Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos in der Kaserne Todendorf in Panker (Liegenschaft), wie im Einzelnen in der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag festgelegt, auszuführen und durch eigenverantwortliche betriebswirtschaftliche Planung einschließlich eigenem Waren- und Personaleinsatz sicherzustellen. Für die Erbringung der geforderten Dienstleistung erhält der AN eine monatliche Vergütung, deren Höhe und Kalkulation vom AN in seinem Angebot anzugeben ist. Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung eines attraktiven gastronomischen Angebots durch den AN, bei dem neben truppenorientierten Speisen eine Atmosphäre geschaffen wird, die zum Verweilen einlädt und ein geselliges Miteinander ermöglicht. Darüber hinaus erbringt der AN Cateringleistungen bei Konferenzen in der Liegenschaft und - auf Anfrage - im Falle sonstiger dienstlicher und privater Veranstaltungen. Außerdem betreibt der AN einen Kantinenwagen zur Versorgung der Truppe mit Lebensmitteln und Getränken in der Liegenschaft sowie auf dem Truppenübungsplatz. Der AN hat bestimmte Gerichte und Getränke zu vertraglich festgelegten Preisen anzubieten (siehe Anhang 9 zum Dienstleistungsvertrag, Basissortiment). Die Preise werden jährlich im Februar an die Preisentwicklung angepasst. Die Verfügbarkeit des Basissortiments ist sicherzustellen. Bei allen über die Gerichte des Basissortiments hinausgehenden Gerichten ist der AN in der Preisgestaltung frei. Für den Betrieb des Kasinos werden dem AN vom Auftraggeber (AG) Räumlichkeiten (einschließl. Außenanlage) und darin befindliches Liegenschaftsmaterial zur Verfügung gestellt. Die Überlassung erfolgt unentgeltlich, d. h. es wird kein Mietzins erhoben. Auch die Kosten für die durch den AG erbrachten Liegenschaftsbetriebsleistungen (Facility Management wie z. B. Medienversorgung (Wasser, Strom, Wärme), Abwasserentsorgung sowie Abfallentsorgung) übernimmt der AG. Einzelheiten sind in den Regelungen zur Überlassung von Liegenschaften der Bundeswehr an Dritte als Auftragnehmer [RÜL] (Anhang 3 zum Dienstleistungsvertrag) geregelt. Die Ausstattung der Gasträume des Kasinos erfolgt durch den AN auf dessen Kosten. Auch ist der AN verantwortlich für die Anschaffung von Gläsern, Geschirr und Besteck, des Kassensystems sowie des Kantinenwagens. Einzelheiten sind den Vertragsdokumenten, insbesondere dem Dienstleistungsvertrag und der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag, zu entnehmen. Teilnahmeantrag: Es ist ein formloser Teilnahmeantrag in deutscher Sprache auf Firmenbriefkopf über die Evergabe-Plattform einzureichen, der entweder mit fortgeschrittener Signatur, qualifizierter Signatur oder Firmenstempel/Unterschrift eingescannt zu versehen ist. Der Teilnahmeantrag hat eine Selbstdarstellung des Unternehmens zu enthalten, die etwa eine halbe bis eine Seite lang sein soll. In der Selbstdarstellung muss die Erfüllung der Eignungskriterien dargestellt werden; die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu fordern (analog § 22 Abs. 2 VSVgV). Folgende drei Formulare müssen dem Teilnahmeantrag ausgefüllt beigefügt werden: (1) Formular BAAINBW B-V31 Verschlusssachen; (2) Formular B-V034 Ausschlussgründe; (3) Formular Erklärung RUS. Die Formulare müssen entweder mit fortgeschrittener Signatur, qualifizierter Signatur oder Firmenstempel/Unterschrift eingescannt versehen sein. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist zusätzlich das Formular B-V047 Bietergemeinschaft beizufügen. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erhalten die zugelassenen Unternehmen eine Angebotsaufforderung. Das daraufhin einzureichende Angebot hat verbindlich zu sein. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf die Erstangebote ebenso vor wie Verhandlungen durchzuführen.
Die bereitzustellende Leistung beinhaltet das Angebot von Nahrungs- und Genussmitteln im Rahmen von Frühstück, Mittag- und Abendessen neben der subventionierten Gemeinschaftsverpflegung durch die Bundeswehr selbst (sog. "Truppenküche"). Am Standort halten sich ca. 1.000 Personen auf (sog. "Nutzungsberechtigte"); der vergleichbare Umsatz in der bewirtschafteten Betreuung in der Vergangenheit betrug durchschnittlich ca. EUR 160.000 p.a. Hierbei handelt es sich lediglich um einen Erfahrungswert, der der Orientierung dienen soll. Es werden ausdrücklich keine Zusicherungen gemacht. Das Frühstück muss montags bis donnerstags zwischen 06:30 Uhr und 10:00 Uhr und freitags von 06:30 Uhr bis 11:00 Uhr als "To-Go-Angebot" und auch zur Einnahme vor Ort angeboten werden. Mindestens sind anzubieten: verschiedene belegte Brötchen, süßes und salziges Gebäck, warme Gerichte, vegetarische Gerichte, Ei-Gerichte, gekochtes Ei, Müsli, Joghurt, vegane Milchprodukte, Warm- und Kaltgetränke, vegetarische Getränke. Das Mittagessen (im Schwerpunkt Imbissgerichte, zusätzlich ein täglich wechselndes Hauptgericht) muss montags bis donnerstags zwischen 11:30 Uhr und 13:00 Uhr angeboten werden. Die Mittagsgerichte müssen neben der Einnahme vor Ort auch als "To-Go-Angebot" ausgestaltet sein. Das Angebot muss ein vegetarisches Gericht einschließen. Ein Abendessen muss von Montag bis Donnerstag zwischen 16:30 Uhr und 21:00 Uhr zur Verfügung gestellt werden. Anzubieten sind zwei unterschiedliche Vor-, Haupt- und Nachspeisen, ergänzt durch Imbissgerichte und einschließlich vegetarischer Varianten. Das Speiseangebot ist, unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sowie der Anlage A1-840-4001 "Lebensmittelhygiene" anzubieten. Dies schließt den Einsatz von convenience-basierten Gerichten der Stufe I (küchenfertig) nicht aus. Der Ausschank und Verkauf von alkoholischen Getränken kann ganz oder teilweise untersagt werden. Einzelheiten sind den Vertragsdokumenten, insbesondere der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag, zu entnehmen.
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.