Für die Zuschlagskriterien 1., 2., 3. und 4. müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. 2. Beauftragung Der Bieter, welcher nach Wertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht, wird mit der Planung und Bauüberwachung nach HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 2, § 55 Technische Ausrüstung, Elektrotechnik, Leistungsphase 1 bis 9 beauftragt. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügtem Vertrag zu entnehmen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart. Jede Stufe steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber die Stufe schriftlich abruft. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller oder einzelner Stufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen einer Stufe unverzüglich auszuführen, wenn der Auftraggeber den Auftrag für die Stufe erteilt. Näheres regelt der Vertrag bzw. die allgemeinen Vertragsbestimmungen der Landeshauptstadt Stuttgart (AVBS).
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.