Winterdienstleistungen in Grünanlagen der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung auf öffentlichen Verkehrsräumen, wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen an öffentlichen Grünanlagen (auf öffentlichen Verkehrsräumen, wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung (Schneeräumung/Glatteisbeseitigung/Streuen). Auf einer Fläche von 13.580,40 m² im Stadtbezirk West-Nord.
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen an öffentlichen Grünanlagen (auf öffentlichen Verkehrsräumen, wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung (Schneeräumung/Glatteisbeseitigung/Streuen). Auf einer Fläche von 14.872,80 m² im Stadtbezirk West-Süd.
Eigenverantwortliche Durchführung von Winterdienstleistungen an öffentlichen Grünanlagen (auf öffentlichen Verkehrsräumen, wie Gehwege, Radwege, Zufahrten, Fußgängerüberwege, Ampelanlagen, Treppen, Rampen, Haltestellen und Zugänge zu Bereitstellplätzen der Abfallbehälter) der Stadt Leipzig im Geltungsbereich der Winterdienstsatzung (Schneeräumung/Glatteisbeseitigung/Streuen). Auf einer Fläche von 6.502,80 m² im Stadtbezirk Süd.
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.