Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Kontrollprüfungen 2024ff. im Open House Verfahren der Niederlassung Nordwest Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 01: Schichten ohne Bindemittel des Loses / Leistungsbereiches 02: Betonbauweisen, des Loses / Leistungsbereiches 03: Asphaltbauweisen, des Loses / Leistungsbereiches 04: Bitumen und Emulsionen, des Loses / Leistungsbereiches 05: Längsebenheitsmessungen, des Loses / Leistungsbereiches 06: Griffigkeitsmessungen Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung von Kontrollprüfungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Durchführung von Kontrollprüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Schichten ohne Bindemittel Leistungsbereich 02: Betonbauweise Leistungsbereich 03: Asphaltbauweise Leistungsbereich 04: Bitumen und Emulsionen Leistungsbereich 05: Längsebenheitsmessungen Leistungsbereich 06: Griffigkeitsmessungen Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1,2,3 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt Zusätzliche Angaben sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt Kommunikation angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1,2,3 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoptionen am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
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Anlage 1 zum RV KP 2024 ff_Leistungsbeschreibung.pdf
PDF • 140.2 KB
Anschreiben OHV v2.0 NL NOW KP 2024 ff.pdf
PDF • 364.1 KB
DSI OHV 2024-12-05 (1).pdf
PDF • 78.8 KB
Rahmenvertrag OHV v1.8 NL NOW KP 2024 ff.pdf
PDF • 266.4 KB
Zulassungsformular OHV v2.1 NL NOW KP 2024 ff.pdf
PDF • 507.4 KB
Anlage 1.1 - Probenahmeprotokoll Asphalt MG.pdf
PDF • 121.4 KB
Anlage 1.2 - Probenahmeprotokoll Asphalt BK.PDF
PDF • 205.9 KB
Anlage 1.3 - Probeentnahmeprotokoll Beton BK.pdf
PDF • 103.8 KB
Anlage 1.4 - Datenerfassung_Asphalt-blanko.xlsx
XLSX • 43.8 KB
Anlage 2 zum RV KP 2024 ff_Leistungsverzeichnis.pdf
PDF • 885.4 KB
Anlage 3 zum RV Karte Verantwortungsbereiche AS NOW.pdf
PDF • 12.5 MB
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.