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Projekt-ID: #2026-VgV-66-KFR-ING

Grundhafte Erneuerung Klagenfurter-Ring, Wiesbaden; Ingenieurleistungen Verkehrsanlagen (§§ 45-48 HOAI), LPH 1-9

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30.07.26 Frist

Projektbeschreibung

Grundhafte Erneuerung Klagenfurter-Ring, Wiesbaden; Ingenieurleistungen Verkehrsanlagen (§§ 45-48 HOAI), LPH 1-9

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Ausgangssituation /Aufgabenstellung /Projektbeschreibung: Der Klagenfurter Ring ist eine zentrale Erschließungsstraße im Wiesbadener Stadtteil Biebrich, die im Zuge einer Grundinstandsetzung in drei Bauabschnitten vollumfänglich erneuert werden soll. Ein wesentlicher Kernpunkt der Maßnahme ist der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen "Wörther-See-Straße", "Karawankenstraße", "Sickingenstraße" und "Erich-Ollenhauer-Straße" gemäß den geltenden Regel- und Sonderbauweisen. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten - insbesondere enger Radien und einer hohen Anzahl angrenzender privater Senkrechtparkplätze sowie Feuerwehrzufahrten - gestaltet sich die Herstellung gerader Bussteigkanten als technisch anspruchsvoll. Für die Haltestellen "Wörther-See-Straße" und "Karawankenstraße" wurden im Rahmen eines Ortstermins verschiedene Varianten zur Verlegung und Optimierung der Standorte erarbeitet, die teilweise Änderungen der Linienführung der Linien 14/24 sowie die Prüfung von Schleppkurven in den angrenzenden Straßenzügen (z. B. Sickingenstraße) erfordern. Die bauliche Umsetzung erfolgt in Asphaltbauweise (Belastungsklasse BK 3.2), wobei die Fahrbahnbereiche vor den Bushaltestellen in halbstarrer Bauweise ausgeführt werden. Öffentliche Gehwege sind auf eine Breite von 2,5 m zu erweitern und in Pflasterbauweise herzustellen. Private Flächen werden grundsätzlich nicht erneuert, es sei denn, eine Anpassung ist aufgrund der Planungsänderung zwingend erforderlich. Die anrechenbaren Kosten für die Gesamtmaßnahme (Bauabschnitte 1-3) liegen entsprechend einer überschlägigen Ermittlung bei rund 4.515.000,- € netto für den reinen Straßenbau. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: Objektplanung Verkehrsanlagen gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45-48 HOAI, Leistungsphasen 1-9 Grundleistungen. Darüber hinaus die im Vertragsentwurf (Anlage 02d) aufgeführten Besonderen Leistungen. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung der Mindestsätze bzw. Überschreitung der Höchstsätze ist zulässig. Diese sind durch prozentuale Angabe vorzunehmen und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Zeitplan der Planungsleistungen / Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens ca. Oktober 2026 Abschluss Leistungsphase 5: Q1 2027 Bauabschnitt 1: ab Q1 2027 Bauabschnitt 2: ab Q3 2027 Bauabschnitt 3: ab Q3 2028

Vertragslaufzeit 29.10.2026 – 21.12.2028

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