Projekt-ID: #2025_02

Gemeinde Strullendorf: Erweiterung Grundschule Amlingstadt

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Projektbeschreibung

Die Gemeinde Strullendorf plant die Erweiterung der Grundschule in Amlingstadt. Der geplante Erweiterungsneubau dient der Schaffung von Räumen für den Kooperativen Ganztag für bis zu 75 Kinder. Das Bauvorhaben umfasst im Wesentlichen einen eingeschossigen Anbau mit Flachdach, den baulichen und technischen Anschluss an das zweigeschossige Bestandsgebäude und die Wiederherstellung der Freianlagen als einfache Spiel- und Aufenthaltsfläche. Es wurden bereits Planungsleistungen der Leistungsphasen LPH 1-3 (Architektonische Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) nach HOAI Objektplanung Gebäude erbracht. Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Freianlagen erbracht wurden noch nicht erbracht. Die Gesamtkosten nach DIN 276 werden auf ca. 3,45 Mio. € brutto geschätzt. Das Bauvorhaben wird mit öffentlichen Mitteln nach FAZR gefördert. Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen (Maßnahmenbeschreibung + Anlage 01 Präambel) entnommen werden.

Lose

1 Los

Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und Objektplanung Freianlagen. - Es werden zwei getrennte Verträge geschlossen, gem. den Vertragsmustern nach HAV-KOM.- Die Vergabe erfolgt ausschließlich gemeinsam an einen Auftragnehmer. || Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 2-9 nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff. - stufenweise Beauftragung* der Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9,- vorerst nur Stufe 1+2 mit Restleistungen der LPH 2+3 und Grundleistungen der LPH 4, einschl. zugehörige Besondere Leistungen.-weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Gebäude und Innenräume.-Teile der Grundleistungen der LPH 1 bis 3 gem. § 34 HOAI wurden bereits erbracht: LPH 1 ist vollständig abgeschlossen. Die noch erforderlichen Restleistungen der LPH 2 + 3 sind auf Grundlage der Siemon-Tabelle bewertet und betragen insgesamt: 8,70 v.H. Besondere Leistungen:- Beraten des Auftraggebers sowie Mitwirken und Zuarbeit bei der Erstellung des Verwendungsnachweises (nach FAZR / Stufe 4).Die Aufbereitungsküche im Neubau (Versorgung von bis zu 75 Kindern) soll vom Architekten geplant und in die bauliche Ausführung integriert werden.Einarbeitungsaufwand (außer Wertung im VgV): Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung sowie verantwortliche Übernahme der vorhandenen Unterlagen als Grundlage für die weitere Planung und Bearbeitung gemäß § 8 HOAI. || Objektplanung Freianlagen, LPH 1-9 nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff.-stufenweise Beauftragung* der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1+2 mit LPH 1-4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen.-weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Freianlagen.Besondere Leistungen: - Beraten des Auftraggebers sowie Mitwirken und Zuarbeit bei der Erstellung des Verwendungsnachweises (nach FAZR / Stufe 4). || Allgemeine Hinweise: Das Raum- und Funktionsprogramm liegt vor und ist mit der Regierung von Oberfranken abgestimmt. Der Förderantrag ist gegenwärtig in Bearbeitung und wird vom AG selbst gestellt. Die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen. Die Bauausführung erfolgt in einem Zug bei laufendem Schulbetrieb. Der durchgehende Schulbetrieb muss während der gesamten Bauphase berücksichtigt werden und gewährleistet sein (Ausnahme: Bayerische Ferien). Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

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