Zurück
Projekt-ID: #NOW-2024-0048

Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Kontrollprüfungen 2024ff. im Open House Verfahren der Niederlassung Nordwest

OFFEN
services
31.12.26 Frist

Projektbeschreibung

Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages Kontrollprüfungen 2024ff. im Open House Verfahren der Niederlassung Nordwest Gegenstand des Loses /Leistungsbereiches 01: Schichten ohne Bindemittel des Loses / Leistungsbereiches 02: Betonbauweisen, des Loses / Leistungsbereiches 03: Asphaltbauweisen, des Loses / Leistungsbereiches 04: Bitumen und Emulsionen, des Loses / Leistungsbereiches 05: Längsebenheitsmessungen, des Loses / Leistungsbereiches 06: Griffigkeitsmessungen Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Lose

1 Los

Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung von Kontrollprüfungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Durchführung von Kontrollprüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Schichten ohne Bindemittel Leistungsbereich 02: Betonbauweise Leistungsbereich 03: Asphaltbauweise Leistungsbereich 04: Bitumen und Emulsionen Leistungsbereich 05: Längsebenheitsmessungen Leistungsbereich 06: Griffigkeitsmessungen Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1,2,3 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt Zusätzliche Angaben sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt Kommunikation angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1,2,3 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoptionen am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.

Vertragslaufzeit 18.02.2024 – 30.12.2026

KI-Analyse

KI-gestützte Dokumentenanalyse

Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.

KI-Analyse-Kontingent erschöpft

0 / 0

Dein aktueller Plan hat das KI-Analyse-Limit erreicht. Upgrade auf Professional für mehr Analysen — oder Enterprise für unbegrenzte.

Vergabeunterlagen

Anlage 1 zum RV KP 2024 ff_Leistungsbeschreibung.pdf

PDF • 140.2 KB

Anschreiben OHV v2.0 NL NOW KP 2024 ff.pdf

PDF • 364.1 KB

DSI OHV 2024-12-05 (1).pdf

PDF • 78.8 KB

Rahmenvertrag OHV v1.8 NL NOW KP 2024 ff.pdf

PDF • 266.4 KB

Zulassungsformular OHV v2.1 NL NOW KP 2024 ff.pdf

PDF • 507.4 KB

Anlage 1.1 - Probenahmeprotokoll Asphalt MG.pdf

PDF • 121.4 KB

Anlage 1.2 - Probenahmeprotokoll Asphalt BK.PDF

PDF • 205.9 KB

Anlage 1.3 - Probeentnahmeprotokoll Beton BK.pdf

PDF • 103.8 KB

Anlage 1.4 - Datenerfassung_Asphalt-blanko.xlsx

XLSX • 43.8 KB

Anlage 2 zum RV KP 2024 ff_Leistungsverzeichnis.pdf

PDF • 885.4 KB

Anlage 3 zum RV Karte Verantwortungsbereiche AS NOW.pdf

PDF • 12.5 MB

Vormerkungen-Limit erreicht

0 / 5

Im Basis-Tarif kannst du bis zu 5 Ausschreibungen vormerken. Hol dir Professional für bis zu 100 — oder Enterprise für unbegrenzte Vormerkungen.