Projekt-ID: #LfU_13_50/2025

Rahmenvereinbarung zur Betriebsunterstützung, Anpassungs- und Weiterentwicklung der Anwendung MIP-Förderung Version 4 in der Wasserwirtschaftsverwaltung RLP

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Projektbeschreibung

Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt im Wege eines offenen Verfahrens eine Rahmenvereinbarung auf Basis eines EVB-IT Erstellungsvertrages für Anpassungs- und Weiterentwicklungen sowie die laufende Betriebsunterstützung der Individualsoftware "MIP-Förderung" in der Version 4 (MIP4) abzuschließen. MIP4 ist eine Fachanwendung der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz. Hierüber werden Zuwendungen zur Förderung wasserwirtschaftlicher Projekte (Maßnahmen) beantragt, bewilligt und ausgezahlt, sowie die Verwendung der Mittel nachgewiesen. Es handelt sich um ein rollenbasiertes Workflowsystem. Die Maßnahmenträger (Kommunen, Verbandsgemeinden, Zweckverbände, im Folgenden kurz MT) beantragen Fördermittel oder Auszahlungen, bzw. reichen einen Nachweis über die Mittelverwendung (Verwendungsnachweis) ein. Die Regionalstellen der Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) prüfen die Förderanträge, veranlassen Auszahlungen und prüfen abschließend die Verwendungsnachweise. Neue Maßnahmen sowie Förderanträge aus laufenden Maßnahmen werden vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) gebilligt. Das MKUEM erteilt die Zuwendungsbescheide, in denen die Höhe und der Abrufzeitraum der Fördermittel festgelegt werden. Darüber hinaus steuert das Ministerium die Mittelverwendung mit Hilfe von Förderschwerpunkten und plant die detaillierte, jährliche Mittelvergabe. Der Lebenszyklus eines Projektes (einer Maßnahme) umfasst in der Regel mehrere Jahre. Eine Maßnahme beinhaltet daher eine Vielzahl von Vorgängen und Bescheiden, die in MIP4 hierarchisch strukturiert als "Maßnahmenakte" zusammengefasst werden. Bei den Vorgängen wie Förderanträgen, Auszahlungen und Verwendungsnachweisen handelt es sich um umfangreiche, mehrseitige Formulare (bis zu 15 Seiten), die beliebige Eingabe- und Auswahlfelder sowie teilweise Tabellen beinhalten. Diese Tabellen (z.B. Ausgabenlisten) können mehrere Hundert Einträge enthalten und werden entweder online oder offline bearbeitet. Zur Offline-Bearbeitung steht ein Excelexport/-import zur Verfügung. Die Anwendung MIP-Förderung wurde 2010 erstmalig in Betrieb genommen. MIP4 umfasst aktuell rund 8.600 Maßnahmen mit zugehörigen 13.600 Förder-anträgen und 18.300 Bescheiden. Es arbeiten derzeit rund 1.000 Personen mit der Anwendung. Sichten zu steuern und Konditionen zum Statuswechsel zu überwachen. Verwaltungsseitig stehen die folgenden Module zur Verfügung: - Verwaltung aller haushaltsrelevanten Daten (Haushaltsansätze) - Stammdatenverwaltung (Schlüssellisten, Textbausteine, Titel etc.) - Maßnahmenträger- und Nutzerverwaltung - Erstellung von Auswertungen und Abruf vorgefertigter Berichte - Planung und Aufstellung des jährlichen Förderprogramms

