Rahmenvereinbarung Leerwohnungssanierungen für eine noch nicht abschließend festlegbare Anzahl von Wohnungen (ca. 560 WE) für gwg SPE in den Jahren 2026-2029
Es ist beabsichtigt, im Rahmen des Programms Leerwohnungssanierungen der gwg SPE in den Jahren 2026 bis 2029 für ca. 140 Wohnungen jährlich Leerwohnungssanierungen (Wohnungsmodernisierungen und -renovierungen) zu vergeben für Leistungen in den Gewerken: Sanitärarbeiten, Heizungsarbeiten, Elektroarbeiten, Malerarbeiten, Maurer-/Abbrucharbeiten, Schreiner-/Tischlerarbeiten, Oberbodenarbeiten, Fliesenarbeiten und Reinigungsarbeiten. Der Einzelauftrag je Wohnung umfasst die gesamte Funktionsbreite einer Wohnungsmodernisierung, deshalb müssen Einzelbieter oder Bietergemeinschaften jeweils alle angeführten Gewerke abdecken können. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung für Leerwohnungssanierungen mit dem beigefügten Leistungsverzeichnis für Leerwohnungssanierungen vom 15.08.2025. Die auf die konkrete Einzelbeauftragung bezogene Ausführungsfrist variiert je nach Anzahl der beauftragten Leistungen. Es besteht die Anforderung, eine maximale Durchlaufzeit/Ausführungsfrist für die Komplettsanierung je Wohnung von ca. 20 Werktagen Mo.-Fr. zu erreichen. Die Frist beginnt mit Datum des vereinbarten Maßnahmenbeginns und läuft bis zur Fertigmeldung bzw. der Herstellung eines wiedervermietungsfähigen Zustandes der Wohnung. Zur Erreichung einer optimalen Durchlaufzeit/Ausführungsfrist je Wohnung hat der Auftragnehmer seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so auszurichten und abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermin ein Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungs- und termingemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Es ist vorgesehen, die Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmen abzuschließen. Die Einzelaufträge werden im Verhältnis zur noch nicht abschließend feststehenden Gesamtanzahl der Wohnungen (ca. 560) unter der Annahme, dass mit 3 Auftragnehmern eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, wie folgt vergeben: – Der/die an erster Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 45 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 252 Wohnungen), – Der/die an zweiter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 35 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 196 Wohnungen), – Der/die an dritter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 20 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 112 Wohnungen), der zu modernisierenden Wohnungen durch Einzelaufträge. Sollten im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens weniger als 3 Auftragnehmer ermittelt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Rahmenvereinbarung und den auf den einzelnen Auftragnehmer entfallenden prozentualen Anteil der Gesamtwohnungen dementsprechend anders zu bestimmen. Sollte z.B. im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern abgeschlossen werden, erhöht sich das jeweilige Auftragsvolumen entsprechend. Bieter dürfen nicht auf ein bestimmtes Los bieten. Der beste Bieter erhält den Zuschlag für das Mengenlos 1. Sollte der erstplatzierte Bieter ein Auftragsvolumen von ca. 252 Wohnungen kapazitiv nicht abwickeln können, dann wird der Überhang auf die nächstplatzierten Anbieter übertragen usw.
Es ist beabsichtigt, im Rahmen des Programms Leerwohnungssanierungen der gwg SPE in den Jahren 2026 bis 2029 für ca. 140 Wohnungen jährlich Leerwohnungssanierungen (Wohnungsmodernisierungen und -renovierungen) zu vergeben für Leistungen in den Gewerken: Sanitärarbeiten, Heizungsarbeiten, Elektroarbeiten, Malerarbeiten, Maurer-/Abbrucharbeiten, Schreiner-/Tischlerarbeiten, Oberbodenarbeiten, Fliesenarbeiten und Reinigungsarbeiten. Der Einzelauftrag je Wohnung umfasst die gesamte Funktionsbreite einer Wohnungsmodernisierung, deshalb müssen Einzelbieter oder Bietergemeinschaften jeweils alle angeführten Gewerke abdecken können. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung für Leerwohnungssanierungen mit dem beigefügten Leistungsverzeichnis für Leerwohnungssanierungen vom 15.08.2025. Die auf die konkrete Einzelbeauftragung bezogene Ausführungsfrist variiert je nach Anzahl der beauftragten Leistungen. Es besteht die Anforderung, eine maximale Durchlaufzeit/Ausführungsfrist für die Komplettsanierung je Wohnung von ca. 20 Werktagen Mo.