Gegenstand der Beauftragung ist die Begleitung dieser städtebaulichen Gesamtmaßnahme als treuhändischer Sanierungsträger. Der Auftragnehmer erfüllt als Sanierungsträger im Sinne von §§ 157ff. BauGB die ihm vom Auftraggeber übertragenen Aufgaben zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme im eigenen Namen auf Rechnung des Auftraggebers. Die Dauer der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme war gem. § 142 Abs. 3 BauGB auf zunächst 15 Jahre (bis Ende 2032) ausgelegt und wurde bereits begonnen. Durch das Aussetzen der Maßnahme im Jahr 2025 und damit einhergehende Verzögerungen wird die Sanierungsträgertätigkeit und damit der Auftrag nun auf 10 Jahre angelegt sein. Sollte die Sanierung nicht innerhalb von 10 Jahren durchgeführt werden können, kann der Vertrag durch die Stadt per Beschluss aktiv verlängert werden. Die Schätzung der jährlichen Leistungen beläuft sich auf etwa 50.000,- EUR bis 70.000 EUR. Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftragnehmers auf Aufkommen von Aufwand in diesem Umfang im jeweiligen Zeitraum. Die rechtlichen Grundlagen für den Auftrag sind insbesondere das BauGB und die Städtebauförderrichtlinien (StBauFöR) des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der zu beauftragende Sanierungsträger übernimmt Maßnahmen zur weiteren Vorbereitung und Durchführung der Stadtsanierungsmaßnahme als treuhänderischer Sanierungsträger gem. § 157 ff. BauGB. Er koordiniert und steuert den Sanierungsprozess in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin
Es sind unter anderem die folgenden Leistungen zu erbringen: 1. Allgemeine Leistungen zur praktischen Umsetzung des Sanierungsverfahrens - Die übertragenen Aufgaben nach § 157 Abs. 1 BauGB sind im eigenen Namen für Rechnung der Stadt Wolgast als Treuhänder zu erfüllen - Aufstellung, Fortschreibung und Kontrolle der Kosten- und Finanzierungsübersicht entsprechend der Rechts- und Verwaltungsvorschriften - Erstellung von Abrechnungen und Zwischenberechnungen über die Verwendung der öffentlichen Mittel; - Entwurf und Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten gem. § 149 BauGB - Jährliche Aufstellung eines Wirtschaftsplans über die zu treffenden Aufgaben, die zu erwartenden Kosten und die Finanzierungsmittel - Vergabemanagement: Ausschreibung und Vergabe der für die Durchführung und Umsetzung der Sanierung notwendigen Planungs- (z.B. Gutachten, Freiraumplanung etc.) und Bauleistungen - Abrechnung der Einzelmaßnahmen und der Gesamtmaßnahme - Verhandlung mit den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - Erstellung und Überwachung des Zeitmanagements, inkl. Konzeptionelle Anpassung der Maßnahmen an das Zeitmanagement, auch bei Veränderungen - Dokumentation und Information der Gesamtmaßnahme und Einzelmaßnahmen - Jährliche Erstellung von Tätigkeits- und Sachstandsberichten - Vorbereitung von Maßnahmeplänen und Städtebauförderungsanträgen - Fördermittelmanagement: Vorbereitung und Antragstellung für die Gewährung von Fördermitteln (insbesondere jährliche Programmanmeldung, Begleitinformation, Monitoring); - Rechtliche Unterstützung bei der Gesamtmaßnahme im Rahmen der Nebenpflichten des Tätigkeitsbilds eines treuhänderischen Sanierungsträgers 2. Vorbereitung, Unterstützung und Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit - Informieren der Öffentlichkeit und städtischen Gremien über im Verfahren befindliche städtebauliche Rahmenplanungen/ Entwicklungskonzepte etc.; - Informieren der betroffenen Bürger/Mieter/Betriebe über die Vorbereitung und Abwicklung von Ordnungsmaßnahmen, Freimachung von Grundstücken für die Neuordnung; - Informieren der Öffentlichkeit und Gremien über Vorbereitung und Abwicklung von kommunalen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum - Infomieren der Öffentlichkeit und Gremien über Vorbereitung und Abwicklung der Errichtung oder Änderung von Gemeinbedarfs. Und Folgeeinrichtungen - Organisation/Mitarbeit/Unterstützung bei der Planung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen - Organisation der Beteiligungs- und Moderationsprozesse, der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung 3. Im Rahmen des Sanierungsverfahrens anfallende Aufgaben in und für städtische und sonstige Arbeitsgruppen und Ausschüsse - Unterstützung und Vorbereitung von Vorlagen und Anlagen für städtische und sonstige Arbeitsgruppen und Ausschüsse - Erarbeitung, Vorbereitung von Vorlagen und Mitarbeit in und von sonstigen Arbeitsgruppen und Ausschüssen sowie den entsprechenden regelmäßig vor Ort stattfindenden Sitzungen - Organisation und Durchführung eines Sanierungsrates, Bildung und Verwaltung eines Verfügungsfonds inkl. Erstellung der Regularien - Protokollierung von Sitzungen, Terminen etc. 4. Vorbereitende Maßnahmen - Entwicklung, Begleitung und Durchführung aus den Gutachten entwickelter Maßnahmen 5. Ordnungsmaßnahmen - Vorbereitung und Abwicklung von kommunalen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel. Sofern die Stadt die Baumaßnahme eigenständig durchführt, erfolgt eine finanztechnische Begleitung der Maßnahme 6. Abwicklung - Führung eines Treuhandkontos und Verwaltung des Treuhandvermögens gemäß § 160 BauGB - Nach Abschluss der Sanierung: Erstellung des Verwendungsnachweises nach Maßgabe der dann geltenden Richtlinien - Erstellung einer Dokumentation über die Sanierungsmaßnahmen 7. Allgemeine Pflichten - Der Sanierungsträger (Auftragnehmer) hat sicherzustellen, dass er für den Auftraggeber während der üblichen Arbeitszeiten erreichbar ist. Ein bedarfsgerechtes Erscheinen des Sanierungsträgers vor Ort ist sicherzustellen - Der Auftragnehmer führt den vertragsrelevanten Schriftverkehr mit dem Auftraggeber. Er erstellt die projektbezogenen Organigramme. Durch Anfertigen eines Zwischen sowie Jahrestätigkeitsberichtes (folglich 2x jährlich) unterrichtet er den Auftraggeber regelmäßig über den Bearbeitungsstand. Am Ende des Bearbeitungszeitraums erstellt der Auftragnehmer eine Abschlussdokumentation. Die Berichte sind in analoger Form (mind. E-fach und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen) Die Beauftragung beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand und qualifikationsbezogen. In dem Stundensatz sind alle personenbezogenen Kosten (z.B. Büro- und IT Ausstattung, Reise- und Fahrtkosten usw.) sowie Nebenkosten mit einzukalkulieren. Soweit Sachmittel für Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit o.ä. erforderlich sind, werden diese auf Nachweis gesondert vergütet. Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Die personenbezogene und tätigkeitsbezogene Abrechnung erfolgt quartalsweise. Alle mit dem Grunderwerb im Sanierungsgebiet verbundenen Tätigkeiten übernimmt die Stadt Wolgast selbst. Hinweis: Von den Bietern eingebrachte AGB oder andere von den Vergabeunterlagen abweichende Vertragsbedingungen werden nicht akzeptiert und damit nicht Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Aufgaben im Sinne der § 157ff. BauGB zu übertragen. Soweit die Bewerber weitere Leistungen für die Erreichung der Ziele für erforderlich halten, ist dies unverzüglich mitzuteilen
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.