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Projekt-ID: #LfU_13_32/2025

Rahmenvereinbarung zur Anpassungsentwicklung und Betriebsunterstützung der Fachanwendung AKSWV Version 2.* in der Wasserwirtschaftsverwaltung RLP

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06.08.25 Frist

Projektbeschreibung

Die Fachanwendung AKSWV (Auskunftssystem Anlagenstammdaten Wasserversorgung) dient der Erfassung und Pflege der Stammdaten zur Wasserversorgung von Rheinland-Pfalz. Mit dieser Anwendung werden die diesbezüglichen Daten der Wasserversorgungsbetreiber, Wasserwerke, Wasserfassungen und Wasserschutzgebiete erfasst und entsprechend ihrer hierarchischen Zusammenhänge strukturiert gespeichert. Die Stammdaten der AKSWV-Datenbank werden sowohl von den verschiedenen Dienststellen in der Wasserwirtschaftsverwaltung, als auch von der Gesundheitsverwaltung, insbesondere für das Trinkwasser-Informationssystem (TWIST) genutzt. Die Fachanwendung AKSWV greift ihrerseits auf die in der Roh- und Trinkwasser-Stammdatenbank gespeicherten Messwerte zurück und zeigt diese bei den zugehörigen Objekten der Wasserversorgung zur Information an. AKSWV unterstützt Institutionen der Wasserwirtschaftsverwaltung beim Datenmanagement zur Trinkwasserversorgung durch eine Kombination von GIS- und Web-Technologie. Kern von AKSWV ist die Übertragung von Informationen aus der AKSWV-Datenbank via Inter- bzw. Intranet. Dies ermöglicht die Verfügbarkeit von Daten unabhängig vom Standort des jeweiligen Nutzers. Technisch ist auf Nutzerseite lediglich ein Internet-Browser erforderlich. Zusätzlich zu lesenden Internet-Anwendungen ist unter Berücksichtigung der entsprechenden Rechte auch die Bearbeitung von Daten von allen Arbeitsplätzen aus möglich.

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Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt im Wege eines offenen Verfahrens eine Rahmenvereinbarung auf Basis eines EVB-IT Erstellungsvertrages für Anpassungsentwicklungen und die laufende Betriebsunterstützung der Individualsoftware "AKSWV Version 2.*" abzuschließen. Umfang der Leistungsbereiche Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte für die in Ziffer 3.1 genannten Leistungsbereiche a) Betriebsunterstützung und b) Anpassungs-entwicklungen zusammen mit folgendem Stundenbedarf: - 2026: 300 Stunden - 2027: 300 Stunden - 2028: 300 Stunden - 2029: 300 Stunden Die Kalkulation basiert auf einer 50:50 Aufteilung zu beiden Leistungsbereichen und einer linearen Gleichverteilung des Arbeitsanfalls über den Vertragszeitraum, der jedoch z. B. je nach Häufigkeit und Schwere von Fehlern abweichen kann. Ein Anspruch des AN auf Erbringung des o.g. Bedarfs besteht nicht. Der Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass für die entsprechenden Zeiträume Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Rahmenvereinbarung in Form eines EVB-IT-Erstellungsvertrages (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit jährlichen Obergrenzen gemäß der o.g. Aufteilung abgeschlossen. Da es sich bei den vorgenannten Stundenbedarfen nur um eine Schätzung des AGs handelt, kann es im jeweiligen Jahr vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der Stundenobergrenze auf Basis des bestehenden Stundensatzes und Vertrages. Dazu können nicht in Anspruch genommene Stundenkontingente aus Vorjahren herangezogen werden. Sofern darüber hinaus Bedarfe bestehen, sind Aufstockungen in der Gesamtbetrachtung bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die Stundenanzahl der gesamten Vertragslaufzeit, ohne Herstellung eines wettbewerblichen Vergabeverfahren möglich.

Vertragslaufzeit 31.12.2025 – 30.12.2029

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