Projekt-ID: #25-057

Mobilitätsknoten Bad Honnef - Bereich West

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Projektbeschreibung

Nichtoffener, einphasiger hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) i.V.m. § 79 VgV mit EU-weitem Bewerbungsverfahren.

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1 Los

Wettbewerbsaufgabe ist die Planung des Mobilitätsknotens Bereich West unter Umsetzung der verkehrsfunktionalen, gestalterischen und freiraumplanerischen Anforderungen und unter Berücksichtigung der übergeordneten Rahmenkonzepte der Stadt Bad Honnef. Der Fokus liegt hierbei auf der Planung der beiden Zonen Parkhaus (hochbauplanerische Qualifizierung; Größe 3.914 m², davon 751 m² Verkehrsfläche) und Bahnhofs-Vorplatz (freiraumplanerische Qualifizierung; Größe 3.648 m², davon 935 m² Verkehrsfläche). Im Bereich der Zonen ruhender Busverkehr im Norden (Größe 1.911 m², davon 1.370 m² Verkehrsfläche) und Ein- und Ausfahrt im Süden (Größe 2.714 m², davon 1.342 m² Verkehrsfläche)sollen die verbleibenden Freiflächen qualifiziert werden, die nicht als Verkehrsflächen vorgesehen werden. Als Grundlage für die Aufgabenstellung dienen u. a. ISEK 2016, InHK 2018, Projektbeschreibung (Stand 05/2025), Verkehrsuntersuchung und Machbarkeitsstudie, Fachplanungen, ggfls. Fachbeiträge und -gutachten. Im Zeitraum vom 10. Juli 2026 bis zum 11. Dezember 2026 plant die Deutsche Bahn eine umfassende Generalsanierung der rechten Rheinstrecke zwischen Troisdorf und Wiesbaden. Während dieser Sperrpause wird die Deutsche Bahn die Verlagerung des Bahnhofs Bad Honnef umsetzen und in diesem Zuge wesentliche Teile der baulichen Anlagen, insbesondere die Verbindungsbrücke zwischen den Bahnsteigen, errichten. Die Bahnstrecke wird in dieser Zeit vollständig gesperrt sein. Parallel hierzu plant die Stadt Bad Honnef als Vorhabenträgerin die Errichtung einer Fußgängerbrücke über die Bundesstraße 42 (B 42), welche als direkte Fortsetzung der Bahnsteigverbindungsbrücke bis zum sogenannten Brückenturm Ost führt. Der Brückenturm Ost bildet zukünftig den östlichen Abschluss des Mobilitätsknotens Bad Honnef. Für die gestalterische Qualität des Mobilitätsknotens wird eine einheitliche architektonische Gestaltung angestrebt, die insbesondere die Fassade der geplanten Hochgarage im westlichen Bereich als maßgeblichen Bezugspunkt nutzt. Die gestalterische Ausarbeitung des Brückenturms Ost sowie der Aufzugsgebäude im Bereich der Fußgängerbrücke soll sich dabei eng an den Ergebnissen des Planungswettbewerbs orientieren. Dies betrifft insbesondere die Fassadengestaltung, die als identitätsstiftendes Element über die stark trennende Infrastruktur hinweg eine gestalterische Verbindung zwischen den östlichen und westlichen Teilen des Mobilitätsknotens schaffen soll. Die gestalterischen Ergebnisse des Wettbewerbs - insbesondere hinsichtlich Materialität, Fassadenraster und Ausdruck - werden konkret benötigt, um die weiteren Planungsleistungen der Stadt Bad Honnef für die Fußgängerbrücke beauftragen und umsetzen zu können. Die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen für den Bau der Fußgängerbrücke (einschließlich der Aufzugsgebäude) befinden sich bereits in Vorbereitung. Die Zuschlagserteilung für den Generalunternehmer ist für Februar 2026 zwingend vorgesehen, um die Umsetzung in der 2. Jahreshälfte 2026 im Gleichlauf mit den Maßnahmen der Deutschen Bahn realisieren zu können. Um diesen terminlichen Rahmen einzuhalten, ist ein Abschluss des Planungswettbewerbs spätestens bis Februar 2026 unabdingbar. Das Wettbewerbsverfahren von Versendung der Auslobungsunteralgen bis zur abschließenden Jury-Sitzung dauert ca. 4 Monate. Dieser Zeitraum ist notwendig, um eine hohe Qualität sowohl im Verfahren als auch im Ergebnis zu gewährleisten. Daraus ergibt sich der spätestmögliche Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Wettbewerbsbekanntmachung Ende September / Anfang Oktober 2025. Eine reguläre Frist von 30 Tagen für die Einreichung von Teilnahmeanträgen würde den weiteren Verfahrensablauf so verzögern, dass der Wettbewerbsabschluss nicht mehr fristgerecht zu erreichen wäre. Daher ist aus vorgenannten Gründen eine Verkürzung der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf 18 Tage erforderlich und sachlich begründet. Die terminliche Dringlichkeit resultiert aus einem feststehenden, nicht verschiebbaren baulichen Zeitfenster, das durch externe Projektbeteiligte (Deutsche Bahn) vorgegeben ist. Nur durch die Fristverkürzung kann ein wirtschaftlich und funktional abgestimmter Ablauf des Gesamtprojekts gewährleistet werden.

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