Projekt-ID: #StadtErneu_2025_02_Pankow_Miet

Offene Mieterberatung gem. Bündnis - Wohnungsneubau und Mieterberatung, Berlin 2022-2026

OFFEN
services

Projektbeschreibung

Im Oktober 2023 schlossen die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und das Bezirksamt Pankow von Berlin im Rahmen des Bündnisses für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2022-2026 eine Zielvereinbarung ab. Demnach sollen zugunsten einer einheitlichen Beratungspraxis im Land Berlin bestehende Mieterberatungen ausgeweitet bzw. neue Mieterberatungen eingerichtet werden. Für das Jahr 2026 wurde eine Finanzierungszusage ausgesprochen. Ziel des Beratungsangebots ist eine quantitativ und qualitativ vergleichbare Mieterberatung zu zivilrechtlichen Fragestellungen zum Wohnungs- und Mietrecht in allen zwölf Bezirksämtern.

Lose

1 Los

Der Auftrag beinhaltet Leistungen der offenen Mieterberatung im Bezirk Pankow. Beschreibung der Maßnahme: Der Anbieter (Auftragnehmer = AN) verpflichtet sich, unter Beachtung des Rechtsdienstleistungsgesetzes, insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: Rechtsberatung zu mietrechtlichen Fragestellungen 1) Projektorganisation Die Mieterberatung soll vorzugsweise von mietrechtserfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten durchgeführt werden, entsprechende mehrjährige Expertise ist durch Referenzen zu belegen. Das Beratungsangebot umfasst wöchentlich mindestens 30 Sprechstunden. In Kenntnis des Bündnisses sind die AN angehalten zu prüfen, ob auch mehr Leistungsstunden angeboten werden können. Die Sprechstunden müssen persönliche Vorsprache ermöglichen. Die Ermöglichung der Beratung auf dem Schriftweg (postalisch, E-Mail, Fax) und des dafür erforderlichen Stundenumfangs sind gesondert auszuweisen (nicht Bestandteil in den Mindestsprechstunden). Die Beratung soll in den Altbezirken Pankow, Prenzlauer Berg und Weißensee mit mindestens je 1 Standort angeboten werden und soll barrierefrei zu erreichen sein. Die Beratung soll an mindestens zwei Wochentagen Spätsprechstunden (mind. in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr) erfolgen, die genauen Zeiten richten sich nach der Verfügbarkeit der Räume und den Möglichkeiten des Anbieters. Die Terminvereinbarung mit den Ratsuchenden erfolgt durch den Anbieter. Die Durchführung ist eigenständig zu organisieren, zusätzliche Veröffentlichung des Beratungsangebots durch den Auftraggeber (= AG) erfolgt im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten (Pressemitteilung, Veröffentlichung auf den Internetseiten des Bezirks). 2) Durchführung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen Der AN soll nach Möglichkeit Mieter in geeigneter Weise über das Beratungsangebot informieren. Der Bezirk wird im Rahmen der eigenen Möglichkeiten das Angebot ebenfalls bewerben. 3) Dokumentation und Monitoring Der AN ist verpflichtet, regelmäßig zur durchgeführten Beratung Bericht zu erstatten. Der Vertrag umfasst 180.000 EUR (brutto) Mieterberatungsleistungen pro Jahr, eine Mittelüberschreitung ist unzulässig. Weitere Informationen zum Auftragsgegenstand können den zur Verfügung gestellten Projektunterlagen entnommen werden. Grundlage der Beauftragung ist das Vertragsmuster in den Ausschreibungsunterlagen. Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.

Vertragslaufzeit 01.01.2026 – 30.12.2026

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