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Projekt-ID: #E27299925

Strombeschaffung und -belieferung von Elektrolyseuren und ernergiewirtschaftliche Dienstleistungen im RFNBO-Kontext für den Zeitraum 12/2026 – 12/2029

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18.06.26 Frist

Projektbeschreibung

Die Regionalverkehr Köln GmbH plant die Errichtung von jeweils einem Elektrolyseur mit ca. 2 MW Leistung an zwei Standorten. In den zu errichtenden Anlagen soll Wasserstoff insbesondere zur Versorgung der Busflotte im öffentlichen Personennahverkehr der Auftraggeberin produziert werden. Der in den geplanten Anlagen erzeugte Wasserstoff soll grundsätzlich den RFNBO-Kriterien (Renewable Fuels of Non-Biological Origin) gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001 – RED II und den Delegated Acts (EU) 2023/1184 und (EU) 2023/1185 sowie der 37. BImSchV entsprechen. Dadurch wird sichergestellt, dass der produzierte Wasserstoff als erneuerbarer, nachhaltiger Kraftstoff anerkannt und bilanziell anrechenbar ist. Zur Erfüllung dieser Anforderungen ist eine nachweislich erneuerbare Stromversorgung der Elektrolyseure erforderlich. Die Auftraggeberin beabsichtigt daher den Abschluss von Stromlieferverträgen als Power Purchase Agreements (PPA) mit Betreibern von Erneuerbaren Energien Anlagen (EE-Anlagen). Diese Verträge sollen die unmittelbare, langfristige Bereitstellung von Strom aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen zur Bedarfsdeckung gewährleisten. Die technische, marktkonforme und ökonomische Bewirtschaftung der zukünftigen Stromlieferverträge (PPA) und kontinuierliche Letztverbraucherbelieferung der Elektrolyseure als Vollstromlieferung mit den dafür erforderlichen Energiemengen und zugrundeliegenden notwendigen energiewirtschaftlichen Prozessen ist Bestandteil separater Ausschreibung. Die Auftraggeberin schreibt hiermit die Belieferung mit Strom aus erneuerbaren Energien im Rahmen von zwei Power Purchase Agreements (PPA) aus, aufgegliedert in zwei Teillose, um die unterschiedlichen Erzeugungscharakteristika von Photovoltaik- und Windenergieanlagen optimal zu nutzen und ein ausgewogenes Erzeugungsportfolio zu schaffen. Das Gesamtvorhaben soll in drei Losen beauftragt werden. Die folgenden Lose sind vorgesehen: Los 1 – Strombeschaffung und -belieferung der Elektrolyseure sowie Direktvermarktung und energiewirtschaftliche Dienstleistungen (gesondertes Vergabeverfahren) Los 2.1 – Stromlieferung über einen PPA aus Photovoltaik-Erzeugung Los 2.2 – Stromlieferung über einen PPA aus Windkraft-Erzeugung Der Zuschlag in den vorstehenden Losen wird von der RVK erteilt werden. Die RVK behält sich jedoch vor, die Errichtung und den Betrieb der Elektrolyseure in einer eigenständigen Gesellschaft zu organisieren. In diesem Fall können auf Wunsch der RVK die Stromlieferverträge und der Dienstleistungsvertrag auf eine mittelbar oder unmittelbar im vollständigen Eigentum der RVK stehende Projektgesellschaft übertragen werden. Die RVK führt die Vergabeverfahren insofern auch stellvertretend für diese noch zu gründende Projektgesellschaft.

