Die an der Schadstoffannahmestelle angenommenen Abfälle sind in dafür zugelassenen Anlagen unter Beachtung der „Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung – NachwV)“ ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseitigen. Die Abfälle sind vom Auftragnehmer an der Schadstoffannahmestelle zu verladen und mit geeigneten Fahrzeugen zu transportieren. Der Auftragnehmer übernimmt alle Leistungen: Verladung, Verpackungsmittel (Sammelbehältnisse bzw. Leeremballagen, Verpackungsbinder), Transport, die Bereitstellung der erforderlichen Genehmigungen, Nachweise und sonstigen Belege. Weiterhin sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers in die Verpackungsvorschriften des Auftragnehmers einzuweisen
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
Teil I - Bewerbungsbedingungen Schadstoffannahmestelle.pdf
PDF • 175.4 KB
Teil II (1) LV Schadstoffannahmestelle fr Sonderabfallkleinmengen im ABZ Wiewrthe 2027-2028 Option 2029.pdf
PDF • 134.8 KB
Teil II (2) ABZ_Anlage 1 Liste zugelassene Abflle an der Schadstoffannahmestelle.pdf
PDF • 193.7 KB
Teil II (3) ABZ_Anlage 2 Mindestausstattung Schadstoffannahmestelle.pdf
PDF • 502.1 KB
Teil II (4) ABZ_Anlage 3_Schadstoffannahmestelle Mengen.pdf
PDF • 312.4 KB
Teil III (1) Angebotsvordruck mit Preisteil.pdf
PDF • 118.9 KB
Teil III (2) Ausschlussgrnde __ 123 und 124 GWB.pdf
PDF • 497.6 KB
Teil III (3) Erklrung zur Eignung.pdf
PDF • 55.0 KB
Teil III (4) ausfllbar Hinweisblatt zur Belehrung.pdf
PDF • 262.3 KB
Teil III (5) Nachunternehmer.pdf
PDF • 75.5 KB
Teil III (6) Formular Bietergemeinschaft ZASO.pdf
PDF • 285.4 KB
Teil III (7) Eigenerklrung Russische Sanktionen.pdf
PDF • 139.0 KB
Teil III (8) Eigenerklrung EU-Ausschreibung.pdf
PDF • 193.5 KB
Teil IV (1) Vertrag Sonderabfall Wiewrthe 2027-2028-2029.pdf
PDF • 226.3 KB
Teil IV (2) Vertrag z. Auftragsdatenverarbeitung_Sonderabfall_ABZ.pdf
PDF • 255.4 KB
_Hinweise von der e-Vergabe.txt
TXT • 1.2 KB
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.