Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes 9-60 Ehemaliger Rangierbahnhof Schöneweide kam es zu Verlusten von Lebensräumen der nach BNatschG § 7 Abs. 2 und somit nach EU-Recht auch außerhalb von Schutzgebieten streng zu schützenden Zauneidechse (Lacerta agilis). Im Rahmen der Umsetzung des Ausgleichskonzeptes Artenschutz wurden als geeignete Umsiedlungsflächen die Zingergrabenniederung im Landschaftsschutzgebiet Blankenfelde in Berlin-Pankow und der Landschaftspark Herzberge in Berlin-Lichtenberg ausgewählt und als Er-satzhabitate aufgewertet. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Überwachung und ggf. Anpassung der Pflegemaßnahmen, die Durchführung von Koordinierungsaufgaben, die Kommunikation von Monitoringergebnissen, die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und die Betreuung der Durchführung .
Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes 9-60 Ehemaliger Rangierbahnhof Schöneweide kam es zu Verlusten von Lebensräumen der nach BNatschG § 7 Abs. 2 und somit nach EU-Recht auch außerhalb von Schutzgebieten streng zu schützenden Zauneidechse (Lacerta agilis). Im Rahmen der Umsetzung des Ausgleichskonzeptes Artenschutz wurden als geeignete Umsiedlungsflächen die Zingergrabenniederung im Landschaftsschutzgebiet Blankenfelde in Berlin-Pankow und der Landschaftspark Herzberge in Berlin-Lichtenberg ausgewählt und als Er-satzhabitate aufgewertet. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Überwachung und ggf. Anpassung der Pflegemaßnahmen, die Durchführung von Koordinierungsaufgaben, die Kommunikation von Monitoringergebnissen, die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und die Betreuung der Durchführung .
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.