Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung von Bauwerksprüfungen gemäß DIN 1079 den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Prüfleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: -Leistungsbereich 01: Einfache Prüfung -Leistungsbereich 02: Hauptprüfung und Prüfung aus besonderem Anlass -Leistungsbereich 03: Einfache und Hauptprüfung sowie Prüfung aus besonderem Anlass an Stahl-, Stahlverbundtragwerken -Leistungsbereich 04: Einfache und Hauptprüfung sowie Prüfung aus besonderem Anlass an Verkehrszeichenbrücken Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt Zusätzliche Angaben sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt Kommunikation angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Bauwerksprüfungen 2025 ff. im Open-House-Verfahren. Die Prüfleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: -Leistungsbereich 01: Einfache Prüfung -Leistungsbereich 02: Hauptprüfung und Prüfung aus besonderem Anlass -Leistungsbereich 03: Einfache und Hauptprüfung sowie Prüfung aus besonderem Anlass an Stahl-, Stahlverbundtragwerken -Leistungsbereich 04: Einfache und Hauptprüfung sowie Prüfung aus besonderem Anlass an Verkehrszeichenbrücken Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt Zusätzliche Angaben sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt Kommunikation angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 30.10.2027 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoptionen am 30.10.2027. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 30.10.2028 bzw. 30.10.2029 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
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HVA_F_StB_EU_Aufforderung_Erstangebotsabgabe_Verhandlung.pdf
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Teilnahmebedingungen_04-16.pdf
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OH-ZEN-2025_03 Anschreiben OHV v3 BWP.pdf
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OH-ZEN-2025_03 RV Anl 1.1_LB_E.pdf
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OH-ZEN-2025_03 RV Anl 1.2_LB_H_S.pdf
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OH-ZEN-2025_03 RV Anl 2 Technische Regelwerke.pdf
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OH-ZEN-2025_03 RV Anl 3 Zeitaufwand und Kostenermittlung.xlsx
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OH-ZEN-2025_03 RV Anl 4 Uebersichtskarte Autobahn GmbH.pdf
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OH-ZEN-2025_03 RV Anl 5 DSI 2024-12-05.pdf
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OH-ZEN-2025_03 RV v2.1 BWP.pdf
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Uebersichtskarte Niederlassungen Stand 2024-01-01.pdf
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.