Der Landkreis Wolfenbüttel schreibt die Schülerbeförderungsleistungen ab dem niedersächsischen Schuljahr 2025/2026 bis 2028/2029 aus. Die Beförderungsleistung wurde in die Lose 1-11 aufgeteilt. Jeder Bieter kann auf eines, mehrere oder alle Lose bieten und theoretisch auch entsprechende Zuschläge erhalten. Es erfolgt keine Limitierung. Lose können nur ganz, nicht teilweise angeboten werden. Die Angebotsabgabe ist nach den gesetzlichen Vorgaben ausschließlich elektronisch möglich. Das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge findet bei dieser öffentlichen Auftragsvergabe grundsätzlich Anwendung. Der Landkreis Wolfenbüttel -als Auftraggeber- berücksichtigt die Zielumsetzung des genannten Gesetzes in dieser Ausschreibung in Los 8; alle anderen Lose sind nicht betroffen. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Los 1 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in Braunschweig aus dem gesamten Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich digital über das Vergabeportal möglich. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 07.01.2025 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Los 2 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in Salzgitter, Hildesheim und Goslar aus dem gesamten Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich digital über das Vergabeportal möglich. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 07.01.2025 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Los 3 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in Hannover sowie in Peine aus dem gesamten Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich digital über das Vergabeportal möglich. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 07.01.2025 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Los 4 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in der Einheitsgemeinde Cremlingen sowie in Wolfenbüttel aus der Einheitsgemeinde Cremlingen. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich digital über das Vergabeportal möglich. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 07.01.2025 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Los 5 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in der Einheitsgemeinde Schladen-Werla aus dem gesamten Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich digital über das Vergabeportal möglich. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 07.01.2025 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Los 6 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in Wolfenbüttel aus dem Landkreisgebiet Nord/Ost Wolfenbüttel. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich digital über das Vergabeportal möglich. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 07.01.2025 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Los 7 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in Wolfenbüttel aus dem Landkreisgebiet Süd/West Wolfenbüttel. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich digital über das Vergabeportal möglich. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 07.01.2025 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Los 8 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in Wolfenbüttel aus dem Stadtgebiet Wolfenbüttel. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich digital über das Vergabeportal möglich. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 07.01.2025 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Los 9 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in der Samtgemeinde Baddeckenstedt und im Stadtgebiet Wolfenbüttel aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich digital über das Vergabeportal möglich. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 07.01.2025 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Los 10 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in der Samtgemeinde Elm-Asse aus dem gesamten Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich digital über das Vergabeportal möglich. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 07.01.2025 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Los 11 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in der Samtgemeinde Sickte aus dem gesamten Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich digital über das Vergabeportal möglich. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 07.01.2025 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
Korrektur LB und AB Los 9.docx
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11_Verpflichtung Bieter+Nachunternehmerliste § 13 NTVergG.pdf
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10_235 Verzeichnis Nachunternehmer.pdf
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09_234 Erklärung Bietergemeinschaft.pdf
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.