-Fr. zu erreichen. Die Frist beginnt mit Datum des vereinbarten Maßnahmenbeginns und läuft bis zur Fertigmeldung bzw. der Herstellung eines wiedervermietungsfähigen Zustandes der Wohnung. Zur Erreichung einer optimalen Durchlaufzeit/Ausführungsfrist je Wohnung hat der Auftragnehmer seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so auszurichten und abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermin ein Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungs- und termingemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Es ist vorgesehen, die Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmen abzuschließen. Die Einzelaufträge werden im Verhältnis zur noch nicht abschließend feststehenden Gesamtanzahl der Wohnungen (ca. 560) unter der Annahme, dass mit 3 Auftragnehmern eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, wie folgt vergeben: – Der/die an erster Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 45 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 252 Wohnungen), – Der/die an zweiter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 35 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 196 Wohnungen), – Der/die an dritter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 20 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 112 Wohnungen), der zu modernisierenden Wohnungen durch Einzelaufträge. Sollten im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens weniger als 3 Auftragnehmer ermittelt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Rahmenvereinbarung und den auf den einzelnen Auftragnehmer entfallenden prozentualen Anteil der Gesamtwohnungen dementsprechend anders zu bestimmen. Sollte z.B. im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern abgeschlossen werden, erhöht sich das jeweilige Auftragsvolumen entsprechend. Bieter dürfen nicht auf ein bestimmtes Los bieten. Der beste Bieter erhält den Zuschlag für das Mengenlos 1. Sollte der zweitplatzierte Bieter ein Auftragsvolumen von ca. 196 Wohnungen kapazitiv nicht abwickeln können, dann wird der Überhang auf die nächstplatzierten Anbieter übertragen usw.
Es ist beabsichtigt, im Rahmen des Programms Leerwohnungssanierungen der gwg SPE in den Jahren 2026 bis 2029 für ca. 140 Wohnungen jährlich Leerwohnungssanierungen (Wohnungsmodernisierungen und -renovierungen) zu vergeben für Leistungen in den Gewerken: Sanitärarbeiten, Heizungsarbeiten, Elektroarbeiten, Malerarbeiten, Maurer-/Abbrucharbeiten, Schreiner-/Tischlerarbeiten, Oberbodenarbeiten, Fliesenarbeiten und Reinigungsarbeiten. Der Einzelauftrag je Wohnung umfasst die gesamte Funktionsbreite einer Wohnungsmodernisierung, deshalb müssen Einzelbieter oder Bietergemeinschaften jeweils alle angeführten Gewerke abdecken können. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung für Leerwohnungssanierungen mit dem beigefügten Leistungsverzeichnis für Leerwohnungssanierungen vom 15.08.2025. Die auf die konkrete Einzelbeauftragung bezogene Ausführungsfrist variiert je nach Anzahl der beauftragten Leistungen. Es besteht die Anforderung, eine maximale Durchlaufzeit/Ausführungsfrist für die Komplettsanierung je Wohnung von ca. 20 Werktagen Mo.-Fr. zu erreichen. Die Frist beginnt mit Datum des vereinbarten Maßnahmenbeginns und läuft bis zur Fertigmeldung bzw. der Herstellung eines wiedervermietungsfähigen Zustandes der Wohnung. Zur Erreichung einer optimalen Durchlaufzeit/Ausführungsfrist je Wohnung hat der Auftragnehmer seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so auszurichten und abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermin ein Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungs- und termingemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Es ist vorgesehen, die Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmen abzuschließen. Die Einzelaufträge werden im Verhältnis zur noch nicht abschließend feststehenden Gesamtanzahl der Wohnungen (ca. 560) unter der Annahme, dass mit 3 Auftragnehmern eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, wie folgt vergeben: – Der/die an erster Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 45 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 252 Wohnungen), – Der/die an zweiter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 35 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 196 Wohnungen), – Der/die an dritter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 20 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 112 Wohnungen), der zu modernisierenden Wohnungen durch Einzelaufträge. Sollten im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens weniger als 3 Auftragnehmer ermittelt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Rahmenvereinbarung und den auf den einzelnen Auftragnehmer entfallenden prozentualen Anteil der Gesamtwohnungen dementsprechend anders zu bestimmen. Sollte z.B. im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern abgeschlossen werden, erhöht sich das jeweilige Auftragsvolumen entsprechend. Bieter dürfen nicht auf ein bestimmtes Los bieten. Der beste Bieter erhält den Zuschlag für das Mengenlos 1. Sollte der drittplatzierte Bieter ein Auftragsvolumen von ca. 112 Wohnungen kapazitiv nicht abwickeln können, dann wird der Überhang auf die nächstplatzierten Anbieter übertragen usw.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.