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Projekt-ID: #SBf2025

SCHÜLERBEFÖRDERUNGSLEISTUNGEN FÜR LEBENSHILFE BAMBERG e.V.

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26.05.25 Frist

Projektbeschreibung

Der Auftragnehmer übernimmt die Beförderungen der Schüler der Bertold-Scharfenberg-Schule an allen Schultagen mit Kraftfahrzeugen zum Unterricht. Die Schule hat den Standort Moosstraße 114, 96050 Bamberg. Los 3 beinhaltet eine Beförderung mit dem Endziel Grund- und Mittelschule Gaustadt, Anna-Lindner Platz 9, 96049 Bamberg. Pro Bus ist vom Auftragnehmer neben dem Fahrer eine Begleitperson einzusetzen. Bei den zu befördernden Schülern der Schule handelt es sich um Schüler mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen; z.T. sind die Schüler auf Rollstühle oder sonstige Mobilitätshilfen angewiesen.

Lose

3 Lose

Für Los 1 und Los 2 erfolgt die Abfahrt am Wohnort der Schüler frühestens um 6:30 Uhr. Die Ankunft an der Schule soll frühestens um 7:45 Uhr und spätestens um 07:55 Uhr erfolgen. Die Rückfahrten finden teilweise Montag bis Freitag um 11:30 Uhr und 13.00 Uhr, teilweise am Montag bis Donnerstag ab 15.30 Uhr bis 16.00 Uhr und am Freitag ab 14.30 Uhr bis 15.00 Uhr statt. Für Los 3 erfolgen die Abfahrten vom Schulstandort Bertold-Scharfenberg-Schule zum externen Schulstandort Grund- und Mittelschule Gaustadt ab 8.00 Uhr und die Rückfahrten ab dem externen Schulstandort zum Schulstandort Bertold-Scharfenberg-Schule zu vier verschiedenen Schulschluss-Zeiten: ca. 11:30 Uhr, ca. 12:15 Uhr und ca. 12:50-13:00 Uhr und 15:00 Uhr, je nach Schulschluss der verschiedenen Klassen. Die Erforderlichkeit einer Beförderung zum externen Schulstandort könnte im Laufe der Vertragslaufzeit entfallen. Für diesen Fall behält sich die Auftraggeberin ein Kündigungsrecht vor. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall drei Monate bist zum Ende des jeweiligen Schuljahres. Ebenso ist es möglich, dass sich der Beförderungsumfang und die Route für das Los 3 innerhalb der Vertragslaufzeit insoweit ändern könnten, dass die betroffenen Schüler mit separaten Linien an der Wohnadresse abgeholt und direkt zur Grund- und Mittelschule Gaustadt gebracht und zwei Verbindungen zwischen den Schulstandorten ergänzt würden. Die würde dem Auftragnehmer für Los 3 mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Monaten mitgeteilt werden. Die genaue Schülerzahl, die entsprechenden Angaben zu den Wohnorten der Schüler sowie die Beförderungszeiten und die Anzahl der zu fahrenden Touren werden bis zwei Wochen vor Beginn jeden neuen Schuljahres überarbeitet und angepasst. Dabei können Änderungen im Umfang der Leistung für den Auftragnehmer entstehen

Für Los 1 und Los 2 erfolgt die Abfahrt am Wohnort der Schüler frühestens um 6:30 Uhr. Die Ankunft an der Schule soll frühestens um 7:45 Uhr und spätestens um 07:55 Uhr erfolgen. Die Rückfahrten finden teilweise Montag bis Freitag um 11:30 Uhr und 13.00 Uhr, teilweise am Montag bis Donnerstag ab 15.30 Uhr bis 16.00 Uhr und am Freitag ab 14.30 Uhr bis 15.00 Uhr statt. Für Los 3 erfolgen die Abfahrten vom Schulstandort Bertold-Scharfenberg-Schule zum externen Schulstandort Grund- und Mittelschule Gaustadt ab 8.00 Uhr und die Rückfahrten ab dem externen Schulstandort zum Schulstandort Bertold-Scharfenberg-Schule zu vier verschiedenen Schulschluss-Zeiten: ca. 11:30 Uhr, ca. 12:15 Uhr und ca. 12:50-13:00 Uhr und 15:00 Uhr, je nach Schulschluss der verschiedenen Klassen. Die Erforderlichkeit einer Beförderung zum externen Schulstandort könnte im Laufe der Vertragslaufzeit entfallen. Für diesen Fall behält sich die Auftraggeberin ein Kündigungsrecht vor. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall drei Monate bist zum Ende des jeweiligen Schuljahres. Ebenso ist es möglich, dass sich der Beförderungsumfang und die Route für das Los 3 innerhalb der Vertragslaufzeit insoweit ändern könnten, dass die betroffenen Schüler mit separaten Linien an der Wohnadresse abgeholt und direkt zur Grund- und Mittelschule Gaustadt gebracht und zwei Verbindungen zwischen den Schulstandorten ergänzt würden. Die würde dem Auftragnehmer für Los 3 mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Monaten mitgeteilt werden. Die genaue Schülerzahl, die entsprechenden Angaben zu den Wohnorten der Schüler sowie die Beförderungszeiten und die Anzahl der zu fahrenden Touren werden bis zwei Wochen vor Beginn jeden neuen Schuljahres überarbeitet und angepasst. Dabei können Änderungen im Umfang der Leistung für den Auftragnehmer entstehen

Für Los 1 und Los 2 erfolgt die Abfahrt am Wohnort der Schüler frühestens um 6:30 Uhr. Die Ankunft an der Schule soll frühestens um 7:45 Uhr und spätestens um 07:55 Uhr erfolgen. Die Rückfahrten finden teilweise Montag bis Freitag um 11:30 Uhr und 13.00 Uhr, teilweise am Montag bis Donnerstag ab 15.30 Uhr bis 16.00 Uhr und am Freitag ab 14.30 Uhr bis 15.00 Uhr statt. Für Los 3 erfolgen die Abfahrten vom Schulstandort Bertold-Scharfenberg-Schule zum externen Schulstandort Grund- und Mittelschule Gaustadt ab 8.00 Uhr und die Rückfahrten ab dem externen Schulstandort zum Schulstandort Bertold-Scharfenberg-Schule zu vier verschiedenen Schulschluss-Zeiten: ca. 11:30 Uhr, ca. 12:15 Uhr und ca. 12:50-13:00 Uhr und 15:00 Uhr, je nach Schulschluss der verschiedenen Klassen. Die Erforderlichkeit einer Beförderung zum externen Schulstandort könnte im Laufe der Vertragslaufzeit entfallen. Für diesen Fall behält sich die Auftraggeberin ein Kündigungsrecht vor. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall drei Monate bist zum Ende des jeweiligen Schuljahres. Ebenso ist es möglich, dass sich der Beförderungsumfang und die Route für das Los 3 innerhalb der Vertragslaufzeit insoweit ändern könnten, dass die betroffenen Schüler mit separaten Linien an der Wohnadresse abgeholt und direkt zur Grund- und Mittelschule Gaustadt gebracht und zwei Verbindungen zwischen den Schulstandorten ergänzt würden. Die würde dem Auftragnehmer für Los 3 mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Monaten mitgeteilt werden. Die genaue Schülerzahl, die entsprechenden Angaben zu den Wohnorten der Schüler sowie die Beförderungszeiten und die Anzahl der zu fahrenden Touren werden bis zwei Wochen vor Beginn jeden neuen Schuljahres überarbeitet und angepasst. Dabei können Änderungen im Umfang der Leistung für den Auftragnehmer entstehen

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