Projekt-ID: #7721.3931.30.H1

Generalsanierung Kindergarten St. Jobst in der Äußeren Sulzbacher Straße, Nürnberg / Fachplanung Technische Ausrüstung HLS

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Projektbeschreibung

Der integrative dreigruppige Kindergarten St. Jobst gehört zur gleichnamigen Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Jobst und betreut ca. 75 Kinder ab einem Alter von 3 Jahren bis zu ihrer Einschulung in teiloffenen Gruppen. Er liegt mitten auf Gemeindegelände umgeben von Kirche, Gemeindehaus und dem Gemeindehof. Als „Ort für Familien“ werden auch außerhalb der Öffnungszeiten Aktivitäten, bei denen sich Familien begegnen und austauschen können, angeboten._____ Der Kindergarten wurde 1993 vom Architekturbüro Grellmann und Leitl aus Würzburg geplant. Das Gebäude wurde mit zwei Pultdächern in Massivbauweiseerrichtet. Die beiden erdgeschossigen Gebäudeteile sind durch eine zentrale Erschließungsachse miteinander verbunden. Durch die Hanglage des Grundstücks ist eine Nutzung des südlichen Untergeschosses bspw. durch den Mehrzweckraum möglich. _____ Der Kindergarten mit ca. 700 m² BGF entspricht hinsichtlich der technischen und bauphysikalischen Anforderungen (u.a. Raumschall, sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz, etc.) nicht mehr den heutigen Standards und weist im Bereich der sanitären Anlagen und der technischen Ausrüstung erhebliche Mängel auf. Das Metalldach ist sanierungsbedürftig. Die Gebäudehülle ist entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zu ertüchtigen, die Haustechnik zu erneuern und durch eine Photovoltaikanlage zu erweitern. Die vollständige Barrierefreiheit des Gebäudes und die Vorgaben des Brandschutzes müssen umgesetzt werden. Im Zuge der Maßnahme soll die Raumstruktur den aktuellen Anforderungen des Nutzungskonzepts angepasst werden.Der nach heutigen Vorgaben benötigte Mehrbedarf an Flächen kann teilweise durch die Umnutzung von einem Teil der Garagen im Untergeschoss gedeckt werden.Planungsbasis ist das Musterraumprogramm der Stadt Nürnberg, sowie die im Zuge der Lph 1-2 mit der Stadt Nürnberg, dem Jugendamt, dem Fachbereich Kindertagesstätten der EvVG und der Kirchengemeinde getroffenen Festlegungen._____ Einen hohen Stellenwert legt die Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Jobst auf eine ökologische Erstellung, sowie eine baubiologische Unbedenklichkeit der Baustoffe und auf den wirtschaftlichen Betrieb der Einrichtung. Hierfür sind u.a. effektive ökonomische Arbeitsprozesse und -abläufe und der Energiebedarf zu berücksichtigen. _____ Die Maßnahme wird durch die öffentliche Hand, die Stadt Nürnberg, das Jugendamt gefördert. Da die noch einzubringenden Eigenmittel der Kirchengemeinde begrenzt sind, ist ein großes Augenmerk auf die Realisierung von möglichst viel förderfähigen Flächen zu erreichen und den Anteil der nicht förderfähigen Flächen durch eine kluge Planung möglichst gering zu halten.

Lose

1 Los

Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2 und 3 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-9 für den Umbau und die Sanierung. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen bzw. sind im Zuge der Erstellung der Lph 1-2 mit dem Auftraggeber abzustimmen._____ Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1, 2 und 3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____ Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft: Anlagengruppe 1, 2, 3 – Honorarzone II. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 410 prognostiziert ca. 185.000 EUR / KGr 420 prognostiziert ca. 160.000 EUR / KGr 430 prognostiziert ca. 69.000 EUR. Die am Ende der Lph 3 mit allen Beteiligten abgestimmte Kostenberechnung ist bindend und muss zusammen mit dem Finanzierungsplan vom Kirchenvorstand beschlossenen werden. Kostenberechnung und Finanzierungsplan sind Bestandteile der Zuschussanträge und der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. Eine Überschreitung der darin festgelegten Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage durch die Kirchengemeinde und den Kirchenvorstand._____ Der Planungsbeginn der Objektplanung und des Fachplanerteams (Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und weitere) soll nach heutigem Kenntnisstand ab Februar 2026 erfolgen. Geplant ist die Lph 1-3 Vorentwurf, Entwurf und Lph 4 Bauantrag bis Ende 2027 abzuschließen, abhängig vom Genehmigungszeitraum durch die kommunalen Ämter und kirchlichen Institutionen. Die Leistungsphase 5 Ausführungsplanung wäre damit 2027 / 2028, die Lph 6 und 7 (Ausschreibung und Vergabe) sofern die Baugenehmigung und die Bescheide der Zuschussgeber vorliegen, bis Ende 2028 zu bearbeiten. Bauphase und Inbetriebnahme 2029.

Geschätzter Wert 130.072 €
Vertragslaufzeit 31.01.2026 – 30.12.2029

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