Die Stadt Garching plant den Bau einer Kindertagesstätte am Hüterweg in Garching für 2 Krippengruppen und 2Kindergartengruppen. Das Gebäude soll in Holzhybrid-Modulbauweise errichtet werden. Das abgestimmte Raumprogramm ist umzusetzen. Die Krippengruppen sollen im EG untergebracht werden. Angestrebt wird eine Inbetriebnahme zum Schuljahr 2028/29. Im Zuge der Vorentwurfsplanung ist zu prüfen, ob die zusätzliche Unterbringung einer Hortgruppe möglich ist, damit für insgesamt bis max. 74 Kinder. Zukünftiger Träger der Einrichtung ist nach jetzigem Kenntnisstand die Stadt Garching selbst. Es wird eine Förderung innerhalb des Förderrahmens nach Art. 10 BayFAG beantragt. Darauf ist die Planung abzustellen.
Es sind die Freianlagenplanung LPH 1-9 HOAI § 39 gem. ZVB sowie besondere Leistungen zu leisten. Die Leistungen der Freianlagenplanung sollen gem. VOB auf Grundlage einer vollständigen Planung vergeben werden, der Totalunternehmer ist an den Leistungen nicht beteiligt. Eine Abstimmung und Planungskoordination mit dem Totalunternehmer ist erforderlich. Zu planen sind die Freianlagen für den Neubau d.h. die gem. Förderung erforderlichen Spielflächen für Kindergarten und Kinderkrippe sowie die Wege auf dem auf dem Bebauungsplan für die Nutzung Kinderhaus abgegrenzten Grundstücksteiles. Insbesondere ist zu untersuchen, inwieweit ein geeigneter Sonnenschutz durch die Bepflanzung erreicht werden kann. In der Planung ist davon auszugehen, dass ein angrenzender Kinderspielplatz mitgenutzt werden kann und somit weniger Spielgeräte zu planen sind. Es ist zu Prüfen, ob Fassade des Gebäudes aufgrund der beengten Platzverhältnisse auch als Spielangebot gestaltet werden kann. Der bestehende Grünstreifen zwischen dieser Fläche und dem Grüngürtel außerhalb des B-Plan-Gebietes soll durch entsprechende Vorkehrungen in der Planung geschützt werden. Die Bestandsbäume in diesem Bereich sollen erhalten werden. Eine intensive Prüfung des angrenzenden Grünstreifens ist erforderlich. Die Koordinierung von Abnahmen von Spielgeräten durch TÜV, Versicherer und Sonstigen ist Grundleistung. Pkw-Stellplätze sind nicht zu planen. Die Planung des Gründach-Aufbaues ab LPH 5 HOAI ist Leistung des Totalunternehmers, bis dahin Leistung des Freianlagenplaners. Zudem zu Planen ist die Regenwasserversickerung auf dem Grundstück und die Erstellung des Überflutungsnachweises. Regenwassermengen werden seitens der HLS-Planung ermittelt. Sämtliche Sparten, Hauszuführungen und Hausanschlüsse sind vorab zu koordinieren und in der Leistungsbeschreibung zur Ausführung zu berücksichtigen.
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Raumkonzept Hüterweg.pdf
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11 vgk-LA-Vertragsentwurf.pdf
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10 vgk-LA-Verpflichtungserklärung.pdf
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06 vgk-LA-Entwurf Angebotsaufforderung.pdf
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.