Planung des barrierefreien Umbaus von 240 Bushaltestellen im Kreis Düren
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Stadt Linnich. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Inden. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Langerwehe. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Nörvenich. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Nideggen. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Stadt Heimbach. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Titz. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Aldenhoven. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Niederzier. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Merzenich. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Kreuzau. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Hürtgenwald. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.