Beschaffung von bis zu vier 12m-18m Niederflur BEV_Battery Electric Vehicle
Beschaffung von bis zu 4 18m Niederflur BEV Bussen Unter Bussen mit rein batterieelektrischem Antrieb versteht der Auftraggeber Fahrzeuge, die ihre Fahrenergie ausschließlich aus Traktionsbatterien beziehen und stationär für den Betriebseinsatz mit elektrischer Energie über ein Plug-In-System geladen werden. Das Betriebskonzept des Auftraggebers sieht einen Einsatz von Fahrzeugen vor, die über die gesamte Lebensdauer (mind. aber 10 Jahre) eine Laufleistung von mindestens 250 km/Tag mit einer Ladung erbringen können. Die Fahrzeuge müssen mit Ihren Ladepunkten die betriebseigene Ladeinfrastruktur nutzen können. Ein Datenaustausch zwischen vorhandener Ladeinfrastruktur und Fahrzeug muss gewährleistet sein. Es wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Kommunikation über den Projektablauf in deutscher Sprache und Schrift erfolgt. Das heißt, dass die Teilnahmeanträge und die Angebote sowie sämtliche Anlagen, Nachweise, Erklärungen etc. in deutscher Schrift verfasst werden müssen. Der Auftraggeber weist bereits mit der Einleitung des Teilnahmewettbewerbs ausdrücklich auf die Vorschrift des § 55 SektVO hin und darauf, dass er beabsichtigt, von der Möglichkeit des § 55 Abs. 1 SektVO Gebrauch zu machen, sofern entsprechende Angebote eingehen. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass die Vergabeunterlagen die Verfügbarkeit einer umfassend einsatzfähigen Werkstatt zur Wartung und Instandsetzung der Busse in einem Umkreis von maximal 30km (Luftlinie) zum Sitz des Auftraggebers vorsehen werden; diese muss spätestens zum vereinbarten Lieferzeitpunkt einsatzfähig sein. Einzelheiten können dem noch im Entwurf befindlichen Lastenheft entnommen werden. Aktualisierungen des Lastenheftes bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Beschaffung von bis zu 4 18m Niederflur BEV Bussen Unter Bussen mit rein batterieelektrischem Antrieb versteht der Auftraggeber Fahrzeuge, die ihre Fahrenergie ausschließlich aus Traktionsbatterien beziehen und stationär für den Betriebseinsatz mit elektrischer Energie über ein Plug-In-System geladen werden. Das Betriebskonzept des Auftraggebers sieht einen Einsatz von Fahrzeugen vor, die über die gesamte Lebensdauer (mind. aber 10 Jahre) eine Laufleistung von mindestens 250 km/Tag mit einer Ladung erbringen können. Die Fahrzeuge müssen mit Ihren Ladepunkten die betriebseigene Ladeinfrastruktur nutzen können. Ein Datenaustausch zwischen vorhandener Ladeinfrastruktur und Fahrzeug muss gewährleistet sein. Es wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Kommunikation über den Projektablauf in deutscher Sprache und Schrift erfolgt. Das heißt, dass die Teilnahmeanträge und die Angebote sowie sämtliche Anlagen, Nachweise, Erklärungen etc. in deutscher Schrift verfasst werden müssen. Der Auftraggeber weist bereits mit der Einleitung des Teilnahmewettbewerbs ausdrücklich auf die Vorschrift des § 55 SektVO hin und darauf, dass er beabsichtigt, von der Möglichkeit des § 55 Abs. 1 SektVO Gebrauch zu machen, sofern entsprechende Angebote eingehen. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass die Vergabeunterlagen die Verfügbarkeit einer umfassend einsatzfähigen Werkstatt zur Wartung und Instandsetzung der Busse in einem Umkreis von maximal 30km (Luftlinie) zum Sitz des Auftraggebers vorsehen werden; diese muss spätestens zum vereinbarten Lieferzeitpunkt einsatzfähig sein. Einzelheiten können dem noch im Entwurf befindlichen Lastenheft entnommen werden. Aktualisierungen des Lastenheftes bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Beschaffung von bis zu 4 12m-18m Niederflur Diesel-Hybrid Bussen Unter Bussen mit rein batterieelektrischem Antrieb versteht der Auftraggeber Fahrzeuge, die ihre Fahrenergie ausschließlich aus Traktionsbatterien beziehen und stationär für den Betriebseinsatz mit elektrischer Energie über ein Plug-In-System geladen werden. Das Betriebskonzept des Auftraggebers sieht einen Einsatz von Fahrzeugen vor, die über die gesamte Lebensdauer (mind. aber 10 Jahre) eine Laufleistung von mindestens 250 km/Tag mit einer Ladung erbringen können. Die Fahrzeuge müssen mit Ihren Ladepunkten die betriebseigene Ladeinfrastruktur nutzen können. Ein Datenaustausch zwischen vorhandener Ladeinfrastruktur und Fahrzeug muss gewährleistet sein. Es wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Kommunikation über den Projektablauf in deutscher Sprache und Schrift erfolgt. Das heißt, dass die Teilnahmeanträge und die Angebote sowie sämtliche Anlagen, Nachweise, Erklärungen etc. in deutscher Schrift verfasst werden müssen. Der Auftraggeber weist bereits mit der Einleitung des Teilnahmewettbewerbs ausdrücklich auf die Vorschrift des § 55 SektVO hin und darauf, dass er beabsichtigt, von der Möglichkeit des § 55 Abs. 1 SektVO Gebrauch zu machen, sofern entsprechende Angebote eingehen. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass die Vergabeunterlagen die Verfügbarkeit einer umfassend einsatzfähigen Werkstatt zur Wartung und Instandsetzung der Busse in einem Umkreis von maximal 30km (Luftlinie) zum Sitz des Auftraggebers vorsehen werden; diese muss spätestens zum vereinbarten Lieferzeitpunkt einsatzfähig sein. Einzelheiten können dem noch im Entwurf befindlichen Lastenheft entnommen werden. Aktualisierungen des Lastenheftes bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.