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Projekt-ID: #OBUS-SVE_2025/03

Ausbau der Oberleitungsinfrastruktur für den Oberleitungsbus - Ausbauabschnitt 3

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14.08.25 Frist

Projektbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind Bauleistungen für den Ausbau der Oberleitungsinfrastruktur für den Oberleitungsbus im Ausbauabschnitt 3 (Esslinger Norden) in Esslingen am Neckar einschließlich der mit dem Bau einhergehenden Anpassungen an Lichtsignalanlagen, Anlagen der Straßenbeleuchtung und tangierten Verkehrsflächen im öffentlichen Straßenraum.

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Gegenstand der Ausschreibung sind Bauleistungen für den Ausbau der Oberleitungsinfrastruktur für den Oberleitungsbus im Ausbauabschnitt 3 (Esslinger Norden) in Esslingen am Neckar einschließlich der mit dem Bau einhergehenden Anpassungen an Lichtsignalanlagen, Anlagen der Straßenbeleuchtung und tangierten Verkehrsflächen im öffentlichen Straßenraum. Beginnend in der Mülbergerstraße unterhalb des Lenaudenkmals verläuft die Oberleitungstrasse des Ausbauabschnittes 3 auf ca. 1.300 m Länge in stadtauswärtiger Fahrtrichtung auf der Mülbergerstraße und Wielandstraße bis zum Knotenpunkt „Hirschlandkopf“. Dort zweigt die Trasse in die Rotenackerstraße ab und führt auf dieser weiter bis zur Haltestelle „Eugen-Bolz-Straße“. Die Trasse des Ausbauabschnitts 3 wird auf der gesamten Länge über der stadtauswärtigen Fahrspur geführt. Als Haltevorrichtungen der Oberleitung kommen ausschließlich Oberleitungsmasten vom Typ Peiner-Masten (H-Profil) zum Einsatz. Die Masten werden in rechter Seitenlage im öffentlich Verkehrsraum errichtet und überwiegend in der Parkraumachse, in der Baumachse, oder auf dem Gehweg angeordnet. Der durchschnittliche Mastabstand beträgt ca. 25 m. Wo sinnvoll und möglich, werden die neuen Masten im Ausbauabschnitt 3 mit Straßenbeleuchtung und/oder Signalanlagen kombiniert, um aus städtebaulichen Aspekten die Anzahl der Verkehrsausstattung im öffentlichen Raum gering zu halten. Als Bauverfahren für die Gründung der Oberleitungsmasten kommt das Rohrgründungsverfah-ren zum Einsatz. Sollte aufgrund der Bodenverhältnisse eine Rohrgründung nicht möglich sein, so erfolgt die Gründung mittels Beton-Köcherfundamenten. Vor den Gründungsarbeiten wird grundsätzlich eine Überprüfung des Baufeldes auf Kampfmittelbelastung durchgeführt.

Vertragslaufzeit ab 12.10.2025

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