Die Stadt Oberharz am Brocken beabsichtigt die Förderung einer Sanierung im Bestand und eines Teilneubaus zur Wiederbelebung des Harzbades als wesentliche Maßnahme zur Attraktivitätssteigerung und Förderung der Tourismusinfrastruktur über das Förderprogramm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ / Europäischer Fond für regionale Entwicklung (Förderung von Infrastrukturvorhaben). Nach den Richtlinien zur GRW Infrastrukturförderung – Bekanntmachung des Koordinierungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vom 1. März 2021 mit Veröffentlichung am Dienstag, 2. März 2021, Banz AT 02.03.2021 B 1 – ist Voraussetzung für die Gewährung von GRW-Mitteln bzw. Zuwendungen mit Inanspruchnahme von Fördermitteln folgender Grundsatz lt. „Pkt. 3.1.5 Einbindung privater Unternehmer: Vor Bewilligung der Fördermittel sollte der Träger der Infrastrukturmaßnahme prüfen, ob und inwieweit die Einbindung privater Unternehmer Kosten- und/oder Zeitersparnisse bei der Erbringung der öffentlichen Infrastrukturleistungen ermöglicht. Diese Prüfung soll auf der Grundlage eines Interessenbekundungsverfahrens erfolgen.“ Diese Prüfung ist grundsätzlich auf der Grundlage eines Interessenbekundungsverfahrens im Sinn von § 7 Abs. 2 BHO (strukturiertes Bieterverfahren) nach näherer Maßgabe des Rundschreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. September 2012 – II A 3 – H 1005/07/0002 – 2012/ 0864353 – und der o. g. Bestimmung durchzuführen.
Die Stadt Oberharz am Brocken beabsichtigt die Förderung einer Sanierung im Bestand und eines Teilneubaus zur Wiederbelebung des Harzbades als wesentliche Maßnahme zur Attraktivitätssteigerung und Förderung der Tourismusinfrastruktur über das Förderprogramm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ / Europäischer Fond für regionale Entwicklung (Förderung von Infrastrukturvorhaben). Nach den Richtlinien zur GRW Infrastrukturförderung – Bekanntmachung des Koordinierungsausschusses der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vom 1. März 2021 mit Veröffentlichung am Dienstag, 2. März 2021, Banz AT 02.03.2021 B 1 – ist Voraussetzung für die Gewährung von GRW-Mitteln bzw. Zuwendungen mit Inanspruchnahme von Fördermitteln folgender Grundsatz lt. „Pkt. 3.1.5 Einbindung privater Unternehmer: Vor Bewilligung der Fördermittel sollte der Träger der Infrastrukturmaßnahme prüfen, ob und inwieweit die Einbindung privater Unternehmer Kosten- und/oder Zeitersparnisse bei der Erbringung der öffentlichen Infrastrukturleistungen ermöglicht. Diese Prüfung soll auf der Grundlage eines Interessenbekundungsverfahrens erfolgen.“ Diese Prüfung ist grundsätzlich auf der Grundlage eines Interessenbekundungsverfahrens im Sinn von § 7 Abs. 2 BHO (strukturiertes Bieterverfahren) nach näherer Maßgabe des Rundschreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. September 2012 – II A 3 – H 1005/07/0002 – 2012/ 0864353 – und der o. g. Bestimmung durchzuführen.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.