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Projekt-ID: #68001-1/24-2025

Moderniesierung Wehre Saathainer Mühle (Große Röder)

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215.000 € Budget
26.01.26 Frist

Projektbeschreibung

Die geplante Baumaßnahme betrifft wasserbauliche Anlagen in der Großen Röder (Gewässer 1. Ordnung) in der Gemarkung Saathain, Gemeinde Röderland, Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg. Die Wasserbauwerke liegen im OT Saathain in der südbrandenburgischen Gemeinde Röderland, nahe der Mündung der Großen Röder in die Schwarze Elster. Der Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz ist Projektträger im Auftrag des Landes Brandenburg, vertreten durch das Landesamt für Umwelt, gemäß Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung (UVZV) §1 Satz 1. Am Ortsrand von Saathain steht eine alte Mühle, welche seit Jahren nicht mehr in Betrieb ist. Die hydraulische Leistungsfähigkeit des Mühlgrabens (Große Röder) ist oberhalb der Mühle eingeschränkt. Die Abflüsse werden ca. 350 m oberhalb der Mühle über ein Abschlagwehr in einen Umfluter abgegeben. Der Umfluter mündet ca. 170 m unterhalb der Mühle wieder in die Große Röder. Die Wehranlage Abschlagwehr Umfluter, das nahe gelegene Sielbauwerk sowie die Wehranlage der alten Mühle sind in einem desolaten Zustand. Die Anlagen weisen massive bauliche Mängel auf. Die Verkehrssicherheit der Anlage ist nicht gewährleistet. Konstruktiv entsprechen die Anlagen nicht dem Stand der Technik. Der bauliche Zustand der Anlagen lässt keine wirtschaftliche Sanierung zu. Die Gesamtmaßnahme umfasst: a. Umbau Wehranlage an der Mühle zu einer Sohlgleite b. Ersatzneubau Abschlagwehr c. Ersatzneubau Siel Zur Sicherung eines schadlosen Hochwasserabflusses und der Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit sind die Bauwerke durch einen Neubau zu ersetzen und die ökologi-sche Durchgängigkeit herzustellen. Für die Maßnahmen liegt eine Baugenehmigung vom Mai 2023 vor.

Lose

1 Los

Planungsleistungen LP 5-9 HOAI Auf Grundlage der vorliegenden Genehmigungsplanung sowie des Landschaftspflegerischen Begleitplans ist unter Einhaltung aller Nebenbestimmungen aus der Baugenehmigung und der wasserrechtlichen Erlaubnis eine Ausführungsplanung sowie eine Landschaftspflegerische Ausführungsplanung anzufertigen und die Vergabe der Bauleistung vorzubereiten. Darüber hinaus sind die Mitwirkung an der Vergabe, die Bauoberleitung, die örtliche Bauüberwachung und die ökologischen Baubegleitung sowie die Objektbetreuung anzubieten. Für die Teilobjekte der Ingenieurbauwerke und der Tragwerksplanung sind die jeweiligen Grundleistungen mit den besonderen Leistungen zu planen. Für die übrigen Teilobjekte sind jeweils die Grundleistungen der Planung der Leistungsphasen 5 bis 9 Ingenieurbauwerke (§43 HOAI) sowie die Leistungsphasen 5 u. 6 der Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) zu planen. Die anrechenbaren Kosten ergeben sich aus der Kostenberechnung der Genehmigungsplanung (Stand 02/2023).

Vertragslaufzeit 01.02.2026 – 30.12.2030

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