Zurück
Projekt-ID: #954/24-9-AZ

Betrieb von Gigabit-Netzen im Alb-Donau-Kreis

OFFEN
services
207.005.005 € Budget
07.04.25 Frist

Projektbeschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmer (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt dem AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten.

Lose

4 Lose

Die OEW BB als Auftraggeber errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Der Auftraggeber erbringt Leistungen des Netzbetriebs und bietet keinerlei Internet- und Telekommunikationsdienste an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmer (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt dem AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben der dem betreffenden Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bzw. der künftigen, noch nicht erlassenen Zuwendungsbescheide, wie folgt gefördert/gefördert werden: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bereits vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen des AG an den AN erfolgt auf dem Wege der Pacht auf Grundlage des Muster Netzbetriebs- und Pachtvertrages im Rahmen der Gigabit Richtlinie 2.0. Der AN ist ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetzt (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden. • Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 55. auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden • Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungen zur Verfügung stellen • Wartung, Reparatur und Instandhaltung auch des gepachteten Netzes innerhalb von zu vereinbarenden Service Level • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS - Nebenbestimmungen • Sicherstellung gegenseitigen Open Access mit einem in der Gemeinde ggfs. im WFP tätigem Netzbetreiber • Trassen- und Leitungsauskunft an berechtigte Anfrager Das Los 1 (ADK Nord-West) umfasst die Gemeinden: Amstetten, Heroldstadt, Lonsee, Merklingen, Nellingen, Schelklingen, Westerheim Auf die Anlage Leistungsbeschreibung und die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.

Geschätzter Wert 37.668.593 €

Die OEW BB als Auftraggeber errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Der Auftraggeber erbringt Leistungen des Netzbetriebs und bietet keinerlei Internet- und Telekommunikationsdienste an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmer (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt dem AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben der dem betreffenden Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bzw. der künftigen, noch nicht erlassenen Zuwendungsbescheide, wie folgt gefördert/gefördert werden: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bereits vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen des AG an den AN erfolgt auf dem Wege der Pacht auf Grundlage des Muster Netzbetriebs- und Pachtvertrages im Rahmen der Gigabit Richtlinie 2.0. Der AN ist ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetzt (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden. • Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 55. auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden • Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungen zur Verfügung stellen • Wartung, Reparatur und Instandhaltung auch des gepachteten Netzes innerhalb von zu vereinbarenden Service Level • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS - Nebenbestimmungen • Sicherstellung gegenseitigen Open Access mit einem in der Gemeinde ggfs. im WFP tätigem Netzbetreiber • Trassen- und Leitungsauskunft an berechtigte Anfrager Das Los 2 (ADK Nord-Ost) umfasst die Gemeinden: Altheim (Alb), Asselfingen, Ballendorf, Balzheim, Bernstadt, Börslingen, Breitingen, Holzkirch, Langenau, Neenstetten, Nerenstetten, Öllingen, Rammingen, Setzingen, Weidenstetten Auf die Anlage Leistungsbeschreibung und die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.

Geschätzter Wert 44.563.197 €

Die OEW BB als Auftraggeber errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Der Auftraggeber erbringt Leistungen des Netzbetriebs und bietet keinerlei Internet- und Telekommunikationsdienste an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmer (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt dem AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben der dem betreffenden Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bzw. der künftigen, noch nicht erlassenen Zuwendungsbescheide, wie folgt gefördert/gefördert werden: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bereits vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen des AG an den AN erfolgt auf dem Wege der Pacht auf Grundlage des Muster Netzbetriebs- und Pachtvertrages im Rahmen der Gigabit Richtlinie 2.0. Der AN ist ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetzt (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden. • Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 55. auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden • Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungen zur Verfügung stellen • Wartung, Reparatur und Instandhaltung auch des gepachteten Netzes innerhalb von zu vereinbarenden Service Level • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS - Nebenbestimmungen • Sicherstellung gegenseitigen Open Access mit einem in der Gemeinde ggfs. im WFP tätigem Netzbetreiber • Trassen- und Leitungsauskunft an berechtigte Anfrager Das Los 3 (ADK Mitte) umfasst die Gemeinden: Allmedingen, Altheim, Berghülen, Blaubeuren, Blaustein, Dornstadt Auf die Anlage Leistungsbeschreibung und die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.

Geschätzter Wert 57.517.100 €

Die OEW BB als Auftraggeber errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Der Auftraggeber erbringt Leistungen des Netzbetriebs und bietet keinerlei Internet- und Telekommunikationsdienste an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmer (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt dem AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben der dem betreffenden Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bzw. der künftigen, noch nicht erlassenen Zuwendungsbescheide, wie folgt gefördert/gefördert werden: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bereits vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen des AG an den AN erfolgt auf dem Wege der Pacht auf Grundlage des Muster Netzbetriebs- und Pachtvertrages im Rahmen der Gigabit Richtlinie 2.0. Der AN ist ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetzt (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden. • Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 55. auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden • Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungen zur Verfügung stellen • Wartung, Reparatur und Instandhaltung auch des gepachteten Netzes innerhalb von zu vereinbarenden Service Level • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS - Nebenbestimmungen • Sicherstellung gegenseitigen Open Access mit einem in der Gemeinde ggfs. im WFP tätigem Netzbetreiber • Trassen- und Leitungsauskunft an berechtigte Anfrager Das Los 4 (ADK Süd) umfasst die Gemeinden: Balzheim, Dietenheim, Emeringen, Emerkingen, Erbach, Griesingen, Grundsheim, Hausen am Bussen, Hüttisheim, Illerrieden, Illerkirchberg, Munderkingen, Oberdischingen, Obermarchtel, Öpfingen, Untermarchtal, Unterstadion Auf die Anlage Leistungsbeschreibung und die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.