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Im Zeitraum der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung sind die nachfolgend beschriebenen Anpassungs- und Weiterentwicklungen für MIP4 zu erwarten bzw. vorgesehen. Der Fokus wird hierbei auf einer vollständigen Digitalisierung der Förderprozesse, der Vereinfachung bestehender Abläufe mit dem Ziel der Verschlankung der Antragstellung sowie vor allem der Entlastung der am Prüfprozess beteiligten Behörden liegen. Die durch den AN zu erbringenden Leistungen umfassen Betriebsunterstützung und Anpassungsentwicklung für die folgenden Leistungsbereiche: a) Betriebsunterstützung für MIP4 b) Anpassungs- und Weiterentwicklungen für MIP4 Details, soweit diese nicht in Ziffern 3 und 4 dieser Leistungsbeschreibung angeführt sind, werden im "EVB-IT Erstellungsvertrag" (Formular 414) geregelt. Leistungsbereich a): Betriebsunterstützung Zum Zeitpunkt der Bedarfsermittlung ist dem AG bekannt, dass zu den nachfolgenden Themen ein Unterstützungsbedarf seitens des AN im laufenden Betrieb von MIP4 besteht. Diese dienen an dieser Stelle zur Erläuterung und sind nicht abschließend für alle Themen dargestellt, zu denen über die Vertragslaufzeit ggf. Unterstützungsleistungen nötig werden können. Leistungsbereich b): Anpassungs- und Weiterentwicklungen Für den Leistungsbereich Anpassungs- und Weiterentwicklungen wird eine Rahmenvereinbarung für die zu erbringenden Werke abgeschlossen. Der AG wird den sich im laufenden Betrieb ergebenden Bedarf an notwendigen Entwicklungsarbeiten fallweise in Auftragsblöcken zusammenfassen. Der AG erstellt für jeden Auftragsblock eine Leistungsbeschreibung. Der AN wird in-nerhalb von 5 Werktagen (Montag - Freitag) nach Eingang der Aufforderung des AG unter Zugrundelegung der Leistungsbeschreibung ein Realisierungsangebot auf Basis des angebotenen Stundensatzes (Formular 302, Preisblatt Pos. 1) erstellen, aus dem die Stundenkalkulation je Einzelleistung aus-führlich hervorgeht. Bei Bedarf kann der AG mit dem AN im Rahmen einer Verhandlungs-runde über die Art und Weise der Umsetzung und die Höhe der zugrundeliegenden Stunden-anzahl verhandeln. An diesen Verhandlungen muss von Seiten des AN der Pro-jektleiter beteiligt sein. Sofern ein Einvernehmen hergestellt wird, erstellt der AN ein entsprechend überarbeitetes Realisierungsangebot. Kosten, die dem AN in Zusammenhang mit der Angebotserstellung und den damit verbundenen Verhandlungen entstehen, werden vom AG nicht erstattet. Zugleich werden vom AN die einzelnen Anforderungen mit dem jeweils zugehörigen Realisierungskonzept als "Ticket" in das Ticketsystem (siehe 3.1.1.5) aufgenommen. Hierbei werden ggf. auch noch zu klärende Details, mögliche Ausführungsvarianten und andere das Angebot weiter konkretisierende Punkte zu dem jeweiligen Ticket aufgenommen. Weitere technisch-funktionale Details, die sich nach Beginn der Leistungserbringung ergeben, werden vom AN im Ticketsystem nachgeführt, um damit eine fortlaufende Dokumentation von Anforderung und zugehöriger Realisierung sicherzustellen. Die Beauftragung dessen erfolgt so-dann schriftlich durch den AG auf Basis des bestehenden EVB-IT Erstellungsvertra-ges. Sofern zwischen AG und AN kein Einvernehmen über die Art und Weise der Umsetzung und die Höhe der zugrundeliegenden Stundenanzahl hergestellt werden kann, kann der AG einseitig von einer Beauftragung absehen und ist zur Ausschrei-bung der entsprechenden Entwicklungsleistungen am Markt berechtigt. Umfang der Leistungsbereiche Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte für die in Ziffer 3.1 genannten Leistungsbereiche a) Betriebsunterstützung und b) Anpassungs- und Weiterentwicklungen zusammen mit folgendem Stundenbedarf: - 2026: 1.400 Stunden - 2027: 1.000 Stunden - 2028: 800 Stunden - 2029: 800 Stunden Die Kalkulation basiert auf einer 50:50 Aufteilung zu beiden Leistungsbereichen und einer linearen Gleichverteilung des Arbeitsanfalls über den Vertrags-zeitraum, der jedoch z. B. je nach Häufigkeit und Schwere von Fehlern abweichen kann. Ein Anspruch des AN auf Erbringung des o.g. Bedarfs besteht nicht. Der Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass für die entsprechenden Zeiträume Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Rahmenvereinbarung in Form eines EVB-IT-Erstellungsvertrages (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit jährlichen Obergrenzen gemäß der o.g. Aufteilung abgeschlossen. Da es sich bei den vorgenannten Stundenbedarfen nur um eine Schätzung des AGs handelt, kann es im jeweiligen Jahr vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der Stundenobergrenze auf Basis des bestehenden Stundensatzes und Vertrages. Dazu können nicht in Anspruch genommene Stundenkontingente aus Vorjahren herangezogen werden. Sofern darüber hinaus Bedarfe bestehen, sind Aufstockungen in der Gesamtbetrachtung bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die Stundenanzahl der gesamten Vertragslaufzeit, ohne Herstellung eines wettbewerblichen Vergabeverfahren möglich.

Vertragslaufzeit 31.12.2025 – 30.12.2029

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