Nach § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) ist u. a. in den Verwaltungen der Länder ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger Arbeitsschutz zu gewährleisten. Rechtsgrundlage zur Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes in den bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen versicherten Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben ist die am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2). Im Weiteren sind insbesondere die Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der EU- Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz Richtlinien (Arbeitsschutzgesetz) vom 07.08.1996 sowie die sonstigen Rechtsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes in den jeweils geltenden Fassungen zu beachten. Gesucht wird ein qualifizierter überbetrieblicher Dienst, der die arbeitsmedizinische und sicherheits-technische Betreuung der drei Behörden an seinen Standorten in NRW übernehmen kann. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibungen verwiesen.
Das LANUK und das LAVE werden seine Verpflichtung, Betriebsärztinnen / Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, dadurch erfüllen, dass sie gemeinsam einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärztinnen / Betriebsärzte und Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 und § 6 des ASiG verpflichten. Gesucht wird ein qualifizierter überbetrieblicher Dienst, der die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der beiden Landesämter an seinen Standorten in NRW übernehmen kann.
Gegenstand der Leistung ist die Übertragung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Beschäftigten des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (im Folgenden "Auftraggeber") auf einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärztinnen/Betriebsärzten, Sicherheitsingenieurinnen bzw. Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit (im Folgenden "Auftragnehmerin/Auftragnehmer") unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen. Weitere Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Vor dem Hintergrund seiner Verpflichtungen gem. § 54 Landesbauordnung NRW in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz beabsichtigt das LANUK und das LAVE, die Funktion eines / einer Brandschutzbeauftragten durch eine externe Dienstleisterin / einen externen Dienstleister wahrnehmen zu lassen.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.