Geschätzter Wert 67.256.115 €

KI-Analyse

KI-gestützte Dokumentenanalyse

Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.

KI-Analyse-Kontingent erschöpft

0 / 0

Dein aktueller Plan hat das KI-Analyse-Limit erreicht. Upgrade auf Professional für mehr Analysen — oder Enterprise für unbegrenzte.

Vergabeunterlagen

Netzbetriebs- und Pachtvertrag_OEW BB Netzbetrieb ADK Version zum Teilnahmewettbewerb.DOCX

DOCX • 126.1 KB

Anlage Zuschlagskriterien_OEW BB Netzbetrieb ADK_Austauschdokument 1.pdf

PDF • 28.4 KB

Anlage Leistungsbeschreibung_OEW BB Netzbetrieb ADK_Austauschdokument 1 markup.pdf

PDF • 379.2 KB

Anlage Leistungsbeschreibung_OEW BB Netzbetrieb ADK_Austauschdokument 1 clean.pdf

PDF • 377.5 KB

Bieterrundschreiben Nr. 3 vom 31.03.2025_OEW BB Netzbetrieb ADK.pdf

PDF • 244.4 KB

Anlage Bewerbung_OEW BB Netzbetrieb ADK final Austauschdokument 1_beschreibbar.pdf

PDF • 346.1 KB

Bieterrundschreiben Nr. 2 vom 14.03.2025_OEW BB Netzbetrieb ADK.pdf

PDF • 141.6 KB

Aufforderung zur Bewerbung_OEW BB Netzbetrieb ADK_Stand 10.03.2025 angepasst.pdf

PDF • 223.0 KB

Bieterrundschreiben Nr. 1 vom 11.03.2025_OEW BB Netzbetrieb ADK.pdf

PDF • 215.5 KB

Hinweisblatt_Markterkundungsverfahren_BMDV - vorleistungspreise.pdf

PDF • 201.2 KB

kartographische Darstellung Lose mit Minimal-Potenzial.pdf

PDF • 6.5 MB

Adressliste_ADK_NBA_Los1_Minimal.xlsx

XLSX • 525.8 KB

Adressliste_ADK_NBA_Los2_Minimal.xlsx

XLSX • 613.9 KB

Adressliste_ADK_NBA_Los4_Minimal.xlsx

XLSX • 650.7 KB

Adressliste_ADK_NBA_Los4_Maximal.xlsx

XLSX • 1.2 MB

Adressliste_ADK_NBA_Los3_Minimal.xlsx

XLSX • 554.4 KB

Adressliste_ADK_NBA_Los3_Maximal.xlsx

XLSX • 1.0 MB

Adressliste_ADK_NBA_Los2_Maximal.xlsx

XLSX • 782.6 KB

Adressliste_ADK_NBA_Los1_Maximal.xlsx

XLSX • 713.5 KB

01BW21391_vZWB_Bewilligung.pdf

PDF • 514.8 KB

01BW21392_vZWB_Bewilligung.pdf

PDF • 504.1 KB

2022-12-06_Zuwendungsbescheid_ADK_Cluster_Nord.pdf

PDF • 1.9 MB

2022-12-06_Zuwendungsbescheid_ADK_Cluster_Sued.pdf

PDF • 1.9 MB

2023-10-24_03BW20684_vZWB_Gigabit_2.0_Bewilligung.pdf

PDF • 245.0 KB

2023-11-22_04BW20679_vZWB_Bewilligung.pdf

PDF • 244.5 KB

2023-11-23_03BW20995_vZWB_Bewilligung.pdf

PDF • 376.5 KB

2024_05_13_Zuwendungsbescheid_ADK_Nord_II_a.pdf

PDF • 6.3 MB

2025_02_13_ZWB_LB_4_8433_6_32_ADK_SUED_IIa.pdf

PDF • 5.9 MB

2025_02_13_ZWB_LB_4_8433_6_50.pdf

PDF • 5.9 MB

230616_01BW21392_AeB_Aenderung_Adresspunkte_Bewilligung.pdf

PDF • 1.1 MB

Anlage Zuschlagskriterien_OEW BB Netzbetrieb ADK.pdf

PDF • 28.5 KB

Netzbetriebs- und Pachtvertrag_OEW BB Netzbetrieb ADK Version zum Teilnahmewettbewerb.pdf

PDF • 468.1 KB

Anlage Leistungsbeschreibung_OEW BB Netzbetrieb ADK.pdf

PDF • 366.4 KB

Anlage Bewerbung_OEW BB Netzbetrieb ADK_beschreibbar.pdf

PDF • 360.8 KB

Aufforderung zur Bewerbung im Teilnahmewettbewerb_OEW BB Netzbetrieb ADK.pdf

PDF • 222.9 KB

Vormerkungen-Limit erreicht

0 / 5

Im Basis-Tarif kannst du bis zu 5 Ausschreibungen vormerken. Hol dir Professional für bis zu 100 — oder Enterprise für unbegrenzte Vormerkungen.