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Projekt-ID: #KROF-2026-FP-DES (Möblierung)

Kreis Offenbach, Sanierung und Neubau der Dreieichschule in Langen Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9

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29.04.26 Frist

Projektbeschreibung

Projektbeschreibung: Die Dreieichschule in Langen (Hessen) ist ein öffentliches Gymnasium mit gymnasialer Oberstufe aus dem Jahr 1849. Die bauliche Situation der Schule ist das Ergebnis einer stetigen Fortentwicklung des Bestands seit 1958 auf dem heutigen Grundstück. Der Standort in der Goethe Straße befindet sich auf einem 26.962 m² großen Grundstück. Auf diesem wurden insgesamt 10 Gebäude bzw. Gebäudeteile sowie zwei Containeranlagen als Interim errichtet. Anlass dieses Verfahrens ist die Beauftragung von Planungsleistungen zur Realisierung eines Erweiterungsbaus für die Schule zur Ablösung der Containeranlagen sowie eine Neuordnung der Räume nach den Vorgaben des Raumprogramms in den bestehenden Gebäudeteilen. Insbesondere im Gebäudeteil 2 und 3 sollen dabei statisch relevante Eingriffe möglichst vermieden werden. Außerdem ist die Modernisierung des Naturwissenschaftlichen Traktes (Gebäude 01) sowie die Erweiterung und bauliche Anpassungen des Mensaanbau an der kleinen Turnhalle (Gebäude 07) Gegenstand des Planungsauftrags. +++ Leistungsumfang: Vergeben werden die Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9 mit teilweise angepassten Teilleistungssätzen sowie besondere Leistungen. In weiteren Verfahren wurden zudem folgende Leistungen für die Dreieichschule vergeben: Objektplanung Gebäude, HLS-Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1-3+7-8, ELT-Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4-6, Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung, Ingenieurbauwerke (Erschließung/Infrastruktur), Bauphysik, SiGeKo, Brandschutzplanung. +++ Projektzeitraum: Ein Projektstart ist direkt nach Beauftragung Mitte 2026 vorgesehen. Es ist von einer voraussichtlichen Projektlaufzeit von 72 Monaten auszugehen. Sollte es sich während der Bearbeitung herausstellen, dass die Maßnahme in mehreren Bauabschnitten erfolgen muss, verlängert sich ggfs. der Projektzeitraum. +++ Projektkosten: Es ist von prognostizierten Gesamtbaukosten in Höhe von 33,41 Mio. € (netto) für die KG 300-600 auszugehen. Diese ergeben sich aus den Baukosten für das Objekt 1 Neubau sowie das Objekt 2 Umbau und Modernisierung. Für die Objekte werden getrennte Honorarbedingungen vereinbart. Die Kosten für die Kostengruppen 300+400 für das Objekt 1 Neubau betragen gesamt 19,17 Mio. € (netto). Davon entfallen ca. 13,5 Mio. € (netto) auf die KG 300 und ca. 5,67 Mio. € (netto) auf die KG 400. Die Kosten für die Kostengruppen 300+400 für das Objekt 2 Umbau und Modernisierung betragen gesamt 9,90 Mio. € (netto). Davon entfallen ca. 7,29 Mio. € (netto) auf die KG 300 und ca. 2,60 Mio. € (netto)auf die KG 400. Die Honorargrundlage für die Ausstattungsplanung ist der Projekt- und Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Lose

1 Los

Diese Beschreibung taucht bei der Los-Beschreibung auf, hier also Infos das Los bzw. den Auftrag betreffend, als Ergänzung zum Feld ganz oben. Vergeben werden die Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9 mit teilweise angepassten Teilleistungssätzen sowie besondere Leistungen. Für die Ausstattungsplanung werden drei Objekte gebildet. Objekt 1 umfasst die Fachklassenräume. Hier wird vom Auftraggeber eine umfassende Fachklassenplanung (lose und feste Möblierung) erwartet, inkl. der Planung für die technische Ausrüstung ab zu definierenden Übergabepunkten. Die anrechenbaren Kosten sind mit 300.000 € kalkuliert worden. Das Objekt wird in die Honorarzone IV eingeordnet. Objekt 2 umfasst die Ausstattungsplanung für die Bestandsmöbel aus dem Bestandsbau und den Containeranlagen sowie die Umzugsplanung für die Objekte. Als anrechenbaren Kosten für die Honorierung werden 50% des Neubeschaffungswert pro Klassenraum definiert. Aktuell wird von schätzungsweise 506.250,00 € anrechenbaren Kosten für den Bestand ausgegangen. Die Leistungen für das Objekt 2 werden in HZ III eingeordnet. Als Objekt 3 sind Ersatzbeschaffungen von loser Möblierung sowie die Planung von Bau- und Montageleistungen für festverbaute Einrichtung erfasst, soweit diese gemäß Schnittstellenabstimmung zur Ausstattungsplanung gehört. Aktuell wird hier von anrechenbaren Kosten von 158.760 € ausgegangen. Das Objekt 3 wird in HZ III eingeordnet. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit dem Schulbetreiber und der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung Gebäude und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt oder einzelne Objekte nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 10.000 qm (NUF Bestandsgebäude und NUF Erweiterungsgebäude). Es soll die Planung der Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, sowie für den Mensabereich, unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Chemie, Physik, Biologie wie auch Musik und Kunst) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden oder in den Erweiterungsbau) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Die Umzugsplanung für das von Auslagerungen betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung und Planung Interim (Teil der Leistung der Objektplanung Gebäude) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. Grundsätzlich sind die Einbaumöbel (zB. Teeküchen) und sonstige fest installierte Ausstattungen außerhalb der naturwissenschaftlichen Fachklassen bereits als Grundleistungen bei der Objektplanung Gebäude beauftragt. Sollten Konzept bedingt Montage oder Bauleistungen von Baukonstruktive Einbauten (KG381) durch die Ausstattungsplanung erfolgen, ist dies frühzeitig mit der Objektplanung Gebäude abzustimmen und entsprechende Möblierungspläne mit farblicher Kennzeichnung der Zuständigkeiten dem Auftraggeber vorzulegen.

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