Lose

2 Lose

Der Auftrag umfasst den Bezug von elektrischer Energie zum Betrieb der Elektrolyseure im Rahmen eines Corporate Power Purchase Agreements (cPPA) aus einer oder mehreren Photovoltaik-Anlagen. Die Lieferung erfolgt dabei als physische Stromlieferung mit gleichzeitiger Übertragung der zugehörigen Herkunftsnachweise. Der cPPA soll zwischen der Auftraggeberin und dem Anlagenbetreiber geschlossen werden. Die Auftraggeberin tritt gegenüber den Anlagenbetreibern im Rahmen der abzuschließenden Verträge formell als Direktvermarkter auf. Die operative Abwicklung der Direktvermarktung, einschließlich der Erstellung und Übermittlung von Fahrplänen, der Kommunikation mit dem Netzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber sowie der Integration der Erzeugungsmengen in den Bilanzkreis wird durch einen im Rahmen einer separaten Ausschreibung von Los 1 zu bestimmenden Dritten im Auftrag der Auftraggeberin abgewickelt. Der Auftragnehmer ist Anlagenbetreiber von einer oder mehreren Photovoltaik-Erzeugungsanlagen und betreibt somit (mindestens) eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die Belieferung erfolgt aus einer oder mehreren Anlagen des Vertragspartners. Der Auftragnehmer liefert den in seiner Anlage entweder gesamt oder anteilig erzeugten und ins Netz eingespeisten Strom an die Auftraggeberin. Im Rahmen der hier und im Vertrag festgehaltenen Bedingungen und Regelungen bestehen keine Mengenbegrenzungen in der Abnahme oder Abnahmeverweigerungen, sofern eine normale Netzanbindung gewährleistet ist. Die Lieferung erfolgt erzeugungsgetreu und orientiert sich am natürlichen Erzeugungsprofil der Photovoltaikanlage, ohne dass eine zeitliche Strukturierung, Glättung oder sonstige Anpassung vorgenommen wird („pay as produced"). Die Auftraggeberin erhält den Strom somit exakt in der Form, wie er aus der Anlage in das Netz eingespeist wird. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die Technische Bieterinformation (Anlage II).

Vertragslaufzeit 30.11.2026 – 30.12.2029

Der Auftrag umfasst den Bezug von elektrischer Energie zum Betrieb der Elektrolyseure im Rahmen eines Corporate Power Purchase Agreements (cPPA) aus einer oder mehreren Windkraftanlagen. Die Lieferung erfolgt dabei als physische Stromlieferung mit gleichzeitiger Übertragung der zugehörigen Herkunftsnachweise. Der cPPA soll zwischen der Auftraggeberin und dem Anlagenbetreiber geschlossen werden. Die Auftraggeberin tritt gegenüber den Anlagenbetreibern im Rahmen der abzuschließenden Verträge formell als Direktvermarkter auf. Die operative Abwicklung der Direktvermarktung, einschließlich der Erstellung und Übermittlung von Fahrplänen, der Kommunikation mit dem Netzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber sowie der Integration der Erzeugungsmengen in den Bilanzkreis wird durch einen im Rahmen einer separaten Ausschreibung von Los 1 zu bestimmenden Dritten im Auftrag der Auftraggeberin abgewickelt. Der Auftragnehmer ist Anlagenbetreiber von einer oder mehreren Windkrafterzeugungsanlagen und betreibt somit (mindestens) eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die Belieferung erfolgt aus einer oder mehreren Anlagen des Vertragspartners. Der Auftragnehmer liefert den in seiner Anlage entweder gesamt oder anteilig erzeugten und ins Netz eingespeisten Strom an die Auftraggeberin. Im Rahmen der hier und im Vertrag festgehaltenen Bedingungen und Regelungen bestehen keine Mengenbegrenzungen in der Abnahme oder Abnahmeverweigerungen, sofern eine normale Netzanbindung gewährleistet ist. Die Lieferung erfolgt erzeugungsgetreu und orientiert sich am natürlichen Erzeugungsprofil der Windkraftanlage, ohne dass eine zeitliche Strukturierung, Glättung oder sonstige Anpassung vorgenommen wird („pay as produced"). Die Auftraggeberin erhält den Strom somit exakt in der Form, wie er aus der Anlage in das Netz eingespeist wird. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die Technische Bieterinformation (Anlage II).

Vertragslaufzeit 30.11.2026 – 30.12.2029

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