Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß §130a Absatz 8 Fünftes Sozialgesetzbuch in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für bestimmte Fertigarzneimittel. Startzeitpunkte und jeweilige Laufzeiten der Lose sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 1a
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 1b
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 2a
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 2b
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 3a
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 3b
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 4a
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 4b
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 5a
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 5b
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 6a
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 6b
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 7a
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 7b
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 8a
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 8b
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 9a
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 9b
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 10a
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 10b
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 11a
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 11b
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 12a
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 12b
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 13a
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 13b
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 14a
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 14b
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 15a
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 15b
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 16a
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 16b
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 17a
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 17b
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 18a
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 18b
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 19a
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 19b
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 20a
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 20b
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 21a
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 21b
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 22a
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 22b
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 23a
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 23b
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 24a
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 24b
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 25a
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 25b
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 26a
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 26b
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 27a
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 27b
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 28a
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für antibiotikahaltige Arzneimittel sowie Arzneimittel, die nach § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V Bundesministerium für Gesundheit als Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration eingestuft wurden, im Mehrpartnermodell. Dadurch ist die durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 197) neu eingeführte Regelung des § 130a Abs. 8a SGB V zu berücksichtigen. Die Ausschreibung ist insgesamt in 56 Lose aufgeteilt, die sich gleichermaßen auf EU-Lose und jeweilig zugehörige Welt-Lose aufteilen, § 130a Abs. 8a Satz 3 SGB V. Die miteinander korrespondierenden EU- und Welt-Lose sind erkennbar an der internen Referenz mit der gleichen Ziffer und jeweils mit dem Zusatz a) und b) (siehe Anlage L). EU- und das jeweils zugehörige Welt-Los werden einheitlich betrachtet und enthalten jeweils identische VGG und Packungen. Zu beachten ist, dass die Werte aus dem jeweiligen EU-Los und dem korrespondierendem Welt-Los nicht additiv sind, sondern sich im Rahmen eines Dreipartnermodelles auf einen Wirkstoff beziehen. Während im Welt-Los bis zu 2 Bieter bezuschlagt werden können, erhält im korrespondierenden EU-Los nur maximal 1 Bieter den Zuschlag, sofern die Wirtschaftlichkeitskriterien erfüllt sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung, hier insbesondere der Ziffer 13, zu entnehmen. Interne Referenz: 28b
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.