Die Gemeinde Ehrenkirchen liegt rund 15 Kilometer südlich von Freiburg im Breisgau am Rand des Markgräflerlandes im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Sie entstand 1973/74 durch den Zusammenschluss der ehemals selbstständigen Gemeinden Ehrenstetten, Kirchhofen, Norsingen, Offnadingen und Scherzingen. Heute leben etwa 7.600 Einwohnerinnen und Einwohner in einer lebendigen Dorfgemeinschaft. Die Gemeinde verfügt über eine gut ausgebaute Infrastruktur mit Einkaufs- und Dienstleistungsangeboten, Schulen, Kindertagesstätten mit Ganztagesbetreuung, ärztlicher Versorgung sowie einem Alten- und Pflegeheim. In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde umfassend in die kommunale Schulentwicklung investiert. Der Neubau der Grund- und Gemeinschaftsschule wurde im Sommer 2019 fertiggestellt. Zudem steht eine neue Mensa zur Verfügung, in der täglich mehr als 130 Essen ausgegeben werden. Mit der Einführung der Ganztagsschule wurde das Betreuungsangebot für Familien deutlich erweitert. Die Jengerschule (Klassen 1–10) ist seit 2014 Gemeinschaftsschule und seit 2019 Ganztagsschule in offener Form. Die Nachfrage nach Ganztagesplätzen steigt kontinuierlich, insbesondere aufgrund veränderter Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der 2019 eingeweihte Schulneubau kann den heutigen Raumbedarf im Ganztagesbereich nicht mehr decken. Für eine zeitgemäße Rhythmisierung fehlen Betreuungsräume, die auch für die Zusammenarbeit mit externen Kooperationspartnern erforderlich sind. Die zunehmende Heterogenität in den Grundschulklassen (u. a. Inklusion, Migration, Schulbegleitung) macht zusätzliche Differenzierungsräume sowohl am Vor- als auch am Nachmittag notwendig. Das Ganztagesangebot der Grundschule soll qualitativ weiterentwickelt werden, um Chancengerechtigkeit und individuelle Förderung sicherzustellen. Hierfür werden dringend zusätzliche Räume benötigt, um die Anforderungen des Bildungsplans – etwa Lernen auf unterschiedlichen Niveaustufen, Umsetzung des Förderkonzepts sowie Stärkung der Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik – erfüllen zu können. Aufgrund des zusätzlichen Raumbedarfs hat die Gemeinde verschiedene Standortoptionen geprüft und sich für eine Teilaufstockung des bestehenden Schulgebäudes entschieden. Das 1979 in Betrieb genommene Gebäude wurde 2002 um einen eingeschossigen Anbau in Holzbauweise ergänzt, dessen Statik bereits für eine spätere Aufstockung ausgelegt wurde. Auf dieser Grundlage wurde ein konkreter Entwurf erarbeitet, für den inzwischen eine Baugenehmigung vorliegt. Die geplante Aufstockung wird über ein neues Treppenhaus mit Aufzug erschlossen, sodass das Obergeschoss barrierefrei erreichbar und brandschutztechnisch abgeschlossen ist. Es entstehen zusätzliche Bildungs- und Betreuungsräume für Kinder im Grundschulalter. Das Bauwerk wird – mit Ausnahme der aussteifenden Treppenräume – in Holzbauweise errichtet. Durch Sonnenschutz und Lüftungsanlage wird ein sehr guter energetischer Standard erreicht. Großzügige Belichtung und flexible Raumgrößen ermöglichen vielfältige Betreuungsformen. Die genehmigte Planung umfasst ca. 554 m² BGF und 2.296 m³ BRI. Die Bauwerkskosten (Kostengruppen 300 + 400 nach DIN 276) wurden im Rahmen der Kostenberechnung mit rund 2 Mio. EUR zuzüglich Mehrwertsteuer ermittelt. Das Vorhaben wird mit öffentlichen Mitteln gefördert. Die Fertigstellung und Übergabe zur Nutzung sind bis August 2028 vorgesehen. Die Bauausführung erfolgt bei laufendem Schulbetrieb. Aufgrund der ambitionierten Terminziele ist der Leistungsbeginn unmittelbar nach Auftragserteilung im Mai 2026 erforderlich. Da beim Auftraggeber nicht ausreichend Ressourcen für die projektspezifischen Koordinations- und Steuerungsaufgaben zur Verfügung stehen und zur Sicherstellung der Qualität an den Schnittstellen, werden die Objekt- und Fachplanungsleistungen aus wirtschaftlichen Gründen als Generalplanungsauftrag vergeben. Der Generalplaner übernimmt im Rahmen seiner Objekt- und Fachplanungsleistungen auch übergreifende Steuerungsfunktionen. Er organisiert, koordiniert, kontrolliert und integriert alle zur Erreichung der Projektziele erforderlichen Leistungen innerhalb der beauftragten Leistungsbilder.
Gegenstand des Auftrags sind Generalplanungsleistungen mit Gesamtverantwortung für die Objekt- und Fachplanungsleistungen der nachfolgend genannten Leistungsbilder gemäß HOAI 2021. Der Generalplaner übernimmt die vollständige Planung sowie die übergreifende Koordination und Integration aller für die Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Leistungen. Umfang der zu erbringenden Leistungen 1. Objektplanung Gebäude (HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1) - Leistungsphasen 5–7, optional Leistungsphasen 8-9 2. Fachplanung Technische Ausrüstung (HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2) - Anlagengruppen 1–6 gemäß § 53 Abs. 2 - jeweils Leistungsphasen 1–7, optional Leistungsphasen 8-9 3. Leistungen der thermischen Bauphysik (HOAI 2021, Anlage 1, Ziff. 1.2) - Wärmeschutz und Energiebilanzierung; - Aufstellen aller baurechtlich erforderlichen Nachweise gemäß GEG; - Energiebedarfsausweis; - Nachweis des Anteils erneuerbarer Energien; - Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes für relevante Raumtypen; Es ist vorgesehen, den Auftrag als Generalplanungsauftrag zu vergeben und die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen. Zunächst erfolgt die Beauftragung bis einschließlich Leistungsphase 7. Die Leistungsphasen 8 und 9 werden als Option ausgeschrieben und können bei Bedarf abgerufen werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind sämtliche Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten, vollständigen und genehmigungskonformen Ausführung der Planung notwendig sind. Der Generalplaner übernimmt insbesondere: - die Gesamtkoordination aller beauftragten Leistungsbilder - das Schnittstellenmanagement zwischen den Fachdisziplinen - die Integration aller Planungsbeiträge in eine konsistente Gesamtplanung - die Termin-, Kosten- und Qualitätssteuerung innerhalb seines Verantwortungsbereichs Planungsgrundlagen: Grundlage des Generalplanungsauftrags sind die bereits genehmigten Bauunterlagen, bestehend aus dem Gebäudeentwurf und der erteilten Baugenehmigung. Ziel ist die nahtlose Fortführung der genehmigten Planung bis zur vollständigen Realisierung des Vorhabens. Zeitliche Rahmenbedingungen: - Leistungsbeginn: unmittelbar nach Auftragserteilung (voraussichtlich Mai 2026); - Bauausführung: nach Abschluss der Planung und Ausschreibung, voraussichtlich ab Anfang 2027; - Fertigstellung und Übergabe: bis August 2028; - Bauausführung bei laufendem Schulbetrieb;
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.